Squid hat geschrieben:Jeweils die §§ 1 der Landesgesetzte für Sicherheit und Ordnung. In Niedersachsen z. B. das NdsSOG:
§ 1 Aufgaben der Verwaltungsbehörden und der Polizei
(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei haben gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Sie treffen hierbei auch Vorbereitungen, um künftige Gefahren abwehren zu können. Die Polizei hat im Rahmen ihrer Aufgabe nach Satz 1 insbesondere auch Straftaten zu verhüten.
Das gibts so oder so ähnlich in jedem Bundesland.
Und wenn einer mit einer gespannten Armbrust durch die Fußgängerzone rennt, dann IST das eine gegenwärtige und künftige Gefahr. Und irgendwie steht da auch 'ne Straftat im Raum...
Daraus leitet sich kein Führverbot für Armbrüste ab!
Da steht auch nicht "irgendwo eine Straftat im Raum". Die muss ja irgendwoher kommen. Das ist schließlich kein Ermächtigungsgesetz, in dem die Polizei je nach Situation Verhalten für illegal erklären kann.
Der Paragraph mag der Polizei das Recht geben, bei demjenigen eine Personenkontrolle durchzuführen, und sich mit mit ihm zu unterhalten. Wenn Sie weiterhin den Eindruck haben, es könnte eine gefährliche Situation bevorstehen, können Sie die Armbrust auch beschlagnahmen, diese muss dannach jedoch zurückgegeben werden. Solange derjenige kein rechtswidriges Verhalten zeigt, wie z.B. Leute damit zu bedrohen (auf sie zu zielen) kann da auch nichts nach kommen.
Waffenverbotszonen oder öffentliche Veranstaltungen sind eine ganz andere Geschichte, aber die Fußgängerzone ist keine öffentliche Veranstaltung und diese Sonderzonen sind nicht gerade verbreitet.
Versteht mich nicht falsch: Logo ist es nicht besonders schlau, das zu machen.
Die Leute kennen die Gesetze nicht und tendieren zu starker Ängslichtkeit was Waffen oder ähnliche Gegenstände angeht. Klar wird irgendwer die Polizei rufen, und so oder so gibt es dann irgendwelche Scherereien.
Nur, um illegales Verhalten handelt es sich nach meiner absoluten Laienmeinung und zumindest laut Meinung der Schützenbünde und z.B. laut Meinung dieses Anwalts hier nicht
http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/ve ... affen.html