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Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 19.11.2008, 20:13
von Heidjer
Hallo an alle Bogensportgeländer Betreiber.

Welche Probleme hattet Ihr um die Nutzungsgenehmigung für Euer Bogen-sportgelände zu bekommen. ???
Unser Verein mußte sich ein neues Gelände suchen da unser bisheriges Außengelände demnächst Bauland wird. >:(
Nach längerem Suchen fanden wir ein Super Gelände knapp ausserhalb der Stadtgrenze. ;)
Über 50 000 qm Vollständig eingezäunt, in der Mitte ein Berg, und viele Büsche und junge Bäume. :)
Und das alles seeeehr Günstig. ;D
Doch damit begannen die Probleme. >:(
Wir müssen Baugenehmigungen für die mobilen Scheibenständer und sonstigen Geräte (Sitzbänke,Tische,Bauwagen etc.) beantragen. >:(
Um eine Baugenehmigung zu bekommen muß der Flächennutzungsplan geändert werden. ??? :'(
Wer weiss was noch auf uns zukommen mag. ??? ???

Gruß Dirk

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 19.11.2008, 23:14
von Karnickel
Ich kenne da eine Geschichte wo da plötzlich auf dem Gelände die Haselmaus aufgetaucht ist, und die laut Naturschutzbehörde streng geschützt werden muss! Das arme nachtaktive Tier.

Grundsätzlich ist es von sehr großem Vorteil in den entscheidenden Gremien Führsprecher zu haben. So in der Richtung Bürgermeister, Förster, Jagdpächter, etc.

Und gute Nerven, viel Ruhe und Überlegung in den Aktivitäten und einen langen Atem mit den Behörden.

Was gut rüber kommen kann, ist den Parcours in Verbindung mit einem Naturlehrgang zu verbinden. So mit Tafeln und Infos, etc., damit könnte man auch die Naturschützer ins Boot ziehen.

Ich drück euch die Daumen.

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 20.11.2008, 00:06
von Heidjer
@Karnickel: Also Probleme macht nur die Kreisentwicklungsdienststelle die für Sportstätten zuständig ist. >:(
Sie scheint gegen jede Weiterentwicklung zu sein. ???
Zugang zum Gelände haben auch nur Vereinsmitglieder und deren Gäste, sowie der Eigentümer.

Gruß Dirk

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 20.11.2008, 00:56
von RubenAryala
Welches Bundesland ?

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 20.11.2008, 07:41
von Karnickel
Die Behörde höre ich in dem Zusammenhang zum ersten Mal. Auch das man für Scheiben/Tiere ne Baugenehmigung braucht. Bei Bauwagen/Hütte etc. ok, aber für den Rest???

Scheint mir so, als ob da jemand aus dem Büroschlaf erwacht ist und nun zeigen will, das er nicht überflüssig ist.

Vielleicht sich mal bei entsprechenden Stellen (Rechtsanwalt) erkundigen die sich mit Kommunalrecht auskennen.

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 20.11.2008, 14:05
von quarryhunter
Dirk M hat geschrieben: Kreisentwicklungsdienststelle  >:(
in welchem Entwicklungsland gibt es das ?? ???

ansonsten Vitamin (B)eziehungen !!! ausnutzen.

Geh zum Schmitt und nicht zum Schmittchen.

Gruß qh.

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 20.11.2008, 20:18
von Heidjer
Im schönen Niedersachsen, genauer im Landkreis Celle. ;)
Da das Gelände ausserhalb der Stadtgrenzen liegt, und es eine Sportstätte ist, ist der Landkreis zuständig. >:(
Ohne Vitamin "B" währe das Projekt schon im Ansatz gestorben. ;D
Büroschlaf? die zuständige Person ist überaktiv, das erste Schreiben mit der Androhung von Restriktionen, kam Wochen, vor dem Unterschreiben des Pachtvertrages. :o

Gruß Dirk

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 20.11.2008, 20:56
von Brucky
Dirk M hat geschrieben:
Wir müssen Baugenehmigungen für die mobilen Scheibenständer und sonstigen Geräte (Sitzbänke,Tische,Bauwagen etc.) beantragen. >:(

An Euerer stelle würde ich versuchen die Baugenehmigung zu umgehen

vielleicht hilft Dir das weiter :

http://www.bauordnungen.de/html/nieders ... .html#P069

§ 84 "fliegende Bauten" ich habe das jetzt nur grob überflogen-
ist vom ersten Eindruck her recht streng geregelt

(Länderecht ist doch in Artikeln aufgeteilt und nicht in Paragraphen? oder ist das nur in Bayern so?)

Tante Edit:
vielleicht habt Ihr ja im Bekanntenkreis (Euerer Bogenschützen) jemanden der Bauvorlageberechtigt ist
Das muß nicht immer ein Architekt sein
Maurer- und Zimmerermeister sowie Bautechniker sind zumindest in Bayern Eingabeberechtigt
soweit ich weiß auch Bauingenieure und unter bestimmten voraussetzungen auch Baustatiker
hoffentlich kann Euch da jemand weiterhelfen

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 20.11.2008, 23:29
von Heidjer
@ Brucky: Danke für den Link. ::)

Wie schon Angedeutet die Baugenehmigung ist kein Problem nur eine Überraschung gewesen. :-[
Die Änderung des Flächennutzungsplan ist schon eine Schuhnummer größer, auch wenn wir dafür eine Lösung gefunden haben. ;)
Sind halt die Vitamine. ;D
Die Frage lautet wer oder was kann uns jetzt noch anpinkeln? ???
Naturschützer? Möglich aber Unwarscheinlich.
Jäger?
???

Gruß Dirk

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 21.11.2008, 14:23
von RubenAryala
Wenn man sich die Begriffsbestimmungen der Niedersächsischen Baurodnung betrachtet, so kommen als Bauwerke oder bauliche Anlagen verschiedene Dinge vor, bei denen sich aber keine Ziele befinden. Aber es gibt zum einen "Spiel- oder Sportplätze" und zum anderen den "Auffangtatbestand" einer "sonstigen Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten lassen."

Meine Frage nach dem Bundesland diente schon dem Ziel, die zugrundeliegende Landesbauordnung herauszufinden, weil es hinsichtlich der Genehmigungsbedürftigkeit von Baulichen Anlagen von Land zu Land teils erhebliche Unterschiede gibt.

Ich würde als Behörde aber auf den "Spiel- und Sportplatz" oder auf die oben erwähnten "sonstigen Anlagen" rekurrieren, anstatt auf Bänke, Tische und Scheibenständer. Aber egal, vom Grundsatz her ist die dauerhafte Nutzung als Schießplatz etwas, bei dem die Behörde mit einiger Aussicht auf Efolg die Genehmigungsbedürftigkeit zugrunde legen kann.

Wenn aber bereits eine Lösung in Sicht ist, erübrigt sich wohl die weitere Erörterung, oder ? Ich will ja hoffen, daß das so ist, jedenfalls klang es an.

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 05.04.2009, 18:21
von Heidjer
Hallo, kleiner Zwischenbericht.
Laut Aussage unseres ersten Vorsitzenden, H. Ebel hier im Forum als "Hawke"  nur lesend unterwegs, können wir, in etwa drei Wochen mit dem Aufbau der Scheiben und sonstigen Dinge beginnen.

Hier noch ein Zeitungsbericht.

Gruß Dirk

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 18.04.2009, 20:40
von Heidjer
Kurzer Zwischenbericht, nachdem wir gestern die mündliche Genehmigung bekamen, haben wir uns heute ein paar Tiere geschnappt, sie provisorisch aufgestellt und ein paar Pfeile fliegen lassen!
Jetzt fehlen uns noch etwa 20 Tierchen um den Platz maximal nutzen zu können. ::)
Zu diesem Test, habe ich mir meinen neu erworbenen Gebrauchtbogen ausgesucht, um mit ihm ein wenig Vertrauter zu werden. Natürlich bevor der passende Pfeilsatz fertig war, also mit meinen stärksten Standartpfeilen. Ergebnis, 3 x Bruch und 3 Pfeile unter der Grasnarbe versteckt. :'(
Nun ja die versteckten Pfeile werde ich wohl morgen mit Metallsuchgerät aufspüren, aber man sollte einfach nicht mit neuem, stärkerem Bogen und zu weichen Pfeilen auf 50 m - 60 m schießen. >:(

Gruß Dirk

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 19.04.2009, 19:04
von lorscheider
Achtung bei mündlichen Genemigungen  hatten wir auch schon mal und dann hat das Bauordnungsamt das mündlich genemigte Gelände mit Verhängung einer Geldstrafe geschlossen als die Einrichtung fertig war.
zu dem Punkt Baugenemigung  das Problem ist das ein parcours ein Sportplatz ist und der bedarf einer Baugenemigung inclusive jedem aufgestellten Tier.Sowie einer Abnahme durch einen Sachverständigen. Zumindest wenn ihr auf der sicheren Seite sein wollt.
Das ganze Programm haben wir gerade in WUPPERTAL DURCHGEZOGEN UND NUN ENDLICH EIN ABGENOMMENES SPORTGELÄNDE MIT ALLEN GENEMIGUNGEN.

Re: Rechtliches zum Bogensportgelände

Verfasst: 20.04.2009, 06:41
von Milky
Moin Zusammen,

sicherlich ist eine mündliche Zusage nicht Wasserdicht, aber immerhin ein gutes Zeichen.
Ich drücke Euch die Daumen!

Gruß

Patrick