the_Toaster hat geschrieben:
So sind wir Deutschen halt.
Unsere Gesetze sind so, dass Du permanent Gefahr läufst mit einem Fuß eine Ordnungswidrigkeit und mit dem anderen eine Straftat zu begehen.
dem wäre nichts mehr hinzuzufügen
da fällt mir ein...ist ja schon recht ungewöhnlich nem polizisten im wald zu begegnen....wahrscheinlich eher nem förster wanderer jäger....so...und angezeigt kann man nur werden wenn die wissen wer du bist...ich hab nie gehört das man sich nem förster..geschweige denn den anderen gegenüber ausweisen müsste ? wie will also der oberförster mich anzeigen ? die polizei rufen und mich dann solange durch dne wald verfolgen bis ich keine puste mehr hab und dann die polizei dahin lotzen ?
ich bin mal mit meinem katana im wald rumgelaufen zum zwecke von schnitttests (im wald nicht weil ich in bäume gehackt hätte sondern einfach weil man viel platz hat und ne gute alternative schien wenn man keinen garten hat^^)....die vorbeikommenden reiter hats damals (naja was heißt damals...5 jahre ?) nicht gejuckt
Tja, da gebe es noch den § 127 Abs. 1 StPO, Festnahme durch Jedermann.
Im Rahmen seiner Amtsausübung kann der beamtete Förster Personen anhalten, sofern es Bezug zu seinen Aufgaben hat und die Personen solange festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Da der Förster nicht sachlich für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem WaffG zuständig ist, wird ihm ein Verstoß nach dem WaffG nicht interessieren.
Es wird wie immer alles heißer gegessen als es ist.
Wenn einer schon mit der Katana im Wald herumläuft für Schnitttest, dann bin ich als Kampfkünstler/-sportler, Schütze, Waffenträger und Messerfreund erst recht dafür, daß es solche Gesetze gibt zum Schutze der Bevölkerung.
Hmmm. Muß ich mich theoretisch von jedem festhalten lassen der sich auf diesen Paragraphen beruft? Und wenn ich mich auf Notwehr berufe - es kann ja sein, daß ich Besseres zu tun habe als auf die Polizei zu warten und er mich mit Gewalt festzuhalten versucht - und das Katana benutze? Wer hat dann recht? Denn eigentlich deckt das Gesetz doch uns beide?
Wenn einer schon mit der Katana im Wald herumläuft für Schnitttest, dann bin ich als Kampfkünstler/-sportler, Schütze, Waffenträger und Messerfreund erst recht dafür, daß es solche Gesetze gibt zum Schutze der Bevölkerung.
weil man ja mit nem 12 cm messer einem nicht genauso die kehle aufschlitzen kann ? Oder mit nem angespitzten stock jemanden abstechen ? Oder mit ner abgebrochenen glasflasche ?
Geschweige denn mit nem bogen jemand erschießen....tut mir leid das ich dir da wiedersprechen muss aber nicht die waffe tötet sondern der mensch und wenn man vorhat jemanden zu töten wird derjenige sich wohl kaum durch die tatsache abhalten lassen das er beispielsweise die machete garnicht in der öffentlichkeit tragen darf
Na, ganz so einfach ist das mit dem Festnahmerecht nicht.
Erst mal muss eine Straftat vorliegen, die einen Haftbefehl nach sich ziehen kann. Und dann muss derjenige auf frischer Tat ertappt sein und gerade den schnellen Fuß machen.
Das Festnahmerecht endet normalerweise, wenn die Identität des Täters festgestellt werden kann und letztlich muss das Ganze auch noch halbwegs verhältnismäßig sein: John Wayne spielen und Reifen zerschießen is nicht, wenn gerade jemand für 3,50 € Kaumgummi geklaut hat.
Und soviel ich weiß ist das unberechtigte Führen eines 12+ cm Messers auch nur eine Ordnungswidrigkeit. Da gibt es kein Festnahmerecht.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Generell - das Thema Klingenlänge und seine Folgen hatten wir schon bis zum erbrechen - incl. aller Vorurteile übe die deutsche Mentalität.
Und auch generell - wo kein Kläger ist auch kein Richter und wenn man sich nicht "saublöd" anstellt und nicht provoziert sollte man erst mal eher weniger Probleme bekommen.
Genau so sehe ich das auch Kra.
Ein ganz normaler Mensch / Bogenschütze / Sonstwie Waldspaziermensch mit nem Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge hat es ja im Normalfall als Werkzeug dabei. Das gilt ja auch schon für Messer mit 12,1cm Klinge.
Ich weiß das viele hier solche Messer haben. Das sind wirklich schöne Messer, oft selbst gemacht und mit einer ordentlichen Scheide etc.
Solche Messer werden ja eh sorgfältig in der Scheide verstaut und an der Hose im Herbst auch meist von der Jacke verdeckt getragen. Das fällt eh niemandem auf solange man damit keinen Blödsinn macht. Aus dieser Sicht bleibt zwar ein kleines Restrisiko, aber es ist müßig über sowas zu diskutieren...
Übel übel sprach der Dübel,
als er elegant und entspannt
in der harten Wand verschwand
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kra hat geschrieben:Generell - das Thema Klingenlänge und seine Folgen hatten wir schon bis zum erbrechen - incl. aller Vorurteile übe die deutsche Mentalität.
Und auch generell - wo kein Kläger ist auch kein Richter und wenn man sich nicht "saublöd" anstellt und nicht provoziert sollte man erst mal eher weniger Probleme bekommen.
Da stimme ich Dir voll und ganz zu.
Besser man schließt dieses leidige Thema endlich ab.
captainplanet hat geschrieben:Und wenn ich mich auf Notwehr berufe - es kann ja sein, daß ich Besseres zu tun habe als auf die Polizei zu warten und er mich mit Gewalt festzuhalten versucht - und das Katana benutze? Wer hat dann recht? Denn eigentlich deckt das Gesetz doch uns beide?
Das mit der Notwehr ist bei uns auch so 'ne Sache... Sobald du dich auch nur ein bisschen mehr wehrst als nötig um dich zu retten und der Angreifer z.B. 'ne gebrochene Nase hat, kann er dich hinterher dafür anzeigen. Und wenn du dich mit 'nem Katana verteidigst - na dann Prost Mahlzeit!
Waffeneinsatz bei Notwehr ist generell besser zu vermeiden. Sonst kanns du hinterher 'n ganz dickes Verfahren am Hals haben.
Was ist wenn...... der Hund nicht gesch.. hätte, hätte er den Hasen gekriegt?
Wenn Du mit dem Katana in den Wald gehst, um Schnittests durchzuführen, haste das Ding normalerweise eingepackt , also nicht Griffbereit. Wenn Dich einer beim Testen sieht und dich anschwärzen will, bleibst Du eh stehen und lässt Ihn die Grünen rufen , macht der Terz, rufst du sie selbst. Nimmst Du zum Staves ernten o.ä. ein gescheites Messer mit, dto.
Das ist populistischer Käse und es stimmt einfach nicht.
Wenn man sich mal diese ganzen "Propagandafälle ansieht, wird man schnell feststellen, dass bei körperlichen Auseinandersetzungen immer gleich alle "Notwehr Notwehr" schreien und lustig weiter aufeinader einprügeln. Das nenne man dann Teilnahme an eine Schlägerei und ist nicht durch Notwehr gedeckt.
Auch bei der Notwehr gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Verteidigungshandlung muss geeignet und erforderlich sein, um sich sicher zu schützen, sie darf aber eben nicht unagemessen darüber hinaus gehen.
Es sollte eigentlich jedem einleuchten, dass man nicht mal eben irgendwelche Waffen einsetzen darf, wenn man meint, sich in einer Notwehrsituation befindet. Nur weil man beleidigt wird - und auch das ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff gegen den man sich wehren darf - kommt das Katana eben nicht rechtmäßig zum Einsatz.
Aber gegen einen Messerstecher darf man durchaus eine Waffe einsetzen, je nach Situation auch bis hin zur Schusswaffe.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Und wie oft kommt man in die Verlegenheit? Ich weiß ja nicht, wo Ihr euch so rumtreibt, aber ich habe mir in nunmehr 59 Jahren noch nie gewünscht, ein "Messerchen" dabei gehabt zu haben, ausser im Wald, wenn lauter Staves da stehen und man hat nix mit.
Genau auf die Verhältnismäßigkeit hab ich mich bezogen. Wenn man in der Situation ist denkt man eher nicht mehr über sowas nach, sondern handelt einfach. Und daraus kann einem dann 'n Strick gedreht werden.
@Wilfrid: Ich bin mit solchen Situationen auch noch nicht konfrontiert worden, in meiner ländlichen Gegend schon garnicht. Und mein Messer vermiss ich auch nur dann, wenn ich was schneiden, schnitzen, öffnen usw. muss.
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