Re: Blattspitze herstellen
Verfasst: 25.05.2012, 17:28
@LobaOnAir
Sorry, aber das ist Humbug. Und es ist bedauerlich, dass immer noch dieses falsche Halbwissen verbreitet wird.
Und es steht auch nicht im Waffengesetz. Es gibt für Bögen, Pfeile und Pfeilspitzen KEINE Einschränkungen im Waffengesetz.
Denn der Bogen mit Pfeilen IST KEINE Waffe im Sinne des WaffG. Weder eine Stichwaffe, noch eine Schusswaffe. Eine Schusswaffe erfordert beispielsweise einen Lauf und eine dauerhafte Energiespeicherung IN der Waffe. Is beim Bogen nicht.
Die einzige "Pfeilwaffe" die den Schusswaffen GLEICHGESTELLT aber ERLAUBNISFREI ist, ist die Armbrust.
Wer mit Jagdspitzen auf Scheiben schiessen will oder damit Roven möchte, der KANN das grundsätzlich tun. Auch wenn es dämlich ist.
Der Rabe hat aber recht mit der Ordnungswidrigkeit - wenn man den ANSCHEIN der Bogenjagd oder Wilderei erweckt (und das könnte man bei Jagdspitzen ja durchaus annehmen) dann gibts u. U. Ärger.
Man wird aber mehr Anschein setzen müssen, als nur die dämliche Spitze. Z. B. Tarnkleidung, alleine im Busch 'rumschleichen, Plastiksack für die Beute, Jagdmesser oder Skinner im Gepäck, etc.
Unter welchen Umständen der beispielhaft genannte Bogen sichergestellt wurde, schreibst du nicht. Vielleicht hat der Eigentümer ja unsachlich reagiert oder war knülle oder pampig. Wenn, dann ist das eine Maßnahme der Ordnungsbehörde bzw. Polizei, die nach §1 der meisten Landesordnungsgesetze zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden kann.
Der Bogen geht aber nach Abschluss des Verfahrens postwendend an den Eigentümer zurück.
Sorry, aber das ist Humbug. Und es ist bedauerlich, dass immer noch dieses falsche Halbwissen verbreitet wird.
Und es steht auch nicht im Waffengesetz. Es gibt für Bögen, Pfeile und Pfeilspitzen KEINE Einschränkungen im Waffengesetz.
Denn der Bogen mit Pfeilen IST KEINE Waffe im Sinne des WaffG. Weder eine Stichwaffe, noch eine Schusswaffe. Eine Schusswaffe erfordert beispielsweise einen Lauf und eine dauerhafte Energiespeicherung IN der Waffe. Is beim Bogen nicht.
Die einzige "Pfeilwaffe" die den Schusswaffen GLEICHGESTELLT aber ERLAUBNISFREI ist, ist die Armbrust.
Wer mit Jagdspitzen auf Scheiben schiessen will oder damit Roven möchte, der KANN das grundsätzlich tun. Auch wenn es dämlich ist.
Der Rabe hat aber recht mit der Ordnungswidrigkeit - wenn man den ANSCHEIN der Bogenjagd oder Wilderei erweckt (und das könnte man bei Jagdspitzen ja durchaus annehmen) dann gibts u. U. Ärger.
Man wird aber mehr Anschein setzen müssen, als nur die dämliche Spitze. Z. B. Tarnkleidung, alleine im Busch 'rumschleichen, Plastiksack für die Beute, Jagdmesser oder Skinner im Gepäck, etc.
Unter welchen Umständen der beispielhaft genannte Bogen sichergestellt wurde, schreibst du nicht. Vielleicht hat der Eigentümer ja unsachlich reagiert oder war knülle oder pampig. Wenn, dann ist das eine Maßnahme der Ordnungsbehörde bzw. Polizei, die nach §1 der meisten Landesordnungsgesetze zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden kann.
Der Bogen geht aber nach Abschluss des Verfahrens postwendend an den Eigentümer zurück.