
Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
- Ritter Jos
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Ich gebe es auf !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 

Jos vom Eichsfeld
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Hallo, also ne Diskussion übers Waffengesetz wollte ich jetzt nicht ins Rollen bringen, in erster Linie ging es um meine 1. Armbrust.
Ich habe auch gemerkt, das das Waffengesetz nicht so leicht zu verstehen ist. Deshalb in Kurzform:
1. Darf ich eine Armbrust bauen und besitzen??
2. Darf ich sie eventuell verkaufen?
3. Darf ich sie auf z.B. Mittelaltermärkten dabei haben? Ungespannt natürlich!
Vielen Dank für Eure Geduld
Hofnarr
Ich habe auch gemerkt, das das Waffengesetz nicht so leicht zu verstehen ist. Deshalb in Kurzform:
1. Darf ich eine Armbrust bauen und besitzen??
2. Darf ich sie eventuell verkaufen?
3. Darf ich sie auf z.B. Mittelaltermärkten dabei haben? Ungespannt natürlich!
Vielen Dank für Eure Geduld
Hofnarr
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Bist du über 18?
Dann
1. Ja
2. Ja, wenn auch der Käufer über 18 ist
3. Ja, wenn dies vom Veranstalter und der zuständigen Orgnungsbehörde genehmigt wird
Sonst:
1. Nein
2. Nein
3. Nein
Dann
1. Ja
2. Ja, wenn auch der Käufer über 18 ist
3. Ja, wenn dies vom Veranstalter und der zuständigen Orgnungsbehörde genehmigt wird
Sonst:
1. Nein
2. Nein
3. Nein
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Alle Angaben von Squid beziehen sich nur auf Deutschland.
Mütze
Mütze
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Ja habe ich. In Bezug zur Armbrust hat sich aber nichts verändert. Das Waffengesetz, welches ich in meinem ersten Post verlinkt habe ist schon das neue. Deshalb ist auch alles was ich direkt zitiert habe aus dem neuen.Muetze hat geschrieben: Dwyer, hast du mitbekommen, dass das Waffenrecht kürzlich geändert wurde? Auf Threads von vor der Änderung zu verweisen ist nicht sehr hilfreich.
Gruß Mütze
Und hier noch der Rest auf den ich mich Bezog wie er im neuen Waffenrecht drinsteht.

Schießbegriff:
öffentliche Veranstaltungen:Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe
7. schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt,
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Jo, bin schon gut 2x 18 -
darf ich dann zwei tragen? 
Ne im Ernst, ist ja nicht unwichtig dies alles zu wissen. Möchte schließlich nicht wegen einer selbstgebauten Armbrust irgendwelche Probs bekommen.
Also vielen Dank für Eure Mühen
Hofnarr


Ne im Ernst, ist ja nicht unwichtig dies alles zu wissen. Möchte schließlich nicht wegen einer selbstgebauten Armbrust irgendwelche Probs bekommen.
Also vielen Dank für Eure Mühen
Hofnarr
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Hallo Hofnarr
auch ich gratuliere dir zu deiner schön gebauten Armbrust. Ich habe gerade eine Säule im Bau. Woher hast du die Anleitung? Kannst du mir eventuell eine Kopie zu kommen lassen?
Liebe Grüsse
André ( eine echter Tellssohn)
auch ich gratuliere dir zu deiner schön gebauten Armbrust. Ich habe gerade eine Säule im Bau. Woher hast du die Anleitung? Kannst du mir eventuell eine Kopie zu kommen lassen?
Liebe Grüsse
André ( eine echter Tellssohn)
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- Sr. Member
- Beiträge: 280
- Registriert: 08.10.2008, 23:30
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Derzeitige Lage im Zicus Maximus Legislativus:
Erlaubnisfreier Besitz und Erwerb, erlaubnisfreies Führen und erlaubnisfreie Herstellung: Armbrüste sowie Schußwaffen mit Funken- oder Luntenzündung (Baumuster vor dem 01.01.1871). Diese Gegenstände können ohne weiteres geführt werden, somit ist der Hinweis auf Grundstücksgrenzen unzutreffend.
Aber: Das Führen von Waffen ist auf öffentlichen Veranstaltungen wie Jahrmärkten und Volksbelustigungen generell untersagt. Insofern ist der Hinweis auf einen Antrag beim Ordnungsamt wegen des Führens hilfreich.
Historischer Hinweis: Im Waffengesetz von 1976 waren Armbrüste keine Schußwaffen. Im Bundeswaffengesetz von 1968, das allerdings nur gewerberechtliche Bestimmungen enthielt, wurden Armbrüste wiederum bereits als Schußwaffen bezeichnet.
Erlaubnisfreier Besitz und Erwerb, erlaubnisfreies Führen und erlaubnisfreie Herstellung: Armbrüste sowie Schußwaffen mit Funken- oder Luntenzündung (Baumuster vor dem 01.01.1871). Diese Gegenstände können ohne weiteres geführt werden, somit ist der Hinweis auf Grundstücksgrenzen unzutreffend.
Aber: Das Führen von Waffen ist auf öffentlichen Veranstaltungen wie Jahrmärkten und Volksbelustigungen generell untersagt. Insofern ist der Hinweis auf einen Antrag beim Ordnungsamt wegen des Führens hilfreich.
Historischer Hinweis: Im Waffengesetz von 1976 waren Armbrüste keine Schußwaffen. Im Bundeswaffengesetz von 1968, das allerdings nur gewerberechtliche Bestimmungen enthielt, wurden Armbrüste wiederum bereits als Schußwaffen bezeichnet.
Zuletzt geändert von RubenAryala am 23.10.2008, 07:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
angabe zur quelle wären nicht schlecht
so sachen wie:
datum,
selber gelesen oder erzählt bekommen....
so sachen wie:
datum,
selber gelesen oder erzählt bekommen....
Wein, Weib und Gesang...
Und das ganze ein Leben lang...
Und das ganze ein Leben lang...
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- Sr. Member
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
1. Steindorf, Waffengesetz, Handkommentar, Beck Verlag München, Auflage von 1994 (glaube ich).
2. Apel/Bushart, WaffG, Kohlhammer Verlag Stuttgart, 3. Auflage 2004.
Selber gelesen.
2. Apel/Bushart, WaffG, Kohlhammer Verlag Stuttgart, 3. Auflage 2004.
Selber gelesen.
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Ich möchte ja jetzt nicht "Klugscheissen" aber am 01.04.2008 erhielt das Waffengesetz eine neue Rezension. Damit ist die Fassung von 2004 mehr als nur hinfällig.1. Steindorf, Waffengesetz, Handkommentar, Beck Verlag München, Auflage von 1994 (glaube ich).
2. Apel/Bushart, WaffG, Kohlhammer Verlag Stuttgart, 3. Auflage 2004.
Der Gesetzentwurf, der bis auf Kleinigkeiten so genehmigt wurde ist bei dem folgendem Link zu finden.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf
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- Sr. Member
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Die aktellen Änderungen des Waffengesetzes sind mir ebenfalls bekannt. Sie betreffen insbesondere § 14 IV WaffG und sind auch allgemein durch das Verbot des Führens verschiedener Messerformen bekannt geworden. Zu meinem Bedauern kann ich leider keinerlei Irrtümer oder Wissenslücken hinsichtlich des deutschen Waffenrechts bei mir erkennen oder eingestehen.
Einen neuen Kommentar zum derzeitigen Waffengesetz werde ich erst in zwei oder drei Jahren anschaffen, dann nämlich, wenn sicher ist, daß weiterer gesetzgeberischer Aktionismus abflaut und wenn vor allem so viel verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in den Kommentar eingearbeitet werden konnte, daß die Anschaffung lohnt. Ich habe mich bemüht, durch das Führen verschiedener Prozesse vor verschiedenen Verwaltungsgerichten zur Ausbildung und Ausprägung der Rechtsprechung zum neuen Waffengesetz nach Kräften beizutragen. Als Parteivertreter, nicht als Prozeßpartei, möchte ich anmerken.
PS: Soweit mir bekannt ist, gibt es derzeit überdies noch keine neuere Auflage des Apel/Bushart. So schnell arbeiten die Verlage nicht, vor allem bei Kommentierungen spezieller Materie. Den Steindorf behalte ich und verwende ihn regelmäßig, weil die darin eingearbeitete, ältere Rechtsrechung in vielen Bereichen auch für die Probleme des neuen Waffengesetzes von Belang ist, beispielsweise für Einzelfragen der Zuverlässigkeit, und die neuen Kommentierungen dazu wenig bis gar keine Rechtsprechung enthalten.
Einen neuen Kommentar zum derzeitigen Waffengesetz werde ich erst in zwei oder drei Jahren anschaffen, dann nämlich, wenn sicher ist, daß weiterer gesetzgeberischer Aktionismus abflaut und wenn vor allem so viel verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in den Kommentar eingearbeitet werden konnte, daß die Anschaffung lohnt. Ich habe mich bemüht, durch das Führen verschiedener Prozesse vor verschiedenen Verwaltungsgerichten zur Ausbildung und Ausprägung der Rechtsprechung zum neuen Waffengesetz nach Kräften beizutragen. Als Parteivertreter, nicht als Prozeßpartei, möchte ich anmerken.
PS: Soweit mir bekannt ist, gibt es derzeit überdies noch keine neuere Auflage des Apel/Bushart. So schnell arbeiten die Verlage nicht, vor allem bei Kommentierungen spezieller Materie. Den Steindorf behalte ich und verwende ihn regelmäßig, weil die darin eingearbeitete, ältere Rechtsrechung in vielen Bereichen auch für die Probleme des neuen Waffengesetzes von Belang ist, beispielsweise für Einzelfragen der Zuverlässigkeit, und die neuen Kommentierungen dazu wenig bis gar keine Rechtsprechung enthalten.
Zuletzt geändert von RubenAryala am 24.10.2008, 12:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Da ich aber keine verbale Schlacht austragen möchte, nehme ich das ganze mal so hin. Da ich eh keinerlei Rechtsauskünfte geben darf, hat sich das Thema also für mich erledigt.
Was ich nur schade finde ist, das wenn man über den Armbrustbau schreibt, sofort in die Gesetzesbrecher Ecke gedrängt wird.
Ich gebe zu, das deutsche Waffengesetz ist eines der kompliziertesten und schwammigsten Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland. Nach derr Rezension vom 01.04.2008 ist es auch nicht besser geworden. Nach meinen Studium der neuen Gesetzeslage finde ich es eigendlich schlechter.
Viele Waffenarten sind nicht genau definiert und im Streitfall entscheidet ein Richter (evtl. mit einem Grundsatzurteil).
Als kleines Beispiel:
Es gibt mittlerweile einen Anscheinsparagraphen, der jegliches führen von Waffen (in der Definition des Gesetzgebers) in der Öffentlichkeit verbietet. Dieser wird aber wieder im Bereich der Brauchtumspflege teilweise ausgehebelt....
Auch eine moderne Hochleistungsarmbrust kann man ebenfalls dazu zählen, wenn diese bei einem Umzug des örtlichen Schützenvereins mitgeführt wird denn nicht alle Schützenvereine schießen mit KK- Waffen.
Aber das ganze was ich jetzt hier schreibe, hat eigendlich nichts mehr mit dem Eingangspost zu tun und deshalb schließe ich hier meine Ausführungen.
Zu der Armbrust im Eingangsthread:
Klasse!! Eine sehr schöne Rekonstruktion um die ich den Besitzer beneide.
Mein nächstes Projekt wird auch eine Armbrust dessen Vorbild im Hochmittelalter angesiedelt ist. Zur Zeit suche ich noch nach einen erfahrenen Metallwerker der mir einen Stahlbogen baut.
Was ich nur schade finde ist, das wenn man über den Armbrustbau schreibt, sofort in die Gesetzesbrecher Ecke gedrängt wird.
Ich gebe zu, das deutsche Waffengesetz ist eines der kompliziertesten und schwammigsten Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland. Nach derr Rezension vom 01.04.2008 ist es auch nicht besser geworden. Nach meinen Studium der neuen Gesetzeslage finde ich es eigendlich schlechter.
Viele Waffenarten sind nicht genau definiert und im Streitfall entscheidet ein Richter (evtl. mit einem Grundsatzurteil).
Als kleines Beispiel:
Es gibt mittlerweile einen Anscheinsparagraphen, der jegliches führen von Waffen (in der Definition des Gesetzgebers) in der Öffentlichkeit verbietet. Dieser wird aber wieder im Bereich der Brauchtumspflege teilweise ausgehebelt....
Auch eine moderne Hochleistungsarmbrust kann man ebenfalls dazu zählen, wenn diese bei einem Umzug des örtlichen Schützenvereins mitgeführt wird denn nicht alle Schützenvereine schießen mit KK- Waffen.
Aber das ganze was ich jetzt hier schreibe, hat eigendlich nichts mehr mit dem Eingangspost zu tun und deshalb schließe ich hier meine Ausführungen.
Zu der Armbrust im Eingangsthread:
Klasse!! Eine sehr schöne Rekonstruktion um die ich den Besitzer beneide.
Mein nächstes Projekt wird auch eine Armbrust dessen Vorbild im Hochmittelalter angesiedelt ist. Zur Zeit suche ich noch nach einen erfahrenen Metallwerker der mir einen Stahlbogen baut.
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Juristen im Rudel.... fürchterlich....
3 Juristen - 5 Meinungen: Die drei eigenen, die herrschende und die Mindermeinung.
Neeeeneneneneneeeee
3 Juristen - 5 Meinungen: Die drei eigenen, die herrschende und die Mindermeinung.
Neeeeneneneneneeeee

Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!
Historischer Hinweis: Im Waffengesetz von 1976 waren Armbrüste keine Schußwaffen. Im Bundeswaffengesetz von 1968, das allerdings nur gewerberechtliche Bestimmungen enthielt, wurden Armbrüste wiederum bereits als Schußwaffen bezeichnet.














Wenn die jungen wollten und die alten könnten, wäre für beide zusammen das unmögliche machbar.