Original geschrieben von Schattenwolf
es sei denn der veranstallter erteilt einem ne genehmigung.....
mich wunder es wirklich das 9 monaten wo dieses gesetz schon in kraft ist noch immer so viele verschiedene meinungen dazu bestehen
vielleicht ist einer von den alten "pfadfinder" so nett und kramt den entsprechenden thread dazu aus.....selbst sowas haben wir hier !!! - und dennoch, immer wieder kommt jemand mit (neuen?) "informationen" dazu.....:bash:motz
Sorry - aber lag mir jetzt echt quer im "magen"
Da ich Dein Posting nicht recht deuten konnte Schattenwolf und es [navy]
mir[/navy] im Magen lag, habe ich mal recherchiert
;-)
http://www.wacht.de/waffengesetz.htm
"
2. tragbare Gegenstände,
[red]a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;[/red]..."
Dazu zählen dann für manche Staatstragenden Organe auch Pfadfindermesser :-o
Explizit sind dort aber nur Spring-, Fall- Faust- und Butterfly- messer aufgeführt.
Alle Waffenähnlichen Gegenstände sind bei öffentlichen Veranstalltungen ersteinmal Verboten! Der Veranstalter kann eine Ausnahmegenehmigung erwirken, die Vorausetzungen dafür lest bitte im Link oben nach.
Nun noch meine persönliche Meinung,
Da ich mit dem Letherman auch über eine Zange, Feile, Säge, usw. verfüge und das Teil auch noch Platzsparend in einer Seitentasche verstauen kann, ist es für mich beim Bogenschiessen geeigneter als ein Bowie oder Pfadfindermesser.
Mir persönlich ist es vollkommen Wurscht wer welche Messer mit sich herum trägt, solange er das Teil nicht gegen mich richtet.
Lange Rede kurzer Sinn, lieber auf Nr. sicher.
:knuddel and nice Day