Wer schmiedet denn hier ???
Wer schmiedet denn hier ???
so, ich hab mir eine hippe von e-bay ersteigert, es soll angeblich ein dachbodenfund von oppa sein. ist dies tatsächlich der fall, hab ich mir gedacht, dann wird ja der stahl schon was vernünftiges sein....kenn mich da gar nich aus....
diese hippe bringt mir eigentlich nix, hab sie nur ersteigert, weil sie billig und alt ist....
nun miene frage. kann man aus dieser hippe nicht einen etwas längeren dolch machen ?? oder geht das nicht so einfach wie ich mir das vorstelle ?
falls es doch so einfach geht, wer könnte das machen ?
diese hippe bringt mir eigentlich nix, hab sie nur ersteigert, weil sie billig und alt ist....
nun miene frage. kann man aus dieser hippe nicht einen etwas längeren dolch machen ?? oder geht das nicht so einfach wie ich mir das vorstelle ?
falls es doch so einfach geht, wer könnte das machen ?
When you?re strange, faces come out of the rain
ha son langes ding halt was zur gewandung passt
sowas in der art
oder das
hmmm, geht nich....bild is in meiner usergallerie
zum Bild
natürlich kein damast
(edit: stimmt, hab's auch nicht hinbekommen, aber wenigstens als Link... Rabe)

sowas in der art

oder das
hmmm, geht nich....bild is in meiner usergallerie
zum Bild
natürlich kein damast
(edit: stimmt, hab's auch nicht hinbekommen, aber wenigstens als Link... Rabe)
When you?re strange, faces come out of the rain
Wie kommst Du darauf ?Schattenwolf schrieb:
"ein dolch ist zweischneidig und somit durchs waffengesetz verboten"
Verbotene Waffen sind gem. Anlage 2 zum WaffG2002 nur (im hier interessanten Bereich) sog. Faustmesser und sog. Butterflymesser.
Sonstige Messer und Dolche sind sog. tragbare Gegenstände i. S. d. §1 II Nr. 2a WaffG2002 (s. Anlage 1 Abschn. 1 Unterabsch. 2 Nr. 1.1 , die nicht unter die Verbote fallen.
Quelle: WaffG2002 auf der Homepage des Bundesminsteriums des Innern
Leider ist die Version nur grausig lesbar. Ich lasse mich also auch berichtigen, falls ich mich in den Unwirren der Anlagen verloren habe...
Viele Grüße !
Stefan
die zwei Saxe...
...sind u.a. meine Werke, Jens.
Aber, um zu sehen, ob sich das Umschmieden der Hippe lohnen mag, müsste ich selbige zu Gesicht bekommen.
Meist ist es jedoch einfacher u. weniger zeitaufwändig eine Klinge neu zu schmieden. Ein paar alte Feilen, die sich für solche Zwecke gar vorzüglich eignen, sollten wohl aufzutreiben sein.
Der Rest ist fast geschenkt, wenn man vom scheißtreibenden Schmieden u. Schleifen abseh'n tut.
Im Übrigen sind beidseitig geschliffene Messer, sprich Dolche, gem. WaffGes tatsächlich verboten, u. das nicht erst seit der ach so tollen Neufassung. :schlecht
Aber, um zu sehen, ob sich das Umschmieden der Hippe lohnen mag, müsste ich selbige zu Gesicht bekommen.
Meist ist es jedoch einfacher u. weniger zeitaufwändig eine Klinge neu zu schmieden. Ein paar alte Feilen, die sich für solche Zwecke gar vorzüglich eignen, sollten wohl aufzutreiben sein.
Der Rest ist fast geschenkt, wenn man vom scheißtreibenden Schmieden u. Schleifen abseh'n tut.

Im Übrigen sind beidseitig geschliffene Messer, sprich Dolche, gem. WaffGes tatsächlich verboten, u. das nicht erst seit der ach so tollen Neufassung. :schlecht
neu schmieden
Also, schließe mich an: Neuschmieden mit gescheitem Stahl (von dem man auch weiß,bis zu welcher Temperatur er z.B. zum Härten erhitzt werden soll) ist allemal besesr und sicherer, als mit einem unbekannten Stück Metall herzuexperimentieren! Habe mal bei einem Kurs Pfeilspitzen, Feuerschläger und ein ganz anständiges aus Kohlenstoffstahl geschmiedet - und selbst wir drei "schwachen" Frauen bei dem Kurs stellten uns ganz gut dabei an!
Sorsha
Sorsha
If the arrow is not aimed, what matters the direction of the wind ?
hmm..dank euch .....
jatzt wollte ich dem schmied was gutes tun und dachte je älter desto besser....naja....
das mit den feilen ist eigetlich kein problem, hur sagte man mir das zueugs heutzutage aus dem baumarkt kannste vergessen, weil es irgendwie "pulverisiert" !?!? sei und das ginge dann nicht.....
sagt mir dann bitte was für art von feilen ich besorgen muss....evtl. auch e-bay...alte feilen von oppa ?
ja, graubart....ich hab diese dolche bei langbogner.de gesichtet, ich hoffe du verzeihst, dass ich sie einfach mal als beispiel genommen habe:-)
die hippe ist so ähnlich wie deine, nur dass die "nase" nach unten zeigt, was beim zerhacken bzw. spalten von holz doch ziemlich hinderlich ist.
jatzt wollte ich dem schmied was gutes tun und dachte je älter desto besser....naja....
das mit den feilen ist eigetlich kein problem, hur sagte man mir das zueugs heutzutage aus dem baumarkt kannste vergessen, weil es irgendwie "pulverisiert" !?!? sei und das ginge dann nicht.....
sagt mir dann bitte was für art von feilen ich besorgen muss....evtl. auch e-bay...alte feilen von oppa ?
ja, graubart....ich hab diese dolche bei langbogner.de gesichtet, ich hoffe du verzeihst, dass ich sie einfach mal als beispiel genommen habe:-)
die hippe ist so ähnlich wie deine, nur dass die "nase" nach unten zeigt, was beim zerhacken bzw. spalten von holz doch ziemlich hinderlich ist.
When you?re strange, faces come out of the rain
nur keine Panik...
...Graubart iss nich böse, machst ja schließlich Werbung für den alten Kerl
Ob das mit den Feilen über eBay so das Maximale ist, na, ich weiss nich. Wird einfach zuviel Müll im Zusammenhang mit "Oppas altes Werkzeug" angeboten.
Versuchs lieber mal in'ner alten Schlosserei, dort liegen meist unbrauchbare Werstatt-Feilen rum.
Werd auch mal Ausschau halten, denn auch ich möchte noch'n paar schöne Saxe machen, wobei dann das Deinige sich anschließen könnte.
Nur halt nicht vor'm nächsten Winter, da ich vorher wohl kaum dazu kommen werde. :-(

Ob das mit den Feilen über eBay so das Maximale ist, na, ich weiss nich. Wird einfach zuviel Müll im Zusammenhang mit "Oppas altes Werkzeug" angeboten.
Versuchs lieber mal in'ner alten Schlosserei, dort liegen meist unbrauchbare Werstatt-Feilen rum.
Werd auch mal Ausschau halten, denn auch ich möchte noch'n paar schöne Saxe machen, wobei dann das Deinige sich anschließen könnte.
Nur halt nicht vor'm nächsten Winter, da ich vorher wohl kaum dazu kommen werde. :-(
-
- Full Member
- Beiträge: 121
- Registriert: 14.05.2004, 17:55
hallo jens
falls du noch keine feilen aufgetrieben hast schick mir ne mail. ich gebe dir gerne ein paar kostenlos ab.
im übrigen sind dolche nur dann verboten wenn es sich um faustdolche handelt. das heißt wenn der griff quer zu klinge steht.
normale dolche sind nicht verboten und waren es auch vor der gesetzesänderung nicht. mann muß lediglich 18 jahre alt sein um einen erwerben zu dürfen.
falls du noch keine feilen aufgetrieben hast schick mir ne mail. ich gebe dir gerne ein paar kostenlos ab.
im übrigen sind dolche nur dann verboten wenn es sich um faustdolche handelt. das heißt wenn der griff quer zu klinge steht.
normale dolche sind nicht verboten und waren es auch vor der gesetzesänderung nicht. mann muß lediglich 18 jahre alt sein um einen erwerben zu dürfen.
Dolch
Und was ist mit dem Führen (Bei-sich-tragen) von Dolchen, z.B. während eines Turniers? (Tolle Messer übrigens im andern Thread, Messermacher!)
Taran von Caer Dallben
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]
-
- Full Member
- Beiträge: 121
- Registriert: 14.05.2004, 17:55
das mit den tunieren ist so ne sache. hier mal der text aus dem gesetz:
Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen
im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
durch den beidseitigem schliff des dolches fällt dieser unter §1 Abs.2
erst vor kurzem gab es ziemliche verwirrung wegen karnevalssäbel bei veranstaltungen.
hier noch ein text aus dem neuen gesetz:
2) Für Veranstaltungen, bei denen es Brauch ist, aus besonderem Anlass Waffen zu tragen, kann für die Dauer von fünf Jahren die Ausnahmebewilligung zum Führen von in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen sowie von sonstigen zur Brauchtumspflege benötigten Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 einem verantwortlichen Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung unter den Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass die erforderliche Sorgfalt beachtet wird.
Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen
im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
durch den beidseitigem schliff des dolches fällt dieser unter §1 Abs.2
erst vor kurzem gab es ziemliche verwirrung wegen karnevalssäbel bei veranstaltungen.
hier noch ein text aus dem neuen gesetz:
2) Für Veranstaltungen, bei denen es Brauch ist, aus besonderem Anlass Waffen zu tragen, kann für die Dauer von fünf Jahren die Ausnahmebewilligung zum Führen von in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen sowie von sonstigen zur Brauchtumspflege benötigten Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 einem verantwortlichen Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung unter den Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass die erforderliche Sorgfalt beachtet wird.
-
- Full Member
- Beiträge: 121
- Registriert: 14.05.2004, 17:55
ganz einfach: Ein Dolch ist bei jeder öffentlichen Veranstalltung verboten, außer der Veranstalter hat sich eine Ausnahmegenehmigung besorgt. Da diese Gehnehmigung sicherlich nicht einfach zu bekommen ist wird sie auch kaum jemand beantragen.
Laß den dolch lieber zu Hause und nimm ein Einschneidiges Messer mit. Der Nutzwert ist eh höher.
Laß den dolch lieber zu Hause und nimm ein Einschneidiges Messer mit. Der Nutzwert ist eh höher.
Schnitzwert
Das habe ich auch gemerkt, dass der Dolch zum Pfeile-aus-den-Bäumen-schnitzen nicht so gut ist. Aber er passe halt mit der selbstgemachten Lederscheide gut zu meinem Köcher... Ab wann ist die eine Schneide denn "stumpf" zu nennen (da kann man ja nachhelfen!)?
Taran von Caer Dallben
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]
[size=2] [color=blue][b]... και δÌξα ÄÉ ΘεÃŽ ![/b][/color][/size]
-
- Full Member
- Beiträge: 121
- Registriert: 14.05.2004, 17:55
ich denke es geht weniger darum wie stumpf die schneide ist sondern ob überhaupt eine zweite schneide vorhanden ist.das problem ist ja auch das vieles in diesem gesetz eine auslegungssache ist und die herren in grün meist von der materie nicht viel verstehen.
das heißt: was bei einem polizist in ordnung ist kann vom nächsten beschlagnahmt werden.
das heißt: was bei einem polizist in ordnung ist kann vom nächsten beschlagnahmt werden.