Jäger contra Bogenschießen?
- Al Fadee
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Re: Jäger contra Bogenschießen?
glaubt ihr, dass es ein problem ist wenn ich roven gehe und noch nicht 18 bzw 16 bin?
ich würde gerne bei uns im wald etwas schießen, da der schießplatz zu weit weg ist und ich auch nur samstags nachmittags schießen kann oder wenn ich einen anderen schützen als beaufsichtiger habe.
al fadee
ich würde gerne bei uns im wald etwas schießen, da der schießplatz zu weit weg ist und ich auch nur samstags nachmittags schießen kann oder wenn ich einen anderen schützen als beaufsichtiger habe.
al fadee
Ist das Design oder kann das weg?
Re: Jäger contra Bogenschießen?
Vielleicht sprichst Du mal mit einem vorgeschobenen anderen Anliegen beim Förster vor, um ihn kennen- und einschätzen zu lernen. Wenn er ok scheint, bring doch Dein Anliegen vor mit entspr. Versicherungen. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Förstern, wärend das bei Jägern sehr unterschiedlich war. Ansonsten laß Dich halt nicht erwischen. Das ist eine gute, realistische Übung für den fiktiven "Ernstfall" einer Jagd, der viel Aufmerksamkeit verlangt. Trotz Erlaubnis des Försters hat mich noch nie jemand beim Schießen im Wald gesehen.
lg, jerryhill
lg, jerryhill
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Re: Jäger contra Bogenschießen?
aaalsoo,
ich habe da ganz unterschiedliche erfahrungen, würde aber heute wie in der vergangenheit dazu tendieren, keine schlafenden rehe/sauen/hunde zu wecken.
dein alter hat mit der zulässigkeit des rovens gar nichts zu tun. das waldgesetz erlaubt "jedermann", zu erholungszwecken den wald zu betreten. einschränkungen wegen des alters gibt es dabei nicht, ebensowenig wie hinsichtlich der zeit oder des ortes. man nennt das gemeingebrauch.
allerdings verbietet es sich, wie in anderen lebenslagen auch, seine rechte in einer weise auszuüben, die andere schädigen. ganz hemmungslos kann man also im wald (wie überall sonst) nicht tun und lassen, was einem gefällt. die natur ist zu schonen, also latscht man nicht durch die verjüngungsflächen, biotope, schießt nicht auf bäume und so weiter. das wild darf an seinen einständen und rückzugsgebieten nicht gestört werden und so fort. naturschutz eben. natürlich darf auch weder mensch noch tier durch das pfeileschießen gefährdet werden. nimmst du rücksicht auf solche belange, tust du niemandem etwas zu leide und kannst nach herzenslust roven.
triffst du allerdings auf einen dieser geister, die stets verneinen, hast du schnell mit ärger zu rechnen. also verhalte dich lieber diskret und von den menschen fern.
ich habe schon mit bogen und hund im nachbarrevier den pächter getroffen, nett ein paar worte mit ihm gewechselt, ihn der harmlosigkeit meiner gesinnung wie meines materials versichern können und gut war's. kürzlich traf ich aber im hiesigen revier zur falschen zeit am falschen ort auf einen mir unbekannten jagdausübungsberechtigten, der zwar nicht wagte, mich anzumachen, aber doch dem mir bekannten pächter werweißwas erzählt haben muss, so dass dieser sich wiederum maßlos aufregte, mir den jagdvorstand ins haus schickte und dieser mir eine halbe stunde lang zu erklären versuchte, was ich im wald zu tun oder besser zu lassen hätte. so sind sie halt, die ländlichen jagdpächter und waldbesitzer. hast du nichts, bist du nichts, und hast im wald nichts verloren (was wiederum logisch erscheint, denn wer nichts hat, hat auch nichts zu verlieren, vor allem nicht im wald...).
was ich damit sagen will ist, du kannst noch so sehr recht haben, stress vermeidet das nicht unbedingt, also lass dich von vornherein nicht erwischen, dann ersparst du dir mühselige diskussionen.
meine meinung.
keep roving
ich habe da ganz unterschiedliche erfahrungen, würde aber heute wie in der vergangenheit dazu tendieren, keine schlafenden rehe/sauen/hunde zu wecken.
dein alter hat mit der zulässigkeit des rovens gar nichts zu tun. das waldgesetz erlaubt "jedermann", zu erholungszwecken den wald zu betreten. einschränkungen wegen des alters gibt es dabei nicht, ebensowenig wie hinsichtlich der zeit oder des ortes. man nennt das gemeingebrauch.
allerdings verbietet es sich, wie in anderen lebenslagen auch, seine rechte in einer weise auszuüben, die andere schädigen. ganz hemmungslos kann man also im wald (wie überall sonst) nicht tun und lassen, was einem gefällt. die natur ist zu schonen, also latscht man nicht durch die verjüngungsflächen, biotope, schießt nicht auf bäume und so weiter. das wild darf an seinen einständen und rückzugsgebieten nicht gestört werden und so fort. naturschutz eben. natürlich darf auch weder mensch noch tier durch das pfeileschießen gefährdet werden. nimmst du rücksicht auf solche belange, tust du niemandem etwas zu leide und kannst nach herzenslust roven.
triffst du allerdings auf einen dieser geister, die stets verneinen, hast du schnell mit ärger zu rechnen. also verhalte dich lieber diskret und von den menschen fern.
ich habe schon mit bogen und hund im nachbarrevier den pächter getroffen, nett ein paar worte mit ihm gewechselt, ihn der harmlosigkeit meiner gesinnung wie meines materials versichern können und gut war's. kürzlich traf ich aber im hiesigen revier zur falschen zeit am falschen ort auf einen mir unbekannten jagdausübungsberechtigten, der zwar nicht wagte, mich anzumachen, aber doch dem mir bekannten pächter werweißwas erzählt haben muss, so dass dieser sich wiederum maßlos aufregte, mir den jagdvorstand ins haus schickte und dieser mir eine halbe stunde lang zu erklären versuchte, was ich im wald zu tun oder besser zu lassen hätte. so sind sie halt, die ländlichen jagdpächter und waldbesitzer. hast du nichts, bist du nichts, und hast im wald nichts verloren (was wiederum logisch erscheint, denn wer nichts hat, hat auch nichts zu verlieren, vor allem nicht im wald...).
was ich damit sagen will ist, du kannst noch so sehr recht haben, stress vermeidet das nicht unbedingt, also lass dich von vornherein nicht erwischen, dann ersparst du dir mühselige diskussionen.
meine meinung.
keep roving
Re: Jäger contra Bogenschießen?
Ich stehe auf beiden Seiten des Zaun´s. Bin u.a. auch Mitglied im NABU. Woher sollen "Laien" wissen wo die Rückzugsgebiete des Wildes sind ? Sicher, es gibt jede Menge Leute die keine Jäger sind und das Wild oft besser kennen wie die Revierinhaber selbst. Wer aber einfach so durch den Wald "latscht", möglichst noch quer durch alle Dickungen und abseits der Wege... zu Zeiten wo der Nachwuchs gesetzt ist/wird (z.B. jetzt)...
Nicht jedes Wild benötigt Rückzugsgebiete (Kulturfolger...) , und vieles Wild gewöhnt sich an die Zivilisation (Trecker, Jogger etc.). Wer aber regelmässig durch die Wohnung des Wildes läuft, vertreibt es. So ist es nun mal. Und jetzt erzählt mir bitte keiner, das man beim Roven ja nichts kapput macht. Wer hat sein Ziel noch nicht verfehlt und trifft dann doch nen Baum, hat nen Abpraller etc...
Gundog
Nicht jedes Wild benötigt Rückzugsgebiete (Kulturfolger...) , und vieles Wild gewöhnt sich an die Zivilisation (Trecker, Jogger etc.). Wer aber regelmässig durch die Wohnung des Wildes läuft, vertreibt es. So ist es nun mal. Und jetzt erzählt mir bitte keiner, das man beim Roven ja nichts kapput macht. Wer hat sein Ziel noch nicht verfehlt und trifft dann doch nen Baum, hat nen Abpraller etc...
Gundog
Re: Jäger contra Bogenschießen?
Wer nen Baum trifft, macht am ehesten den Pfeil kaputt, besonders, wenn der nicht frontal drauftrifft. Daher wird zumindest jeder, der nicht viel Geld hat und/oder seine Pfeile selber baut, das tunlichst zu vermeiden suchen. Aber natürlich ist es meiner Meinung nach eine selbst aufzuerlegende Verpflichtung für den Rover, zuerst das Gebiet mit allem darin richtig kennen und achten zu lernen. Sonst ist er nicht mehr wert als die mordlüstigen Sonntagsjäger, die ohne jede Achtung ihrer Besessenheit frönen, auch wenn er im Gegensatz zu denen nicht tötet. Ich habe Achtung vor dem wirklichen Waidmann. Bezeichnenderweise ist das auch im allgemeinen der, mit dem man kaum Ärger bekommen wird, wenn man sich vernünftig im Wald bewegt und ggf. mit ihm noch ein Gespräch führen kann, daß ihn von Interesse und Sachkenntnis in der Natur überzeugt. Die Sonntagsjäger dagegen wollen sich oftmals aufspielen, selbst wenn man nur in den Wiesen spazierengeht. So oder so, nicht erwischen lassen ist immer gut, denn wer aufmerksam durch die Natur geht, sieht auch viele schöne Sachen. Z.B. konnte ich erst vorgestern einen bei uns vor allem im Sommer selten zu sehenden Seeadler beim Fischen beobachten. Sowas ist für mich ein "Jagderfolg", ohne daß ich auch nur den geringsten Wunsch verspüre, einem Lebewesen eins aufzubrennen. Das könnte ich sowieso nur, wenn es lebensnotwendig wäre.
lg, jerryhill
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Re: Jäger contra Bogenschießen?
ganz schön viele antworten
da wo ich schießen würde kommt soweit ich weiß sowieso niemand vorbei, also keine "passanten".
die erfahrung mit den förstern und jägern habe ich auch so gemacht. der förster war sehr nett aber der jäger und gleichzeitig gewässerwart war nicht besonders freundlich zu uns und wollte uns aus dem wald verbannen.
al fadee
da wo ich schießen würde kommt soweit ich weiß sowieso niemand vorbei, also keine "passanten".
die erfahrung mit den förstern und jägern habe ich auch so gemacht. der förster war sehr nett aber der jäger und gleichzeitig gewässerwart war nicht besonders freundlich zu uns und wollte uns aus dem wald verbannen.
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Ist das Design oder kann das weg?
Re: Jäger contra Bogenschießen?
man kann aber auch von anderer seite geärgert werden,ich gehe zum üben öfter mal zu einem brachliegenden Feld (bereiche natürlich mit der Harke entschärft )in Waldnähe ideal für flacheschüsse.
Da es auch eine beliebte Strecke für Hundebesitzer am es zu einem vorfall habe keine probleme gehabt aber eines tages kam eine Hundebesitzerin mit vierbeiner an und meinte darf ich das überhaupt zwecks Vogelbrüter aber in der Umgebung gibt es keine Brüter weites kurzes Feld da fragt sie mich ob ich das darf.
Tage später erfahre ich das die Frau(Ehemalige leitende Postangestellte) eine anzeige gegen unbekannt gestartet hat was soll das denn
Da es auch eine beliebte Strecke für Hundebesitzer am es zu einem vorfall habe keine probleme gehabt aber eines tages kam eine Hundebesitzerin mit vierbeiner an und meinte darf ich das überhaupt zwecks Vogelbrüter aber in der Umgebung gibt es keine Brüter weites kurzes Feld da fragt sie mich ob ich das darf.
Tage später erfahre ich das die Frau(Ehemalige leitende Postangestellte) eine anzeige gegen unbekannt gestartet hat was soll das denn

- Ravenheart
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Re: Jäger contra Bogenschießen?
bei uns auch so ähnlich aber netter
wir waren schwimmen und dann kam der berufsjäger der uns freundlich erklärt hat das wir unsere fahrräder nicht mit ans wasser nehmen sollen und eigentlich auch nicht dort schwimmen dürfen.
vorher waren dort auch schon zwei leute mit hund, die uns gesagt haben das wir dort nicht sein dürfen weil es naturschutzgebiet ist, warum durften die dann da sein?
al fadee
wir waren schwimmen und dann kam der berufsjäger der uns freundlich erklärt hat das wir unsere fahrräder nicht mit ans wasser nehmen sollen und eigentlich auch nicht dort schwimmen dürfen.
vorher waren dort auch schon zwei leute mit hund, die uns gesagt haben das wir dort nicht sein dürfen weil es naturschutzgebiet ist, warum durften die dann da sein?

al fadee
Ist das Design oder kann das weg?
Re: Jäger contra Bogenschießen?
Und so spür ich mehr und mehrer, was bei uns im Argen ist
Ein jeder Deutsche ist ein Lehrer und ein Freizeitpolizist.
Konstantin Wecker
Ein jeder Deutsche ist ein Lehrer und ein Freizeitpolizist.
Konstantin Wecker
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Re: Jäger contra Bogenschießen?
In BW ist der Zugang zu allen Obeflächengewässern für alle Bürger offen das bezieht sich sogar auf Baggerseen die in Betreib sind !
In den Wald und auf die Flur darf auch jeder .
Ein befreundeter Bogenverein mit Vereinsgelände in einer alten Lehmgrube hatte jetzt richtig Glück und konnte die vom Landratsamt eigentlich geforderte Nichtbetretung wärend der Brutzeit noch mal abwenden Die wollten die Begehung des Platzes tatsächlich auf wenige Wochen im Winter beschränken . War letztens da und habe keine Vögel auf oder unter den Scheiben brüten sehen
Nikodemus
In den Wald und auf die Flur darf auch jeder .
Ein befreundeter Bogenverein mit Vereinsgelände in einer alten Lehmgrube hatte jetzt richtig Glück und konnte die vom Landratsamt eigentlich geforderte Nichtbetretung wärend der Brutzeit noch mal abwenden Die wollten die Begehung des Platzes tatsächlich auf wenige Wochen im Winter beschränken . War letztens da und habe keine Vögel auf oder unter den Scheiben brüten sehen

Nikodemus
Re: Jäger contra Bogenschießen?
In den meisten Naturschutzgebieten ist folgendes verboten und durch Hinweisschilder öffentlich ausgeschildert:
- offenes Feuer
- Campen
- Musik abspielen
- Veranstaltungen
- Befahren mit mot. Fahzeugen
- Blumen, Pflanzen pflücken
- Pferde ausreiten
- u.v.m.
Die Verbote sind von Region zu Region verschieden.
Erlaubt ist das Begehen, das Wandern und das Gassigehen in den meisten Fällen. Hunde dürfen nur angeleint ins NSG genommen werden. Was ich auch als Hundehalter für selbstverständlich halte. Wir wollen mit der Natur leben und nicht egoistisch dagegen.
Die Naturschutzgebiete sind gekennzeichent und meistens stehen dort in der Regel bei den Einfahrten und Zugängen Hinweisschilder und die Verhaltensregeln.
Um Ärger abzuwenden soll man sich ganz einfach vor Ort bei den Behörden erkundigen, die Augen offen halten und Ausschau nach den Schildern halten und diese auch befolgen.
Momentan gehe ich auch nicht zum Roven, da zur Zeit auch Schonzeit ist und die meisten Tiere auf die Welt kommen. Ich will mit meinem Freizeitverhalten die Waldbewohner nicht stressen und schon allein aus Naturschutzgründen verhalte ich mich ruhig und befolge die Regeln.
§ 23 BNatSchG Naturschutzgebiete
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2.aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3.wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
erforderlich ist.
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. 2Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften siehe §§ 65, 66 BNatSchG.
http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2002/
Grüße
Hubert
- offenes Feuer
- Campen
- Musik abspielen
- Veranstaltungen
- Befahren mit mot. Fahzeugen
- Blumen, Pflanzen pflücken
- Pferde ausreiten
- u.v.m.
Die Verbote sind von Region zu Region verschieden.
Erlaubt ist das Begehen, das Wandern und das Gassigehen in den meisten Fällen. Hunde dürfen nur angeleint ins NSG genommen werden. Was ich auch als Hundehalter für selbstverständlich halte. Wir wollen mit der Natur leben und nicht egoistisch dagegen.
Die Naturschutzgebiete sind gekennzeichent und meistens stehen dort in der Regel bei den Einfahrten und Zugängen Hinweisschilder und die Verhaltensregeln.
Um Ärger abzuwenden soll man sich ganz einfach vor Ort bei den Behörden erkundigen, die Augen offen halten und Ausschau nach den Schildern halten und diese auch befolgen.
Momentan gehe ich auch nicht zum Roven, da zur Zeit auch Schonzeit ist und die meisten Tiere auf die Welt kommen. Ich will mit meinem Freizeitverhalten die Waldbewohner nicht stressen und schon allein aus Naturschutzgründen verhalte ich mich ruhig und befolge die Regeln.
§ 23 BNatSchG Naturschutzgebiete
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2.aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3.wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
erforderlich ist.
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. 2Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften siehe §§ 65, 66 BNatSchG.
http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2002/
Grüße
Hubert
Sie können unser Leben nehmen.
Sie können aber nicht unsere Ehre und Freiheit nehmen!
Til Valhall!
Sie können aber nicht unsere Ehre und Freiheit nehmen!
Til Valhall!
Re: Jäger contra Bogenschießen?
Naja, mit den angeleinten Hunden ist verständlich, die Forderung. Meine Hündin und ich mögen keine Leine. Also habe ich sie so erzogen, daß es ohne geht. Muß mich niemand darauf hinweisen daß es trotzdem verboten ist usw. Wie schon beim Roven, ich habe meine Grundsätze, die ich befolge und andere sehen es nicht. In der Wurfzeit störe ich das Wild nicht. Wer´s nicht glaubt, kann ja ab spätem Frühling mal versuchen, sich durch weglosen Auenwald zu wühlen 

Unwissenheit prahlt, Dummheit reißt das Maul auf.