Jäger contra Bogenschießen?
Definition
Definnition aus dem Lexikon wurde aufgenommen. Guter Gedanke!
Taran von Caer Dallben
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]
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Satz 10 Verhaltenskodex
Ich bin mir nicht ganz sicher ob jeder die Pragraphen zitieren kann (zB. Anfänger).
Wäre sicher wünschenswert aber bei dem Umfang an Text in den verschiedenen Gestzestexten der Länder nicht ganz einfach.
Vielleicht würde reichen "...die Paragraphen oder entsprechende Gesetze zu kennen..." oder so was in der Art.
Wäre sicher wünschenswert aber bei dem Umfang an Text in den verschiedenen Gestzestexten der Länder nicht ganz einfach.
Vielleicht würde reichen "...die Paragraphen oder entsprechende Gesetze zu kennen..." oder so was in der Art.
Dumme Frage von mir
Wie sagt man "Disclaimer" auf deutsch bzw. Juristendeutsch???
@Robin Hut
"zitieren oder zumindest kennen"
:fcsmilie
@Robin Hut
"zitieren oder zumindest kennen"
:fcsmilie
Taran von Caer Dallben
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Bogen keine Waffe
Hallo Taran,
deine Zusamenfassung hat mir sehr gut gefallen. Ich bin nur über den Satz 'Der Bogen ist in Deutschland grundsätzlich als Sportgerät eingestuft, nicht als Waffe' gestolpert. Ich hatte bisher immer gedacht, der fällt unter WaffG §1.2?
Kann man das irgendwo nachlesen?
Gruß
Rainer
deine Zusamenfassung hat mir sehr gut gefallen. Ich bin nur über den Satz 'Der Bogen ist in Deutschland grundsätzlich als Sportgerät eingestuft, nicht als Waffe' gestolpert. Ich hatte bisher immer gedacht, der fällt unter WaffG §1.2?
Kann man das irgendwo nachlesen?
Gruß
Rainer
@Rainur
Ich habe mich dabei auf viele Aussagen hier im Forum gestützt - auch bei Schulungen im Sportverein ist das so gesagt worden.
Die Definitionen in Anlage 1 treffen auf Bögen nicht zu.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... _1_74.html
Die Definitionen in Anlage 1 treffen auf Bögen nicht zu.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... _1_74.html
Taran von Caer Dallben
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]
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§1.2.1:
Der Bogen ist zunächst keine Schusswaffe, da:
Siehe Anlagen zum Waffengesetz:
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Ich treibe meine Pfeile jedenfalls nicht durch einen Lauf.
Er ist kein gleichgestellter Gegenstand:
1.2 Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).
§1.2.2.a:
Der Sport- oder Jagdbogen ist nicht dazu bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Er ist keine Hieb- oder Stichwaffe.
§1.2.2.b:
Es ist zwar mit dem Bogen möglich, insbesondere wegen seiner Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Er ist aber nicht im Waffengesetz genannt.
D.h. der Bogen ist keine Schusswaffe und ist auch keiner gleichzusetzen. Ebenfalls gilt das Waffengesetzt nicht für dieses Gerät. Da er für den Sport gemacht ist, ist er auch ein Sportgerät.
Der Bogen ist zunächst keine Schusswaffe, da:
Siehe Anlagen zum Waffengesetz:
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Ich treibe meine Pfeile jedenfalls nicht durch einen Lauf.
Er ist kein gleichgestellter Gegenstand:
1.2 Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).
§1.2.2.a:
Der Sport- oder Jagdbogen ist nicht dazu bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Er ist keine Hieb- oder Stichwaffe.
§1.2.2.b:
Es ist zwar mit dem Bogen möglich, insbesondere wegen seiner Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Er ist aber nicht im Waffengesetz genannt.
D.h. der Bogen ist keine Schusswaffe und ist auch keiner gleichzusetzen. Ebenfalls gilt das Waffengesetzt nicht für dieses Gerät. Da er für den Sport gemacht ist, ist er auch ein Sportgerät.
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss was er nicht will" (Jean-Jacques Rousseau)
Danke für die Info! :anbet
Ich hatte gerade auch schon die Suchfunktion angeworfen, ohne allerdings ein verwertbares Ergebnis zu erzielen.
Das mit dem 'seinem Wesen nach dazu bestimmt sein' in §1.2.2a war mir beim nachgrübeln definitiv entgangen (oder ich hatte vorher zu viel über Bögen in der Merowingerzeit gelesen, wo Bögen ihrem Wesen nach durchaus dazu bestimmt waren, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabzusetzten)
Gruß
Rainer
Ich hatte gerade auch schon die Suchfunktion angeworfen, ohne allerdings ein verwertbares Ergebnis zu erzielen.
Das mit dem 'seinem Wesen nach dazu bestimmt sein' in §1.2.2a war mir beim nachgrübeln definitiv entgangen (oder ich hatte vorher zu viel über Bögen in der Merowingerzeit gelesen, wo Bögen ihrem Wesen nach durchaus dazu bestimmt waren, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabzusetzten)
Gruß
Rainer
- Peter O. Stecher
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- Registriert: 21.03.2005, 09:16
Ich hab jetzt nicht alles ganz genau gelesen - möchte aber noch einen Punkt sagen:
Wie Kojotes Beispiel zeigt, ist eines der wichtigsten Dinge, sicherzustellen dass niemand sich übergangen fühlt - die Gemeinde erlaubt etwas, aber der/diejenigen die sich im Wald aufhalten (Jäger) wissen nichts von der Vereinbarung...
Das kennen wir alle, selbst wenn wir einer Sache grundsätzlich nicht negativ gegenüberstehen, sind wir böse wenn wir übergangen werden.
Das ist denke ich, ein wichtiger Punkt, die Zuständigen oder auch die "Beeinträchtigten" zu erkennen und vorerst mit diesen das Gespräch oder einen Vereinbarung zu finden.
Wir hatten ein ähnliches Problem mit einem Parcours, der Aufsteller versicherte sich der Zustimmung der Waldeigentümer, sprach aber nicht Klartext mit dem Jagdausübungsberechtigten = PROBLEME!!!
Wie Kojotes Beispiel zeigt, ist eines der wichtigsten Dinge, sicherzustellen dass niemand sich übergangen fühlt - die Gemeinde erlaubt etwas, aber der/diejenigen die sich im Wald aufhalten (Jäger) wissen nichts von der Vereinbarung...
Das kennen wir alle, selbst wenn wir einer Sache grundsätzlich nicht negativ gegenüberstehen, sind wir böse wenn wir übergangen werden.
Das ist denke ich, ein wichtiger Punkt, die Zuständigen oder auch die "Beeinträchtigten" zu erkennen und vorerst mit diesen das Gespräch oder einen Vereinbarung zu finden.
Wir hatten ein ähnliches Problem mit einem Parcours, der Aufsteller versicherte sich der Zustimmung der Waldeigentümer, sprach aber nicht Klartext mit dem Jagdausübungsberechtigten = PROBLEME!!!
https://classic-archer.com/
RE: Dumme Frage von mir
Hallo Taran,Original geschrieben von Taran
Wie sagt man "Disclaimer" auf deutsch bzw. Juristendeutsch???
:fcsmilie
der "LEO" (http://dict.leo.org/?)sagt folgendes dazu:
m disclaimer- der Verzichtende (ein Verzichtender) | die Verzichtende
m disclaimer [jur.] - der Verzichtleistende (ein Verzichtleistender) | die Verzichtleistende
m disclaimer - die Ablehnung gdp
m disclaimer - der Ablehnungshinweis p
m disclaimer - Aufgabe eines Anspruchs p
m disclaimer [jur.] - Ausschlussklausel für finanzielle Haftung p
m disclaimer [jur.] - Ausschlussklausel für Haftung p
m disclaimer - das Dementi gdp
m disclaimer [jur.] - der Haftungsausschluss - in AGB p
m disclaimer - der Rechtsverzicht p
m disclaimer - die Verweigerung gdp
m disclaimer - der Verzicht gdp
m disclaimer - die Verzichterklärung gdp
m disclaimer - die Verzichtleistung gdp
m disclaimer - der Widerruf
such dir was aus, ich denke "Ausschlußklausel für Haftung" kommt dem Sinn am nächsten.
Grüße von
Rick
-
- Full Member
- Beiträge: 118
- Registriert: 26.11.2003, 09:49
RE: Trotzdem vorsicht!
Ja, Rick, schon.[royalblue]Original geschrieben von Rick[/royalblue]
[royalblue]<BJagdG § 19a Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.[/royalblue]
Deshalb ja auch meine Bedenken gegen den Typ aus dem Sachverhalt!
Der stellte dem Wild nach und suchte es auf!!
Das machen wir aber nicht.
Wir begegnen dem Wild (normalerweise) nur zufällig, so wie jeder Spaziergänger Waldtiere erleben kann.
Wir gehen ja nicht in den Wald um das Wild aufzusuchen, sondern um ein paar Pfeile auf Gummi-Figuren oder von mir aus Baumstümpfe zu schießen.
Außerdem kommt dem Wald eine Erholungsfunktion zu!
Das vergessen nur die Meisten ganz gerne.
Das Betreten des Waldes (und nicht nur der Wege!) ist aber grundsätzlich jedem Fußgänger gestattet.
[navy]§ 14 BWaldG
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.[/navy]
@Netzwanze:
Danke für die Ausführungen zum Waffenbegriff.
Die waren sehr treffend (...!) und ...
Mehr hätt ich auch nicht geschrieben!
[green]Übrigens ...[/green]
Disclaimer würd ich in dem Fall als Haftungsausschluß übersetzen.
Gruß
Schredder
"Wenn Du irgendwann den Eindruck hast, Du bist nur noch der Depp, kannst Du getrost davon ausgehen, dass Du es schon die ganze Zeit warst!"
Die pdf-Datei ist fertig.
Causa finita.
Causa finita.
Taran von Caer Dallben
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]
Kleiner Trost
Du kannst es noch gar nicht finden. Ich hab's an Marty geschickt, und der wird es dann wo einstellen, wo, das sagt er uns bestimmt noch!
Taran von Caer Dallben
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]
Da das pdf noch nicht online ist, an alle dringend Interessierten das Angebot: IM an mich mit eurer Adresse und ich mails euch.
Taran von Caer Dallben
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]