Waffenschein JA oder NEIN?
- RobertGraf
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Waffenschein JA oder NEIN?
Guten Abend zusammen,
da ich schon seit langem die verscheidensten Aussagen zu dem Thema erhalte, nun meine definitive Frage an die Armbrustexperten:
Braucht man jetzt für eine Armbrust einen Waffenschein, oder nicht?????????
Ich hab mal gegooglet und da steht ja eigentlich "nein". Manche Medien behaupten aber hartnäckig das Gegenteil. Warum sieht man keine mehr auf Flohmärkten (alle haben Schiss vor der Justiz) und auch Ebay verkauft nur noch die Einzelteile und keine kompletten Geräte mehr. Warum?
Schon jetzt vielen Dank für eure Hinweise.
Schöne Grüße...
Robert
da ich schon seit langem die verscheidensten Aussagen zu dem Thema erhalte, nun meine definitive Frage an die Armbrustexperten:
Braucht man jetzt für eine Armbrust einen Waffenschein, oder nicht?????????
Ich hab mal gegooglet und da steht ja eigentlich "nein". Manche Medien behaupten aber hartnäckig das Gegenteil. Warum sieht man keine mehr auf Flohmärkten (alle haben Schiss vor der Justiz) und auch Ebay verkauft nur noch die Einzelteile und keine kompletten Geräte mehr. Warum?
Schon jetzt vielen Dank für eure Hinweise.
Schöne Grüße...
Robert
Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Du mußt erstmal grundsätzlich zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte( WBK) unterscheiden.
Und dann suchst du dir raus welche Waffen wo eingetragen werden dürfen/ müssen.
Achso WBK's gibt's in verschiedenen Farben, für verschiedene Waffenarten.
Ich habe keine Info darüber, das man 'ne Armbrust nu auch noch eintragen lassen muß.
Dar wäre bei manchem die karte schnell voll.
mfG Mike
Und dann suchst du dir raus welche Waffen wo eingetragen werden dürfen/ müssen.
Achso WBK's gibt's in verschiedenen Farben, für verschiedene Waffenarten.
Ich habe keine Info darüber, das man 'ne Armbrust nu auch noch eintragen lassen muß.
Dar wäre bei manchem die karte schnell voll.
mfG Mike
- Galighenna
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Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Da ist doch irgend ein Amt für zustädnig oder? Und ich denke wenn man die fragt werden die einem eine verbindliche Antwort geben können...
Übel übel sprach der Dübel,
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Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Das ist nicht so einfach, da Waffenrecht Ländersache ist.
Nur der grobe Rahmen kommt von ganz oben.
Erschwerend kommt hinzu, das es ausgedehnte Ermessensspielräume gibt.
Was in einem Landkreis no prob ist kann im anderen( sogar im selben Bundeland) ganz ander gehandhabt werden.
mfG Mike
Nur der grobe Rahmen kommt von ganz oben.
Erschwerend kommt hinzu, das es ausgedehnte Ermessensspielräume gibt.
Was in einem Landkreis no prob ist kann im anderen( sogar im selben Bundeland) ganz ander gehandhabt werden.
mfG Mike
-
Bogenede
Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Richtig, aber zuerst einmal Grundsätzliches:
Einen Waffenschein braucht man zum "TRAGEN" ( Führen ) einer Waffe.
Eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz. Diese gibt es mittlerweile in "klein" und "gross".
Im neuen Waffengesetz ist geregelt: Eine Waffe ist .... Wenn ein Projektil ( Bolzen ) mit ............ gespeicherter Energie ...........usw.
Das ist bei der Armbrust der Fall, ergo ist eine Armbrust eine Waffe.
Um allem Unmus aus dem Weg zu gehen würde ich beim Ordnungsamt bzw der Polizeibehörde nachfragen mit dem Hinweis: Es handelt sich hier z.B. um ein Sportgerät oder im anderen Fall um einen historischen Nachbau zur Brauchtumspflege.
Die Ämtler sind in ihrem eigenen Glauben kleine Götter und behandeln solche Fälle alle 20 km anders. Schiessen damit darf man sowieso nur auf dazu zugelassenen Plätzen.
Einen Waffenschein braucht man zum "TRAGEN" ( Führen ) einer Waffe.
Eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz. Diese gibt es mittlerweile in "klein" und "gross".
Im neuen Waffengesetz ist geregelt: Eine Waffe ist .... Wenn ein Projektil ( Bolzen ) mit ............ gespeicherter Energie ...........usw.
Das ist bei der Armbrust der Fall, ergo ist eine Armbrust eine Waffe.
Um allem Unmus aus dem Weg zu gehen würde ich beim Ordnungsamt bzw der Polizeibehörde nachfragen mit dem Hinweis: Es handelt sich hier z.B. um ein Sportgerät oder im anderen Fall um einen historischen Nachbau zur Brauchtumspflege.
Die Ämtler sind in ihrem eigenen Glauben kleine Götter und behandeln solche Fälle alle 20 km anders. Schiessen damit darf man sowieso nur auf dazu zugelassenen Plätzen.
Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Ist richtig, wirft aber neue Fragen auf.
Wer macht wegen einer Armbrust eine Waffensachkundeprüfung?( Die für diese Problematik nicht zutrifft!)
Wird die Armbrust amtlich vermessen, denn auf die gelbe WBK kriege ich ja nur Einzelladerlangwaffen größer als 60cm?
Muß dann eine Pistolenarmbrust auf meine grüne Karte? Zählt sie dann als Kurzwaffe( darf man ja ohne extragenehmigung nur 2 Stück)?
Was soll der Bearbeitungsmensch, bei einer Selbstgebauten in den Spalten : Hersteller o. Warenzeichen und Herstellernummer eintragen?
Das wird sicher lustig!(oder auch nicht)
mfG Mike
Wer macht wegen einer Armbrust eine Waffensachkundeprüfung?( Die für diese Problematik nicht zutrifft!)
Wird die Armbrust amtlich vermessen, denn auf die gelbe WBK kriege ich ja nur Einzelladerlangwaffen größer als 60cm?
Muß dann eine Pistolenarmbrust auf meine grüne Karte? Zählt sie dann als Kurzwaffe( darf man ja ohne extragenehmigung nur 2 Stück)?
Was soll der Bearbeitungsmensch, bei einer Selbstgebauten in den Spalten : Hersteller o. Warenzeichen und Herstellernummer eintragen?
Das wird sicher lustig!(oder auch nicht)
mfG Mike
- Galighenna
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- Beiträge: 8836
- Registriert: 19.07.2004, 21:59
Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Naja Hersteller und Herstellernummer ist ganz einfach...
Hersteller ist dann der der das DIng gebaut hat... name druff und fertig... und bei der ersten AB die auf die Karte kommt ist das die Herstellernummer 1...
Hersteller ist dann der der das DIng gebaut hat... name druff und fertig... und bei der ersten AB die auf die Karte kommt ist das die Herstellernummer 1...
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Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Damit setzt du bei jedem Sachbearbeiter Humor, Augenmaß und Sachverstand voraus!
Eine gewagte Theorie!
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- Galighenna
- Forenlegende

- Beiträge: 8836
- Registriert: 19.07.2004, 21:59
Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Also bei dem Anmhänger den mein Vater selbst gebaut hat ist das so gewesen. Da steht auf dem Typenschild sein Name und auch eine Herstellernummer...
Es entspricht ja auch der Wahrheit. Aber du hast recht, es könnte schwierig werden. Bei Armbrusten könnte das anders gehandhabt werden...
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- eddytwobows
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Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Moinsen...
Hab eben mal n´büschen rumgegoogelt, von wegen "Armbrust im Waffenrecht", und dort ist nichts darüber zu finden, daß Erwerb, Besitz, Herstellung und / oder Instandsetzung einer Armbrust Erlaubnispflichtig im Sinne des Waffenrechtes wären...
Als einzige Einschränkung gilt allerdings noch nach wie vor, daß der Erwerb und Besitz erst ab dem vollendeten 18 Lebensjahr erlaubnisfrei / gestattet ist...
Siehe hier :
http://www.wsb-home.de/wsb-home/struktu ... brust.html
Sehr interessant ist hierbei übrigens die Definition des Schießens...
und hier :
http://eesk.de/armbrust%20im%20waffengesetz.pdf
nur mal so als Beispiele...
Als anderes Beispiel könnte ich jetzt noch den aktuellen "Frankonia" Katalog nennen, dort werden mehrere Armbrüste angeboten und zwar mit dem Vermerk "Frei ab 18 Jahren"...
Was jetzt nicht unbedingt heißen soll, das dieser Katalog das aktuelle gültige Waffenrecht ersetzt, aber ich denke mal, bevor die einen solch umfangreichen Jahreskatalog herausgeben, werden die sich wohl vorab beim entspr. Gesetzgeber darüber versichert haben, daß sich dort in dieser Hinsicht nicht kurzfristig etwas derartig grundsätzlich ändert...nur son Gedanke...
Zur Waffensachkundeprüfung...
Als ich diese vor ca. 2 Jahren abgelegt habe, war es den meisten Bogenschießvereinen noch mehr oder minder freigestellt, Ihre Mitglieder diese machen zu lassen oder auch nicht, allerdings ging dort bereits das Gerücht um, daß die Sachkundeprüfung auch für Bogen- und Armbrustschützen Pflicht werden sollte... ob dies nun allerdings mittlerweile gesetzlich geregelt ist oder immer noch unter dem Vorbehalt "kann, muß aber nicht..." Vereins- bzw. Verbandsintern gehändelt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, es würde mich aber aufgrund der Definition "Waffe" im Waffengesetz- / recht überraschen, wenn dieses zur gesetzlichen Pflicht für Bogen- und Armbrustschützen gemacht worden wäre...
m2c
LG
etb
Hab eben mal n´büschen rumgegoogelt, von wegen "Armbrust im Waffenrecht", und dort ist nichts darüber zu finden, daß Erwerb, Besitz, Herstellung und / oder Instandsetzung einer Armbrust Erlaubnispflichtig im Sinne des Waffenrechtes wären...
Als einzige Einschränkung gilt allerdings noch nach wie vor, daß der Erwerb und Besitz erst ab dem vollendeten 18 Lebensjahr erlaubnisfrei / gestattet ist...
Siehe hier :
http://www.wsb-home.de/wsb-home/struktu ... brust.html
Sehr interessant ist hierbei übrigens die Definition des Schießens...
und hier :
http://eesk.de/armbrust%20im%20waffengesetz.pdf
nur mal so als Beispiele...
Als anderes Beispiel könnte ich jetzt noch den aktuellen "Frankonia" Katalog nennen, dort werden mehrere Armbrüste angeboten und zwar mit dem Vermerk "Frei ab 18 Jahren"...
Was jetzt nicht unbedingt heißen soll, das dieser Katalog das aktuelle gültige Waffenrecht ersetzt, aber ich denke mal, bevor die einen solch umfangreichen Jahreskatalog herausgeben, werden die sich wohl vorab beim entspr. Gesetzgeber darüber versichert haben, daß sich dort in dieser Hinsicht nicht kurzfristig etwas derartig grundsätzlich ändert...nur son Gedanke...
Zur Waffensachkundeprüfung...
Als ich diese vor ca. 2 Jahren abgelegt habe, war es den meisten Bogenschießvereinen noch mehr oder minder freigestellt, Ihre Mitglieder diese machen zu lassen oder auch nicht, allerdings ging dort bereits das Gerücht um, daß die Sachkundeprüfung auch für Bogen- und Armbrustschützen Pflicht werden sollte... ob dies nun allerdings mittlerweile gesetzlich geregelt ist oder immer noch unter dem Vorbehalt "kann, muß aber nicht..." Vereins- bzw. Verbandsintern gehändelt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, es würde mich aber aufgrund der Definition "Waffe" im Waffengesetz- / recht überraschen, wenn dieses zur gesetzlichen Pflicht für Bogen- und Armbrustschützen gemacht worden wäre...
m2c
LG
etb
Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Schreibt doch mal Ritter Jos hier im Forum an.
Der hat einen Stand auf Ma-Märkten mit Armbrusten, welcher Tüv-abgenommen ist.
Er hat auch dafür seinen Rechtsanwalt, der ihm das geltende Recht aufschlüsselt...
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- RobertGraf
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- Beiträge: 527
- Registriert: 21.07.2008, 21:42
Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Folgende Überlegung zu einer Erlaubnisspflicht:
Theoretisch müssten dann ja auch Kinderarmbruste Scheinpflichtig sein, wenn keine Klausel mit Zugkraftbeschränkung (z.B. ab 20 lbs) drin ist - und das ist es nicht. Technisch sind ja die Kindersachen identisch mit den Großen Dingern und man kann auch nicht "nur" Saugstopfen damit verschießen, sondern irgendwelchen Minni-Bolzen, die bei genügend Wums auch Löcher machen können. Aber - bei Armbrust und Bogen ist ja "Schießen" gar nicht Schießen, denn im Waffenrecht ist "Schießen" erst dann Schießen, wenn das Projektil durch einen Lauf abgefeuert wird. Dem zufolge "schießen" wir ja auch nicht... Ich glaub, solangsam kenn ich mich überhaupt nicht mehr aus
Schöne Grüße...
Robert
Theoretisch müssten dann ja auch Kinderarmbruste Scheinpflichtig sein, wenn keine Klausel mit Zugkraftbeschränkung (z.B. ab 20 lbs) drin ist - und das ist es nicht. Technisch sind ja die Kindersachen identisch mit den Großen Dingern und man kann auch nicht "nur" Saugstopfen damit verschießen, sondern irgendwelchen Minni-Bolzen, die bei genügend Wums auch Löcher machen können. Aber - bei Armbrust und Bogen ist ja "Schießen" gar nicht Schießen, denn im Waffenrecht ist "Schießen" erst dann Schießen, wenn das Projektil durch einen Lauf abgefeuert wird. Dem zufolge "schießen" wir ja auch nicht... Ich glaub, solangsam kenn ich mich überhaupt nicht mehr aus
Schöne Grüße...
Robert
Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Laut der mir bekannten Rechtslage - Nein.RobertGraf hat geschrieben:Guten Abend zusammen,
Braucht man jetzt für eine Armbrust einen Waffenschein, oder nicht?????????
Eine Armbrust ist im Sinne des Waffengesetzes den Schusswaffen gleichgestellt.
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_1_81.html
Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Armbrust
Zu den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen gehören solche „tragbaren Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.
Nach neuem deutschen Waffenrecht von 2004 zählt die Armbrust gemäß § 27 Abs 3, Nr. 2 des WaffG (Waffengesetz) zu den sonstigen Schusswaffen, die feste Körper (hier: Pfeil oder Bolzen) verschießen.
Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung, dabei auch die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen.
Der Gesetzgeber hat jedoch den Begriff „Schießen“ etwas unscharf definiert: „(Es schießt), wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.“. Waffenrechtlich wird mit der Armbrust also gar nicht geschossen, die für das Schießen i.S.d. WaffG geltenden Regelungen des WaffG können somit für das Schießen mit einer Armbrust keine Anwendung finden.
Da eine Armbrust aber den Schusswaffen gleichgestellt und somit auch rechtlich betrachtet eine Waffe ist, darf sie gemäß § 2 Abs. 1 WaffG „Umgang mit Waffen oder Munition“ von Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter fachkundiger Aufsicht genutzt werden. Eine Altersuntergrenze, wie für das Schießen mit Waffen, gibt es dabei jedoch nicht.
Ebenfalls interessant: http://eesk.de/armbrust%20im%20waffengesetz.pdf
Aufgrund der regionalen Unterschiede, kann es jedoch sein, dass einige Gemeinden eine Armbrust trotzdem nicht erlauben.
Vor allem, da selbst die Gesetzeshüter oft keine Ahnung über die genaue Rechtslage (bei Bögen ist das genauso) haben und vorsichtshalber die "Waffen" beschlagnahmen. Ich würde die Armbrust also nicht offen herumtragen, sondern nur in einer entsprechenden Tasche. Benutzen würde ich sie nur auf Schießständen oder Parcours, die auch von Bogenschützen frequentiert werden. MA-Märkte sind da meist nicht so kritisch, da der Veranstalter oft das freie Herumtragen von Brauchtumswaffen beantragt hat.
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss was er nicht will" (Jean-Jacques Rousseau)
- Galighenna
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- Beiträge: 8836
- Registriert: 19.07.2004, 21:59
Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Da gab es im Gesetz doch auch in den erläuterungen glaub ich einen Passus in dem steht das die Armbrust als Ausnahme gilt... Dieses ganze Gesetzes-gemurkse macht einen echt krank!
Da werden Waffentypen aufgeführt und später in den Erläuterungen oder im Anhang oder in den näheren bestimmungen wird das vorher gesagt dann revidiert.
Naja Sinn und Unsinn von Gesetzestexten ist hier nicht das Thema. Wie gesagt, ich würde da tatsächlich mal beim Ordnungsamt nachfragen oder bei einem Anwalt...
Alles Andere ist ja doch nur Spekulation
Da werden Waffentypen aufgeführt und später in den Erläuterungen oder im Anhang oder in den näheren bestimmungen wird das vorher gesagt dann revidiert.
Naja Sinn und Unsinn von Gesetzestexten ist hier nicht das Thema. Wie gesagt, ich würde da tatsächlich mal beim Ordnungsamt nachfragen oder bei einem Anwalt...
Alles Andere ist ja doch nur Spekulation
Übel übel sprach der Dübel,
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Re: Waffenschein JA oder NEIN?
Haha, dazu eine lustige Geschichte, die mir widerfahren ist, Also jetzt ist sie lustig, zuerst war ich mal richtig auf der Palme.
Nämlch soviel zu Gesetzgebung und dem Wissen der örtlichen "Staatsmacht" .
Ich war gerade an einem Samstag mittag bei einem Freund auf der Baustelle helfen, als mich ein Anruf meiner Frau ereilte, das die Polizei gerade zuhause, zwei Mann hoch aufmaschiert ist,.. es geht wohl um meine Bögen.
Ich bin natürlich sofort zu meinem haus geeilt, aber da waren sie schon weg. Meine Frau erzählte mir, das die beiden Herren erstmal ums Haus geschlichen sein um sich anzusehen, wo ich denn wohl Bogenschiesse, mit der Begründung, das man ja die Beweise schnell verschwinden lassen kann,...soviel dazu. Ich schieße im Übrigen auf meine offene Garage in der ein Pfeilfangnetz hängt. Es wurde also nicht an der Eingangstür geklingelt! Der Sache auf jeden Fall nicht genug, einer der beiden Herren, hatte wohl "geringfügig" Ahnung von der Materie und schnappte sich erstmal einen meiner Bögen, der offentsichtlich erst im Gebrauch(er hing entspannt an einer Aufhängung am Deckenbalken).
Er spannte ihn, natürlich ohne Spannschnur und überprüfte die Zugkraft(steht ja eigentlich drauf, ist ein Ragim Wolf mit 40#).
Er hat wohl eine Art Zugwaage in den Armen gehabt, weil er stellte wohl schnell fest, das mein Bogen noch im Rahmen des erlaubten wäre. Hut ab=). Daraufhin befingerten sie meine selbstgebastelten Pfeile und stellten gemeinsam fest, das sie zwar spitz waren, aber da es ja keine Jagdspitzen waren, ist auch dieses erlaubt
.
Jetzt erst begutachteten sie meinen "Schießstand" und auch da mussten sie feststellen, das alles in Ordnung ist,...ich solle lediglich nicht in die andere Richtung schießen,..Richtung Straße. Zum Glück wurde das gesagt, sonst wärs mir irgendwann doch passiert. Zu guter Letzt, meinte einer der beiden begnadeten Staatsdiener, das man bei mir!!!!!! nie vorsichtig genug sein kann, ich sei schließlich bekannt!!!!! Ich wurde letztes Jahr mit 1,4 Promille auf meinem Fahrrad "erwischt", als ich von einer Geburtstagsfeier von meinem Kumpel kam,...soviel dazu.
Lange Rede, kurzer Sinn, ich schieße weiterhin auf meine Garage, auch mit Bögen höherer Zugkraft(aber pssst, ich weiß nicht ob das erlaubt ist). Und anhand von diesem Beispiel sieht man mal wieder, das man als unmündinger Bürger sowieso keine Ahnung hat und sich am Besten alles auf dem Amt bestätigen lassen sollte, ob man nun grillt, bogen schießt oder mal mit ein paar Halben im Kopf auf dem Fahrradweg von einer Geburtstagsfeier nach Hause fährt.
Prost, Stamperl.
Nämlch soviel zu Gesetzgebung und dem Wissen der örtlichen "Staatsmacht" .
Ich war gerade an einem Samstag mittag bei einem Freund auf der Baustelle helfen, als mich ein Anruf meiner Frau ereilte, das die Polizei gerade zuhause, zwei Mann hoch aufmaschiert ist,.. es geht wohl um meine Bögen.
Ich bin natürlich sofort zu meinem haus geeilt, aber da waren sie schon weg. Meine Frau erzählte mir, das die beiden Herren erstmal ums Haus geschlichen sein um sich anzusehen, wo ich denn wohl Bogenschiesse, mit der Begründung, das man ja die Beweise schnell verschwinden lassen kann,...soviel dazu. Ich schieße im Übrigen auf meine offene Garage in der ein Pfeilfangnetz hängt. Es wurde also nicht an der Eingangstür geklingelt! Der Sache auf jeden Fall nicht genug, einer der beiden Herren, hatte wohl "geringfügig" Ahnung von der Materie und schnappte sich erstmal einen meiner Bögen, der offentsichtlich erst im Gebrauch(er hing entspannt an einer Aufhängung am Deckenbalken).
Er spannte ihn, natürlich ohne Spannschnur und überprüfte die Zugkraft(steht ja eigentlich drauf, ist ein Ragim Wolf mit 40#).
Er hat wohl eine Art Zugwaage in den Armen gehabt, weil er stellte wohl schnell fest, das mein Bogen noch im Rahmen des erlaubten wäre. Hut ab=). Daraufhin befingerten sie meine selbstgebastelten Pfeile und stellten gemeinsam fest, das sie zwar spitz waren, aber da es ja keine Jagdspitzen waren, ist auch dieses erlaubt
Jetzt erst begutachteten sie meinen "Schießstand" und auch da mussten sie feststellen, das alles in Ordnung ist,...ich solle lediglich nicht in die andere Richtung schießen,..Richtung Straße. Zum Glück wurde das gesagt, sonst wärs mir irgendwann doch passiert. Zu guter Letzt, meinte einer der beiden begnadeten Staatsdiener, das man bei mir!!!!!! nie vorsichtig genug sein kann, ich sei schließlich bekannt!!!!! Ich wurde letztes Jahr mit 1,4 Promille auf meinem Fahrrad "erwischt", als ich von einer Geburtstagsfeier von meinem Kumpel kam,...soviel dazu.
Lange Rede, kurzer Sinn, ich schieße weiterhin auf meine Garage, auch mit Bögen höherer Zugkraft(aber pssst, ich weiß nicht ob das erlaubt ist). Und anhand von diesem Beispiel sieht man mal wieder, das man als unmündinger Bürger sowieso keine Ahnung hat und sich am Besten alles auf dem Amt bestätigen lassen sollte, ob man nun grillt, bogen schießt oder mal mit ein paar Halben im Kopf auf dem Fahrradweg von einer Geburtstagsfeier nach Hause fährt.
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