Blattspitze herstellen

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Squid (✝)
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Re: Blattspitze herstellen

Beitrag von Squid (✝) »

@LobaOnAir
Sorry, aber das ist Humbug. Und es ist bedauerlich, dass immer noch dieses falsche Halbwissen verbreitet wird.
Und es steht auch nicht im Waffengesetz. Es gibt für Bögen, Pfeile und Pfeilspitzen KEINE Einschränkungen im Waffengesetz.
Denn der Bogen mit Pfeilen IST KEINE Waffe im Sinne des WaffG. Weder eine Stichwaffe, noch eine Schusswaffe. Eine Schusswaffe erfordert beispielsweise einen Lauf und eine dauerhafte Energiespeicherung IN der Waffe. Is beim Bogen nicht.
Die einzige "Pfeilwaffe" die den Schusswaffen GLEICHGESTELLT aber ERLAUBNISFREI ist, ist die Armbrust.

Wer mit Jagdspitzen auf Scheiben schiessen will oder damit Roven möchte, der KANN das grundsätzlich tun. Auch wenn es dämlich ist.

Der Rabe hat aber recht mit der Ordnungswidrigkeit - wenn man den ANSCHEIN der Bogenjagd oder Wilderei erweckt (und das könnte man bei Jagdspitzen ja durchaus annehmen) dann gibts u. U. Ärger.
Man wird aber mehr Anschein setzen müssen, als nur die dämliche Spitze. Z. B. Tarnkleidung, alleine im Busch 'rumschleichen, Plastiksack für die Beute, Jagdmesser oder Skinner im Gepäck, etc.

Unter welchen Umständen der beispielhaft genannte Bogen sichergestellt wurde, schreibst du nicht. Vielleicht hat der Eigentümer ja unsachlich reagiert oder war knülle oder pampig. Wenn, dann ist das eine Maßnahme der Ordnungsbehörde bzw. Polizei, die nach §1 der meisten Landesordnungsgesetze zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden kann.
Der Bogen geht aber nach Abschluss des Verfahrens postwendend an den Eigentümer zurück.
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 25.05.2012, 17:43, insgesamt 2-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
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LobaOnAir
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Re: Blattspitze herstellen

Beitrag von LobaOnAir »

Galighenna hat geschrieben:@LobaOnAir
NEIN Sie ist auch mit Jagdspitze KEINE WAFFE!!!

Eine Ausrüstung mit Jagdspitzen stellt lediglich eine zur Jagd geeignete Ausrüstung dar. Damit dann durch Wald und Flur zu laufen stellt einen Verstoß gegen das Jagdrecht dar und KEINEN Verstoß gegen das Waffengesetz!

Mannoooo das diese Diskussionen immer wieder kommen *grnf*

Das Bogen IST und BLEIBT vor dem Gesetz ein Sportgerät!

Spitzen die nach Mittelalterlichen Vorlagen gefertigt wurden, KÖNNEN als zur Jagd gedacht ausgelegt werden, z.B. wenn es sich dabei um scharfe Broadheads handelt. Anders kann es sein, wenn es kompakte spitze Bodkins sind oder andere Spitzen die den Feldspitzen oder Bulletspitzen nahe kommen. Das ist dann aber eine Sache des Ermessens würde ich meinen, da es für sowas glaube ich keine eindeutigen Regelungen gibt.
Ist man aber mit Feldspitzen oder Bullets unterwegs, ist man auf der sicheren Seite, denn die sind ganz absolut NICHT für die Jagd vorgesehen.
Habe ich nicht behauptet... ,ich wollte nicht auf den "Bogen" sondern auf den "Pfeil" hinaus ^^ ich meinte das gleiche... verplappert :D
Wenn der Übende von ganzem Herzen und mit all seiner Konzentration schießt, wird er in einen wunderbaren Zustand gelangen... Und wenn er mit reinem Gemüt das Üben fortsetzt, wird er irgendwann diesen Zustand erfahren, in dem Körper und Geist vereint sind.
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Heidjer
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Re: Blattspitze herstellen

Beitrag von Heidjer »

@LobaOnAir,
es ist wie die Kollegen sagen, ein Bogen ist mit allen denkbaren Pfeilen und Spitzen keine Waffe!
Es kann unter Umständen als Jagdausrüstung gelten und damit dem Jagdrecht unterliegen. ::)

Was es sicher auch sein kann, ist ein gefährlicher Gegenstand und wenn man damit in der Öffentlichkeit unterwegs ist, können Ordnungshütter durchaus einen Handlungsbedarf zum Schutze der Öffentlichkeit darin sehen. ;)
Also, geschliffene Broadheats auf Mittelalterveranstaltungen gehen eigentlich nicht, genau wie scharfe Schwerter, Lanzen, Kampfäxte oder Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge. ::) Wenn Publikum dabei ist, geht das alles nicht mehr, anders sieht es aus wenn es eine "Geschlossene" Veranstalltung ist, dann gelten alle Teilnehmer mit den Gefahren als Vertraut und man kann damit schiessen wie es die Sicherheit es erlaubt! ;)


Gruß Dirk

Nachtrag: Dies gilt für die BRD, in den Niederlanden zum Beispiel, unterliegen Jagdspitzen und Messer dem Waffengesetz, das mußten Bogenjäger schon feststellen die über Amsterdam nach Afrika oder Amerika reisen wollten. ::)
Zuletzt geändert von Heidjer am 25.05.2012, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.
Ein Pfeil, den Schaft gemacht aus der Pflanzen hölzern Teil, versehen mit eines Vogels Federn und einer Spitze, aus der Erde Mineral, wird von der Natur gern zurückgenommen.
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Galighenna
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Re: Blattspitze herstellen

Beitrag von Galighenna »

@LobaOnAir
Auch ein Pfeil an sich ist niemals eine Waffe, ganz unabhängig vom Bogen.
Also nicht das du das missverstehst, es geht nicht darum ob du unrecht hast oder nicht, sondern ich möchte das einfach nur ganz deutlich klarstellen, weil dieses "Gerücht" sich einfach tierisch hartnäckig hält. Und so wie du es geschrieben hast, mit "JagdWAFFE" ist es halt einfach falsch. Wenn ich keinen Bogen dabei habe, kann ich auch mit einem Jadgpfeil problemlos durch jeden Wald laufen. Der Pfeil an sich ist eben keine Waffe und für sich allein auch nicht Jagdtauglich.

Damit das nicht immer wieder falsch und ungenau dargestellt wird gabs eben an dieser Stelle die sorgfältige genaue Korrektur ;)
Übel übel sprach der Dübel,
als er elegant und entspannt
in der harten Wand verschwand

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Mandos
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Re: Blattspitze herstellen

Beitrag von Mandos »

@rabe
Danke für die Ergänzung.

Ja, das ist wieder Auslegungssache und wird in keinem Gesetz genau geregelt...
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