Waffenrecht zu Messern

Was nicht in eine der anderen Kategorien passt.
Nightbow
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Waffenrecht zu Messern

Beitrag von Nightbow » 27.08.2014, 21:38

Meine gedanken sehen dazu wie folgt aus verboten sind Butterflys,automatisch öffnende messer, wurfsterne,schlagringe und nuntshakos
Wiso?

Ein gegenstand ist nicht gefärlich sondern die person dahinter!

Heufig gehörtes argument diese gegenstände können jemand verletzen ! Ja können aber auch legale gegenstände z.B bei schlagring ... Kletterkarabiner, nuntsako ... Schlüsselbund an kette

Zur gefärlichkeit von butterflys ein gut gemachtes klappmesser ist schneller auf sicherer offen und gibt besseren halt!
Oder wiso nicht ein messer mit feststehender klinge, oder eine ahle?

Ps es ist so oder so verboten andere zu verletzen wer sich darum nicht kümmert wiso also sich an waffengesetze halten?

Wie steht ihr dazu?
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ralfmcghee
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von ralfmcghee » 27.08.2014, 21:55

Na ja, schau nach Amerika. Dort gibt es ein laxes Waffengesetz bzw. "das Recht auf Waffen für jeden" (unjuristisch und ungenau ausgedrückt). Und es gibt jede Menge Bekloppte, die mit ihrer Waffe entweder nicht umgehen können oder einfach gerne mal Gebrauch davon machen.

Gerade passiert: Ein neunjähriges Mädchen hat ihren Schießlehrer mit einer Uzi erschossen, weil der Kleinen durch den Rückstoß die Waffe außer Kontrolle geraten ist.

Was glaubst Du wieviele Deppen, die sich immer mal eine Schlägerei liefern, sich eine Messerstecherei liefern würden, wenn sie legalerweise ein passendes Messer dabei haben könnten?

Einen habe ich noch: Bei uns in der Gegend ist direkt neben einem Schüler während der Pause ein Wurfstern eingeschlagen. Das fand wohl auch einer witzig.

Ich glaube, es ist gar nicht so schlecht, dass manche Gegenstände, mit denen auch bei uns so mancher Proll gerne herumlaufen würde, einfach nicht zulässig sind. Oder warum sollte Deiner Meinung nach jeder mit einem Nunchako auf Volksfesten auftauchen können?
Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.
Der Student geht zur Mensa bis er bricht.
Mein Bogen geht auf den Tillerstock bis er bricht.

Onslow Skelton
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von Onslow Skelton » 27.08.2014, 22:02

Ei gude,

geht's noch? Wie wäre es mit weniger Drogen?

Was willst du eigentlich?

Das Waffengesetz ändern? Vergiss es!

Ne dämlich Diskussion anleiern? Vergiss es, nimmt eh keiner ernst.

Dumm rumlabern? Hast du geschafft!!!

Gruß,
Frank
Ich bin nicht auf der Welt um zu sein,
wie andere mich gerne hätten!

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Bogenhannes
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von Bogenhannes » 27.08.2014, 22:06

Ja diese Diskussion habe ich vor einem Jahr oder so schonmal hier gelesen. Warst du damals nicht auch der Threadersteller? ;D

Aufgewärmte Kamellen...finde ich. Meine Meinung zum Schwertverbot in der Öffentlichkeit sag ich jetzt nicht :D
Die Richtung eines Pfeils wie auch eines Wortes lässt sich nicht mehr ändern

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Squid (✝)
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von Squid (✝) » 27.08.2014, 22:09

Wird das jetzt popcornwürdig oder nur Sommerlochfüllung? ::) ::)
Is doch alles tausendmal gesagt, egal wie man dazu steht...
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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Grinso
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von Grinso » 27.08.2014, 22:18

Witzig, kommt mir gerade in den Sinn. Bin mal mit meiner grossen Kettensäge im Zug unterwegs, Samstag morgen früh. Auf einmal zwei Kontrolleure und zwei Bahnpolizisten auch im Wagen.
Dass ich kein richtiges Billet hatte war nicht das Thema. Was will ich mit diesem "gefährlichem" Werkzeug im Zug. Als ich die Situation erklärte, war auf dem Weg zum helfen Holz klein zu machen, war auf einmal alles in Ordnung.
Denke bei euch in Deutschland wird es nicht anders sein. Sobald ich erklären kann, warum und für was ich .... dabei habe wird doch wohl der gesunde Menschenverstand funktionieren.
Was vorstellbar ist, ist auch machbar.

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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von Squid (✝) » 27.08.2014, 22:28

Stimmt, ist so.
Getragen wird das Ganze nur durch selten dämliche Einzelfälle, bei denen mal der Ordnungsmensch, mal der "Kunde" sich mit weiteren Folgen im Ton vergreift.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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Heidjer
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von Heidjer » 27.08.2014, 22:30

Als Schweizer sei Dir verziehen. ;)

Ja, jeder Gegenstand kann gefährlich werden oder als Waffe mißbraucht werden. Jede 10 Cent Einkaufstüte kann zu einen Mord verwendet werden und als Mordwerkzeug sicher gestellt werden. So wat. :o

Butterflymesser, Wurfsterne, Springmesser oder Nunchakos sind aber nicht nur Waffen sondern dienten gerne auch zu Drohzwecken und zur Einschüchterung. Ebenso waren sie in gewissen Kreisen sehr beliebt und wurden dann (meist unter Alkohol) gerne mal auch mißbräuchlich eingesetzt. ::)
Es gibt auf St. Pauli (Hamburg) Bereiche in denen außer jedem Messer auch Glasflaschen und Gläser verboten sind, allein deshalb, weil wo kein gefährlicher Gegenstand verfügbar ist, passieren auch weniger "Unfälle".

Nein das (deutsche) Waffengesetz macht schon Sinn. Wer ein ernsthaftes Interesse an "verbotenen" Gegenständen hat, der kann auch für die eine Genehmigung bekommen. Es gibt nur absolut keinen Grund das jeder 5 Wurfsterne, ein Springmesser und ein paar Nunchakos mit sich rumschleppt.


Gruß Dirk
Ein Pfeil, den Schaft gemacht aus der Pflanzen hölzern Teil, versehen mit eines Vogels Federn und einer Spitze, aus der Erde Mineral, wird von der Natur gern zurückgenommen.

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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von Nightbow » 28.08.2014, 05:09

Was mich mehr verwundert ist das vom Gesetz her ein tamtam gemacht wird wen neben dem halbautomstischem Gewehr und pistole ( vom militär) noch ein wurfstern liegt!
Was soll das?

Und auf ralf mcgees post zum wurfstern hat das waffengesetz da gegriffen? Zu dieser person da wäre mein anklage punkt auf versuchte schwere körperverletzung/ versuchter mord wohl wesentlich passender als 200€ busse für einen verbotenen gegenstand!
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von shokunin » 28.08.2014, 07:14

Ja ja, erst verkaufen wir den Wurfstern als nettes kleinen Spielzeug, für Jedermann frei zu erwerben, und dann gibt es eine Mordanklage wenn einer ihn wirft...
Ja und die Uzi gibt es in D doch auch an jeder Ecke...

In welcher Welt lebst Du eigentlich...?


Das Gesetz ist hier zu Lande ziemlich pingelig mit der Vergabe von Waffenscheinen und noch pingeliger wenn es darum geht wie der Besitzer dann mit der Waffe umgeht.
Feuerwaffen sind nicht leicht zu bekommen und der Besitzer sollte sich auch auf Grund der Regeln im Zusammenhang mit Lagerung, Führen und Gebrauch absolut im Klaren sein welche Verantwortung da auf ihm lastet.

Und da ist eben der Punkt....

Ja, eine 45er Magnum darf man besitzen, den Wurfstern aber nicht...
...denn die Magnum kommt mit Registrierung, mit Verantwortung und mit der vollen Last des Gesetzes, wenn man damit nicht höchst verantwortlich umheht.
Den Wurfstern hingegen kann sich jeder leicht selbst machen und damt herumlaufen - ohne dass es einer kontrollieren kann wie damit umgegangen wird.
Nähme man nun Wurfsterne usw auch noch unter die Freien Waffen, dann hätte jeder das Recht damit umher zu laufen. Das signalisiert doch, dass es ok ist mit der Waffe unter Leute zu gehen... Wurfstern, Nanchuks, was-auch-immmer...

Und da setzen wir eben Signale mit unserer Gesetzgebung... und ganz richtig finde ich.

Wir dulden das Tragen von Waffen (und sonstigen gefährlichen Gegenständen) in der Öffentlichkeit nicht ohne einen wirklich triftigen Grund.
Und wir dulden schon gar nicht den Gebrauch als Waffe... und als was sonst ist der Wurfstern denn zu gebrauchen... Christbaumschmuck?

Klar hindert das den geneigten Prol nicht, eine Hand voll grosse Schrauben Muttern in 'ne Socke zu stecken oder 'nen Schraubenzieher an zu spitzen um das Gesetz zu "umgehen", aber es hindert evtl den pickligen 16-Jährigen Deppen, der meint World of Warblödel ist das wirkliche Leben, daran mit dem Katana auf's Volksfest zu kommen weil er meint es ist cool, normal und erlaubt.

Da ist nämlich der Punkt... Signale die wir setzen...

Ist es "normal" und "erlaubt" mit dem Katana auf dem Rücken ins Bierzelt zu marschieren...?
...oder wünschen wir als Gesellschaft das nicht, auch wenn der Träger der Waffe nur ein dummer kleiner Prahler ist?

Kennst Du vom Hinsehen den Unterschied zwischen einem gewaltbereiten Psychopathen und 'nem harmlosen Deppen der halt meint er sieht toll aus mit Schwert...? Ich kenne ihn nicht, und ich möchte nicht mit Waffen in der Öffentlichkeit konfrontiert werden - es sei denn eben es ist ein entsprechender Kontext gegeben (Sport, Reenactment, Brauchtum...).

Ich sehe keinen Grund wieso man irgendwem das Recht geben sollte mir in der Kneipe mit Nanchuck, Wurfsttern oder sonstwas geenüber zu treten oder überhaupt den Besitz solcher Gegenstände als "normal" und berechtigt zu billigen.

Wegen mir, bau' Dir 'nen Wurfstern und häng' ihn daheim an die Wand - hab' ich mit 11 Jahren im Bruce Lee Fieber auch gemacht - auf öffentlicher Strasse hat aber niemand etwas damit verloren.

Gruss,
Mark
"I don't believe it!!" (Victor Meldrew)

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Wilfrid (✝)
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von Wilfrid (✝) » 28.08.2014, 07:43

Ich denke mal , Deutschland ist nicht überall da, wo auch die deutsche Rechtschreibung gilt.

Wie Nightbow richti schreibt, macht es wenig Sinn , wenn einem Bürger von staatswegen Dienstpistole und Sturmgewehr aufgedrückt werden, diesem Bürger andere "gefährliche Gegenstände" zu verbieten.
Ab er genuso, wie die soldatischen Waffen die Schweiz nicht verlassen dürfen, genauso ist in der Bundesrepublik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eben das Führen und zum Teil auch der Besitz solcher Waffen verboten. Im Königreich Dänemark ist das Waffenesetz noch schärfer, was z.B. Messer angeht. Belgien ist ähnlich wie Östereich, Italien k.A. So damit ist ein Großteil des deutschsprachigen Raums abgedeckt.

Solche Teile wie Munchakos oder wie die heißen, Wurfsterne, Wurfmesser und andere "heimtückische Waffen" sind aus den Gründen, die Shokunin genannt hat, verboten, obwohl sie nun nicht so gefährlich sind, wie Schußwaffen. Bei einer Schußwaffe kann man relativ leicht über die Registrierung auf die Waffe schließen, aus der geschossen wurde, bei den anderen Waffen eben nicht.

Und die Gefahr, das aus Dummheit oder Gleichgültigkeit jemand mit den verbotenen Geräten verletzt wird, ist doch recht groß.

Ich denke mal, auch in der Schweiz wird man bestraft, wenn man mit der Dienstwaffe einfach so rum rennt

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Becknbauer
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von Becknbauer » 28.08.2014, 08:03

Kopfschüttel
So einen Scheiß wie wurfsterne,schlagringe und nuntshakos brauchen doch eh nur dumme unreife Macho-Proll-Jungs, zum Glück wird denen das verboten.
Gruß Wolfgang
Gruß Wolfgang/Beck ' n ' Bauer

第一条

人人生而自由,在尊严和权利上一律平等。他们赋有理性和良心,并应以兄弟关系的精神相对待。
(Internationale Menschenrechtscharta Artikel 1)

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jetsam
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von jetsam » 28.08.2014, 08:09

Das unterschreibe ich.
Dies ist die Welt.
Wundervolle und schreckliche Dinge werden geschehen.
Sei ohne Furcht.

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Mandos
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von Mandos » 28.08.2014, 08:35

Ich find's lustig, wie hier von allen ein momentanes Gesetz als Naturgesetz wahrgenommen ist, das halt so existiert und dann auch richtig sein muss (aber wehe es käme einer auf die Idee, den Bogen den Schusswaffen gleichzustellen!!!)...

Wenn es nach mir (ich weiß, dass ich als libertärer zur einer Randgruppe gehöre) gehen würde wäre das Waffengesetz ein 6-Zeiler:

Eine Waffen- und Munitionserlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.

Dann noch die Definition der einzelnen Begriffe und gut ist.

Ein Bedürfnis hat eh jeder: Notwehrrecht.

Über das Führen von Waffen müsste man sich noch gesondert unterhalten.

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corto
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von corto » 28.08.2014, 09:24

komisch das das dauernde führen wollen und rumlamentieren darum quasi direkt ausschließt das Reife und Eignung vorliegen.

punkt

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