Es ist Holzzeit!
Re: Es ist Holzzeit!
Hatte das Glück vor 2 Monaten von der städt. Forstverwaltung einen
Eibenstamm abzustauben...
bekam dann auch die Info vom Chef dort, daß Eiben
nicht unter Naturschutz stehen!!!!
Cawa
Eibenstamm abzustauben...
bekam dann auch die Info vom Chef dort, daß Eiben
nicht unter Naturschutz stehen!!!!
Cawa
...the only blade is a razor sharp smile...
Re: Es ist Holzzeit!
Die Europäische Eibe steht auf der Roten Liste des Washingtoner Artenschutzabkommens in der Kategorie 3.
Hier die Kategorien:
0: ausgestorben oder verschollen
1: vom Aussterben bedroht
2: stark gefährdet
3: gefährdet
4: potenziell gefährdet
sowie einige weitere Unterteilungen.
Als Unterzeicherstaat hat die Bundesrepublik diese Liste in ihr Naturschutzgesetz integriert.
Daher sagt der Anhang zur Bundesartenschutzverordnung:
(...)
"Taxus baccata L. 8.) Eibe – besonders geschützt"
(...)
Und wenn wir jetzt einen Blick ins Bundesnaturschutzgesetz werfen, dann finden wir dort insb. in Abs. 1 Nr. 4 und Abs 2 Nr.1:
§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
(Zugriffsverbote).
(2) Es ist ferner verboten,
1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote),
2. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b und c
a) zu verkaufen, zu kaufen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern,
b) zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder sonst zu verwenden
(Vermarktungsverbote).
(3) Die Besitz- und Vermarktungsverbote gelten auch für
1. Waren im Sinne des Anhangs der Richtlinie 83/129/EWG, die entgegen den Artikeln 1 und 3 dieser Richtlinie nach dem 30. September 1983 in die Gemeinschaft gelangt sind,
2. Tiere und Pflanzen, die durch Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4 bestimmt sind.
(4) Die den in § 5 Abs. 4 bis 6 genannten Anforderungen sowie den Regeln der guten fachlichen Praxis, die sich aus dem Recht der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und § 17 Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes ergeben, entsprechende land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung und die Verwertung der dabei gewonnenen Erzeugnisse verstößt nicht gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote. Sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Arten oder europäische Vogelarten betroffen, gilt dies nur, soweit sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch die Bewirtschaftung nicht verschlechtert. Soweit dies nicht durch anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere durch Maßnahmen des Gebietsschutzes, Artenschutzprogramme, vertragliche Vereinbarungen oder gezielte Aufklärung sichergestellt ist, ordnet die zuständige Behörde gegenüber den verursachenden Land-, Forst- oder Fischereiwirten die erforderlichen Bewirtschaftungsvorgaben an. Befugnisse nach Landesrecht zur Anordnung oder zum Erlass entsprechender Vorgaben durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung bleiben unberührt.
So, ich hoffe damit ist allen Ausführungen zu "stehen nicht unter Naturschutz" angemessen begegnet.
Man beachte aber auch die Wörtchen "wild lebend". Das schliesst angepflanzte Eiben aus dem Garten von der Regelung nämlich explizit aus, aber NICHT Wildwuchs durch natürliche Aussaat.
Viel problematischer ist aber Abs. 2 Nr. 1. Denn wer kann schon nachweisen, woher sein Eibenstave bzw. -bogen eigentlich stammt... und wenn der Behördenmensch kommt und fragt, kann der rein theoretisch das Teil bis zum Nachweis einer legalen Herkunft einsacken. Gefährlich auch beim Zoll, wenn man mit Bogen wieder einreisen möchte. Upsii...
Hier die Kategorien:
0: ausgestorben oder verschollen
1: vom Aussterben bedroht
2: stark gefährdet
3: gefährdet
4: potenziell gefährdet
sowie einige weitere Unterteilungen.
Als Unterzeicherstaat hat die Bundesrepublik diese Liste in ihr Naturschutzgesetz integriert.
Daher sagt der Anhang zur Bundesartenschutzverordnung:
(...)
"Taxus baccata L. 8.) Eibe – besonders geschützt"
(...)
Und wenn wir jetzt einen Blick ins Bundesnaturschutzgesetz werfen, dann finden wir dort insb. in Abs. 1 Nr. 4 und Abs 2 Nr.1:
§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
(Zugriffsverbote).
(2) Es ist ferner verboten,
1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote),
2. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b und c
a) zu verkaufen, zu kaufen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern,
b) zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder sonst zu verwenden
(Vermarktungsverbote).
(3) Die Besitz- und Vermarktungsverbote gelten auch für
1. Waren im Sinne des Anhangs der Richtlinie 83/129/EWG, die entgegen den Artikeln 1 und 3 dieser Richtlinie nach dem 30. September 1983 in die Gemeinschaft gelangt sind,
2. Tiere und Pflanzen, die durch Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4 bestimmt sind.
(4) Die den in § 5 Abs. 4 bis 6 genannten Anforderungen sowie den Regeln der guten fachlichen Praxis, die sich aus dem Recht der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und § 17 Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes ergeben, entsprechende land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung und die Verwertung der dabei gewonnenen Erzeugnisse verstößt nicht gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote. Sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Arten oder europäische Vogelarten betroffen, gilt dies nur, soweit sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch die Bewirtschaftung nicht verschlechtert. Soweit dies nicht durch anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere durch Maßnahmen des Gebietsschutzes, Artenschutzprogramme, vertragliche Vereinbarungen oder gezielte Aufklärung sichergestellt ist, ordnet die zuständige Behörde gegenüber den verursachenden Land-, Forst- oder Fischereiwirten die erforderlichen Bewirtschaftungsvorgaben an. Befugnisse nach Landesrecht zur Anordnung oder zum Erlass entsprechender Vorgaben durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung bleiben unberührt.
So, ich hoffe damit ist allen Ausführungen zu "stehen nicht unter Naturschutz" angemessen begegnet.
Man beachte aber auch die Wörtchen "wild lebend". Das schliesst angepflanzte Eiben aus dem Garten von der Regelung nämlich explizit aus, aber NICHT Wildwuchs durch natürliche Aussaat.
Viel problematischer ist aber Abs. 2 Nr. 1. Denn wer kann schon nachweisen, woher sein Eibenstave bzw. -bogen eigentlich stammt... und wenn der Behördenmensch kommt und fragt, kann der rein theoretisch das Teil bis zum Nachweis einer legalen Herkunft einsacken. Gefährlich auch beim Zoll, wenn man mit Bogen wieder einreisen möchte. Upsii...
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 29.10.2009, 22:26, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
- captainplanet
- Hero Member
- Beiträge: 2305
- Registriert: 28.06.2005, 17:52
Re: Es ist Holzzeit!
Da hätte doch fast jeder von uns ein Problem damit. Es ist hoffentlich umgekehrt daß die Behörde nachweisen muß daß das Holz illegal entnommen wurde.Squid hat geschrieben:Viel problematischer ist aber Abs. 2 Nr. 1. Denn wer kann schon nachweisen, woher sein Eibenstave bzw. -bogen eigentlich stammt... und wenn der Behördenmensch kommt und fragt, kann der rein theoretisch das Teil bis zum Nachweis einer legalen Herkunft einsacken. Gefährlich auch beim Zoll, wenn man mit Bogen wieder einreisen möchte. Upsii...
Eiben werden nicht nur zu Bögen verarbeitet, auch die Holzscheiben an denen Jäger ihre Trophäen befestigen bestehen überflüssigerweise bevorzugt aus Eibe. In diesem Fall hätten wir Bogenschützen also ausnahmsweise eine starke Lobby.
Bester Rindengrapscher von FC!!!
Re: Es ist Holzzeit!
Ich versuche durch fragen entweder mein Wissen aufzufüllen, (Wissens)lücken zu schließen oder zum Denken anzuregen (ohne bösen Hintergedanken)...
Wo genau liegt denn der Unterschied zwischen NATURschutz und ARTENschutz???
Ist der Artenschutz eine Untergruppierung des Naturschutzes? oder eher eigenständig?!?!...
Mir kam die Frage, weil Cava was von Naturschutz sagte
Kann es sein, dass eine Planze zwar unter Artenschutz aber nicht unter Naturschutz steht? liegt darin vieleicht auch das OK für im Garten abgeholzte Bäume?!?!?!
Schließt Lücken und füllt Wissen :-) danke
Jo
Wo genau liegt denn der Unterschied zwischen NATURschutz und ARTENschutz???
Ist der Artenschutz eine Untergruppierung des Naturschutzes? oder eher eigenständig?!?!...
Mir kam die Frage, weil Cava was von Naturschutz sagte
und Squid mit Artenschutz argumentiert hat...bekam dann auch die Info vom Chef dort, daß Eiben
nicht unter Naturschutz stehen!!!!
Kann es sein, dass eine Planze zwar unter Artenschutz aber nicht unter Naturschutz steht? liegt darin vieleicht auch das OK für im Garten abgeholzte Bäume?!?!?!
Schließt Lücken und füllt Wissen :-) danke
Jo
Flachbogen Bergahorn 188cm 40#32"
Flachbogen Hick 178cm 40#32"
Flachbogen Hick 178cm 40#32"
- captainplanet
- Hero Member
- Beiträge: 2305
- Registriert: 28.06.2005, 17:52
Re: Es ist Holzzeit!
Squid zitiert das Naturschutzgesetz. Dort ist von Artenschutz die Rede was imho ja auch sinnvoll und logisch ist. Wo ist das Problem? Naturschutz schützt geschützte Arten. Ganz einfach.Gargosh hat geschrieben: Mir kam die Frage, weil Cava was von Naturschutz sagteund Squid mit Artenschutz argumentiert hat...bekam dann auch die Info vom Chef dort, daß Eiben
nicht unter Naturschutz stehen!!!!
Kann es sein, dass eine Planze zwar unter Artenschutz aber nicht unter Naturschutz steht? liegt darin vieleicht auch das OK für im Garten abgeholzte Bäume?!?!?!
Zuletzt geändert von captainplanet am 28.10.2009, 17:37, insgesamt 1-mal geändert.
Bester Rindengrapscher von FC!!!
- Ravenheart
- Forengott
- Beiträge: 22358
- Registriert: 06.08.2003, 23:46
- Hat Dank erhalten: 1 Mal
Re: Es ist Holzzeit!
Ja genau! Artenschutz ist ein "Teilgebiet" des Naturschutzes.
Naturschutz umfasst neben Artenschutz auch z.B. den Schutz der Naturräume, also Schutz gegen Störung (Betreten, Lärm, etc.) , Verunreinigung (Boden, Wasser, Luft), das Ansiedeln fremder Arten u.s.w....
Rabe
Naturschutz umfasst neben Artenschutz auch z.B. den Schutz der Naturräume, also Schutz gegen Störung (Betreten, Lärm, etc.) , Verunreinigung (Boden, Wasser, Luft), das Ansiedeln fremder Arten u.s.w....
Rabe
Re: Es ist Holzzeit!
guuut...dann wurde soeben eine Lücke gefüllt...
nun nochmal etwas zu dem Thema...
nun nochmal etwas zu dem Thema...
Durch dieses Verbot müsten ja auch die Eiben im eigenen Garten gemeint sein. Weil auch im Garten wächst auch einfach mal was so, ohne das der Mensch da was zu beigetragen hat....mein Schwiegervater hat 3 kleine Eiben im Garten die auf ganz natürliche weise dort gewachsen sind...dürfte er ja nun auch nicht mer drann, weil er sie nicht gepflanzt hat...Es ist verboten...4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
Flachbogen Bergahorn 188cm 40#32"
Flachbogen Hick 178cm 40#32"
Flachbogen Hick 178cm 40#32"
Re: Es ist Holzzeit!
Im sinne des Gesetzes sind Hunde auch Katzen oder Äpfel sind Birnen.
Falls die Stadt eine eigne Baumschutzverordnung hat, könnte es durchaus sein das man die Eibe auf eigenem Grund nichtmal beschneiden darf geschweige denn fällen.( strenggenommen)
Nun muß man aber auch unterscheiden zwischen der "Eibe" Wildwuchs /Naturform und der Baumarktzuchtform XYZ .
Die Zuchtform oder Bastarde stehen natürlich nicht unter Schutz.
Eigentlich verstehe ich auch nicht, warum die Eiben nicht wieder im Groß angepflanzt werden, Abnehmer müsste es genug geben.
Anstatt wird nun durch die RWE bei uns im Sauerland ,die durch den Kyrill Sturm zerstörten Waldgebiete mit Robinien "aufgeforstet" damit diese nach ein paar Jahren kleingehächselt als "nachhaltiger Rohstoff" dem Kraftwerk verfüttert werden.
Gruß acker
Falls die Stadt eine eigne Baumschutzverordnung hat, könnte es durchaus sein das man die Eibe auf eigenem Grund nichtmal beschneiden darf geschweige denn fällen.( strenggenommen)
Nun muß man aber auch unterscheiden zwischen der "Eibe" Wildwuchs /Naturform und der Baumarktzuchtform XYZ .
Die Zuchtform oder Bastarde stehen natürlich nicht unter Schutz.
Eigentlich verstehe ich auch nicht, warum die Eiben nicht wieder im Groß angepflanzt werden, Abnehmer müsste es genug geben.
Anstatt wird nun durch die RWE bei uns im Sauerland ,die durch den Kyrill Sturm zerstörten Waldgebiete mit Robinien "aufgeforstet" damit diese nach ein paar Jahren kleingehächselt als "nachhaltiger Rohstoff" dem Kraftwerk verfüttert werden.
Gruß acker
Der junge Mensch lernt, was die Erwachsenen wissen und verlernt was er als Kind gewusst hat.
Re: Es ist Holzzeit!
@Captainplanet
Tatsächlich ist der Besitzer auch von Teilen geschützter Arten nachweispflichtig. Nicht die Behörde muss die illegale Entnahme nachweisen, sondern der Besitzer den legalen Besitz.
Darum sind ja Greifvogelfedern (an Pfeilen oder so) auch so ein Problem, es sei denn, man hat die Bescheinigung über den legalen Erwerb von Förster, Falkner oder Zoo mit dabei.
Und darum ist Leichenfledderei am überfahrenen Bussard auch nicht empfehlenswert.
Grundsätzlich gilt das auch für Pflanzen, aber wie der Rabe schon sagte: Bei Pflanzen wird das nicht so streng gesehen, obwohl das so nicht dem Wortlaut des Gesetzes entspricht.
Tatsächlich ist der Besitzer auch von Teilen geschützter Arten nachweispflichtig. Nicht die Behörde muss die illegale Entnahme nachweisen, sondern der Besitzer den legalen Besitz.
Darum sind ja Greifvogelfedern (an Pfeilen oder so) auch so ein Problem, es sei denn, man hat die Bescheinigung über den legalen Erwerb von Förster, Falkner oder Zoo mit dabei.
Und darum ist Leichenfledderei am überfahrenen Bussard auch nicht empfehlenswert.
Grundsätzlich gilt das auch für Pflanzen, aber wie der Rabe schon sagte: Bei Pflanzen wird das nicht so streng gesehen, obwohl das so nicht dem Wortlaut des Gesetzes entspricht.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Re: Es ist Holzzeit!
@ Acker,
du fragst dich warum Eiben nicht im großen Stiel gepflanzt werden. So blöd kann ein Grundbesitzer eigendlich gar nicht sein, denn er dürfte die damit einhergehende natürliche Verbreitung der Bäume nicht aufhalten und eine Nutzung seiner Grundstücke wäre dadurch nicht mehr möglich - nach Naturschutzgesetz.
Nun ganz so schlimm ist es zumindest bis zur letzten Novellierung des Bundesnaturschtuzgesetztes nicht gewesen, denn es gab eine KLausel, die besagte, dass die ordungsgemäße Forstwirtschaft nicht gegen das Naturschutzgesetz verstößt.
Somit war dann auch die Nutzung von Eiben aus dem Wald legal.
Wenn ich mal ein bischen Zeit habe, dann prüfe ich ob diese Regelung jetzt vergessen worden ist.
Gruß
Dachs
du fragst dich warum Eiben nicht im großen Stiel gepflanzt werden. So blöd kann ein Grundbesitzer eigendlich gar nicht sein, denn er dürfte die damit einhergehende natürliche Verbreitung der Bäume nicht aufhalten und eine Nutzung seiner Grundstücke wäre dadurch nicht mehr möglich - nach Naturschutzgesetz.
Nun ganz so schlimm ist es zumindest bis zur letzten Novellierung des Bundesnaturschtuzgesetztes nicht gewesen, denn es gab eine KLausel, die besagte, dass die ordungsgemäße Forstwirtschaft nicht gegen das Naturschutzgesetz verstößt.
Somit war dann auch die Nutzung von Eiben aus dem Wald legal.
Wenn ich mal ein bischen Zeit habe, dann prüfe ich ob diese Regelung jetzt vergessen worden ist.
Gruß
Dachs
Re: Es ist Holzzeit!
Nun so alt ist dieses Gesetz nicht, ich glaube nur ein paar Jahre.Dachs hat geschrieben: @ Acker,
du fragst dich warum Eiben nicht im großen Stiel gepflanzt werden. So blöd kann ein Grundbesitzer eigendlich gar nicht sein, denn er dürfte die damit einhergehende natürliche Verbreitung der Bäume nicht aufhalten und eine Nutzung seiner Grundstücke wäre dadurch nicht mehr möglich - nach Naturschutzgesetz.
Das das nun keiner der Waldbauern mehr Eiben anpflanzt ist selbstredend aber warum wurde es vorher nicht gemacht?
Bei uns wurden immer nur drei Sorten angepflanzt: Fichte , noch mehr Fichte , Buche & Eiche.
Ein paar nicht weiter nenenswerte Stücke mit Ahorn , Birke , Esche und Erle
Mir war es schon schleierhaft, warum noch nichtmal bei den damals geförderten Mischwäldern , Eibe nicht zu finden war.
Gruß acker
Der junge Mensch lernt, was die Erwachsenen wissen und verlernt was er als Kind gewusst hat.
Re: Es ist Holzzeit!
Ich würde sagen, Eibe wird nicht gepflanz, weil sie langsam und "irgendwie" wächst und oft Zwiesel bildet.
Re: Es ist Holzzeit!
@ Squid
genauso bei Bäumen...Eine Bescheinigung müste doch auch dort den Baum mit einer Nummer erfassen, damit auch nachvollziehbar ist, ob und von wo der Baum bzw. Bogen ist...
Grüße
Jo
Da seh ich aber generell ein Problem...Müste nicht eigentlich jede Feder ne Nummer bekommen, die auf der Bescheinigung von Zoo, Falkner etc. nachvollziehbar aufgelistet wird??? Sonst könnt ich ja theoretisch 50 Federn über Leichenfledderei und 20 regulär bekommen haben und mit der Bescheinigung meine "Raubfedern" bescheinigen (wenn von gleichen Tier stammend)...Darum sind ja Greifvogelfedern (an Pfeilen oder so) auch so ein Problem, es sei denn, man hat die Bescheinigung über den legalen Erwerb von Förster, Falkner oder Zoo mit dabei.
genauso bei Bäumen...Eine Bescheinigung müste doch auch dort den Baum mit einer Nummer erfassen, damit auch nachvollziehbar ist, ob und von wo der Baum bzw. Bogen ist...
Grüße
Jo
Flachbogen Bergahorn 188cm 40#32"
Flachbogen Hick 178cm 40#32"
Flachbogen Hick 178cm 40#32"
Re: Es ist Holzzeit!
@Gargosh
Ich habe die Gesetze ja auch nicht gemacht, sonst wären sie perfekt

Aber wenn ich mir überlege, dass meine Ex für ihre Schildkröte zum legalen Besitz eine Art Personalausweis braucht, mit Fotos von Bauch und Rückenpanzer zur eindeutigen Identifizierung des Tieres, kann ich nur sagen: Das mit den Greifvogelfedern wird schwierig... *g*
Ich mutmaße aber, dass dafür auch der Anschein genügt: 3 Bussardfedern am Köcher, Papier über 3 Bussardfedern dabei = OK.
Und bei Eibe: Naja, die Unterschiede zwischen Kultureibe und Natureibe kann eh keiner nachweisen.
Ich habe die Gesetze ja auch nicht gemacht, sonst wären sie perfekt


Aber wenn ich mir überlege, dass meine Ex für ihre Schildkröte zum legalen Besitz eine Art Personalausweis braucht, mit Fotos von Bauch und Rückenpanzer zur eindeutigen Identifizierung des Tieres, kann ich nur sagen: Das mit den Greifvogelfedern wird schwierig... *g*
Ich mutmaße aber, dass dafür auch der Anschein genügt: 3 Bussardfedern am Köcher, Papier über 3 Bussardfedern dabei = OK.
Und bei Eibe: Naja, die Unterschiede zwischen Kultureibe und Natureibe kann eh keiner nachweisen.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Re: Es ist Holzzeit!
Also wie heut morgen verprochen habe ich mal nach der Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaftsklausel gefahndet und bin fündig geworden.
In § 42 Abs. 4 BNatSchG ist sinngemäß geschrieben, dass die von Squid angeführten Verbote nicht für Eiben gelten, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft genutzt werden.
@ Squid,
Kannst du bei deinen Ausführungen zum § 42 Bundesnaturschutzgesetz die Aussagen des Absatz 4 noch anfügen. Dann haben wir es zusammen stehen.
@ Acker,
die Baumart Eibe ist für Waldbesitzer aus verschiedenen Gründen uninteressant.
1. Sie wächst sehr langsam. Die Investition braucht sehr lange bis sie wieder Geld einbringt.
2. Eiben werden sehr stark von wildlebenden Pflanzenfressern (Reh, Hirsch, etc.)gefressen. Denen macht die Giftigkeit nichts aus. Ein Anbau ohne Zaunschutz ist bis auf verschwindend wenige Ausnahmen nicht möglich. Da sie aber so langsam wächst ist der Schutz viel länger nötig als z. B. bei Eiche. Das macht die Sache noch zusätzlich teuer.
3. Es gibt von einheimischen Eiben nahezu kein Saat- und Pflanzgut. Bei der Beschaffung von Pflanzen aus Baumschulen erhält man sehr oft sogar Hybriden aus verschiedenen Eibenarten. Für die Erhaltung der Art auf Grundlage der letzten in Deutschland noch vorhandenen Reste der ursprünglichen Population stellen diese Bastarde eine riesige Gefahr durch unkontrollierte Ausbreitung und weitere vertile Kreuzung dar. Des Weiteren erreichen diese Kreuzungen mindestens teilweise nicht die Holzqualität der einheimischen Eiben.
4. Eiben sind auch heute noch giftig für z. B. Pferde. Eventuell nimmt der eine oder andere Waldbesitzer Rücksicht auf seine reitenden Waldbesucher.
5. Heute wurde mir die Geschichte eines Waldbesitzers erzählt, der sich für Eiben begeistert hat. Deshalb pflanzte er trotz des oben gesagten Eiben. Als diese gut wuchsen wurde der Naturschutz auf diesen Wald mit seinem Reichtum an Eiben aufmerksam und stellte in unter Schutz. Tolle Logik ne. Zumindest wird der nie wieder Eiben pflanzen.
Gruß
Dachs
In § 42 Abs. 4 BNatSchG ist sinngemäß geschrieben, dass die von Squid angeführten Verbote nicht für Eiben gelten, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft genutzt werden.
@ Squid,
Kannst du bei deinen Ausführungen zum § 42 Bundesnaturschutzgesetz die Aussagen des Absatz 4 noch anfügen. Dann haben wir es zusammen stehen.
@ Acker,
die Baumart Eibe ist für Waldbesitzer aus verschiedenen Gründen uninteressant.
1. Sie wächst sehr langsam. Die Investition braucht sehr lange bis sie wieder Geld einbringt.
2. Eiben werden sehr stark von wildlebenden Pflanzenfressern (Reh, Hirsch, etc.)gefressen. Denen macht die Giftigkeit nichts aus. Ein Anbau ohne Zaunschutz ist bis auf verschwindend wenige Ausnahmen nicht möglich. Da sie aber so langsam wächst ist der Schutz viel länger nötig als z. B. bei Eiche. Das macht die Sache noch zusätzlich teuer.
3. Es gibt von einheimischen Eiben nahezu kein Saat- und Pflanzgut. Bei der Beschaffung von Pflanzen aus Baumschulen erhält man sehr oft sogar Hybriden aus verschiedenen Eibenarten. Für die Erhaltung der Art auf Grundlage der letzten in Deutschland noch vorhandenen Reste der ursprünglichen Population stellen diese Bastarde eine riesige Gefahr durch unkontrollierte Ausbreitung und weitere vertile Kreuzung dar. Des Weiteren erreichen diese Kreuzungen mindestens teilweise nicht die Holzqualität der einheimischen Eiben.
4. Eiben sind auch heute noch giftig für z. B. Pferde. Eventuell nimmt der eine oder andere Waldbesitzer Rücksicht auf seine reitenden Waldbesucher.
5. Heute wurde mir die Geschichte eines Waldbesitzers erzählt, der sich für Eiben begeistert hat. Deshalb pflanzte er trotz des oben gesagten Eiben. Als diese gut wuchsen wurde der Naturschutz auf diesen Wald mit seinem Reichtum an Eiben aufmerksam und stellte in unter Schutz. Tolle Logik ne. Zumindest wird der nie wieder Eiben pflanzen.
Gruß
Dachs
Zuletzt geändert von Dachs am 30.10.2009, 06:56, insgesamt 1-mal geändert.