WaffG, Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4), Abschnitt 1, Unterabschnitt 2:
Ein Bogen verwendet keine "unmittelbare Ausnutzung" der Muskelkraft, er kann demzufolge bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Hieb- und Stoßwaffe sein. Und einen Stabi oder Pfeil als derartiges zu sehen, geht auch nicht, da diese nicht ihrem "Wesen nach dazu bestimmt sind [...]", Verletzungen beizubringen".1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
Nicht mal die Lieblingstat"waffe" von rechten Glatzköpfen (Baseballschläger) fällt darunter, hier wird zwar Muskelkraft unmittelbar ausgenutzt, aber der Baseballschläger ist nicht seinem Wesen nach dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen!
Setzen, 6, Thema verfehlt.
Bei einem Broadhead könnte es aber schon anders aussehen, nicht aber bei einer "normalen" Spitze.
Wie man es dreht und wendet, der (Sport-)Bogen ist im WaffG nicht drin!
Öfftl. Sicherheit: Grauzone, ja, durchaus möglich. Aber man muss diese Grauzone ja nicht ausreizen. Einen gespannten Bogen in der Öffentlichkeit zu tragen sollte nicht darunter fallen (vgl. Compound), aber Pfeil auf der Sehne ist wohl klar, dass das zumindest mal Scheiße ist - Gesetze hin oder her.
Dafür hätte ich gerne die Herleitung. Nach WaffG ist es wie gesagt nicht machbar. Theoretisch nicht verlassen kann", das geht weit über die Forderungen des DSB hinaus. Dann wäre kein mir bekannter Bogenplatz legal (auch nicht die, auf denen die DMen ausgetragen werden!)...Das Schießen auf nicht befriedeten, also eingezäunten, Geländen ist verboten. Das Schießen ist auch verboten wenn der Pfeil theoretisch das befriedete Grundstück verlassen kann.
Sehr seltsame Lokalinterpreation.
Nachtrag: Gerade in Leipzig... dort wird 2007 die FITA-WM stattfinden. Ich glaube kaum, dass diese Interpretation dann Bestand haben wird...