2. Der gute Mann ist Schweizer


Zitat:
Auch liegendes Holz und Äste dürfen gesammelt und mitgenommen werden … aber:
Sammeln mit Mass; das Ökosystem ist auf Totholz angewiesen.
Keine Beschädigung von Bäumen und Jungwuchs.
Für den Brätli-Stecken dürfen geeignete Zweige geschnitten werden (z. B. Haselruten)
Es dürfen keine Bäume gefällt und kein aufbereitetes Brennholz mitgenommen werden, denn jeder Wald hat einen Eigentümer. Quelle: https://www.waldschweiz.ch/schweizer-wa ... mmeln.html
Grüße - Neumi
Für den Brätli-Stecken dürfen geeignete Zweige geschnitten werden - das find ich für D besonders nachahmenswert
