Messer - erlaubte Klingenlänge
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Messer - erlaubte Klingenlänge
Hi ich hab mich im Internet informiert und hab gelesen, dass die erlaubte Klingenlänge eines Messers mit
feststehender Klinge 12cm sei. Nun hab ich ein Problem, ich hab ein sehr schönes Matrosenmesser von meinem Vater
geschenkt bekommen die Klingenlänge ist 13cm... ich könnt mir in den *** beißen. Nun wollte fragen ob ich, wenn ich das
Messer z.B im Wald oder sonst irgendwo dabei hab, eine Anzeige oder sonstiges an den Hals bekommen kann, wegen dem lächerlichen Centimeter.
Gruß Stefan
(Habe den Titel sinnbringend erweitert! Hunbow)
feststehender Klinge 12cm sei. Nun hab ich ein Problem, ich hab ein sehr schönes Matrosenmesser von meinem Vater
geschenkt bekommen die Klingenlänge ist 13cm... ich könnt mir in den *** beißen. Nun wollte fragen ob ich, wenn ich das
Messer z.B im Wald oder sonst irgendwo dabei hab, eine Anzeige oder sonstiges an den Hals bekommen kann, wegen dem lächerlichen Centimeter.
Gruß Stefan
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- Galighenna
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Re: Messer
Naja nur wenn du "erwischt" wirst.
Wenn du es nicht gerade offen mit dir rum trägst ist die Wahrscheinlichkeit aber eher gering. Im Wald erst recht. Ausserdem fällt der Zentimeter ja auch nur auf, wenn man ein gutes Augenmaß hat, oder halt genau nachmessen will.
Ich glaube die Gefahr ist recht gering, wenn auch nicht = 0...
Wenn du es nicht gerade offen mit dir rum trägst ist die Wahrscheinlichkeit aber eher gering. Im Wald erst recht. Ausserdem fällt der Zentimeter ja auch nur auf, wenn man ein gutes Augenmaß hat, oder halt genau nachmessen will.
Ich glaube die Gefahr ist recht gering, wenn auch nicht = 0...
Übel übel sprach der Dübel,
als er elegant und entspannt
in der harten Wand verschwand
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- the_Toaster (✝)
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Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
Heute habe ich im TV eine Autofahrerin gesehen, die ein Knöllchen in Höhe von fünf Euro gekriegt hat, weil ihre Parkscheibe nicht die DIN normierten Maße hat. Die haben dann auch die Politesse gefragt ob das denn nötig wäre. Die hat sich den Stiefel aber nicht angezogen und sich auf das Gesetz bezogen.
So sind wir Deutschen halt.
Wenn Du im Laden ein anständiges Küchenmesser kaufst darfst du das ungesichert nicht nach Hause transportieren.
Das bedeutet, dass Du für den Einkauf eine sicher verschließbare Transportgelegenheit benötigst. Ein stabiler Koffer sollte dafür ausreichen.
Unsere Gesetze sind so, dass Du permanent Gefahr läufst mit einem Fuß eine Ordnungswidrigkeit und mit dem anderen eine Straftat zu begehen.
Dessen sollte man sich immer bewußt sein, wenn man sie dann geflissentlich ignoriert, was ich ständig mache...
So sind wir Deutschen halt.
Wenn Du im Laden ein anständiges Küchenmesser kaufst darfst du das ungesichert nicht nach Hause transportieren.
Das bedeutet, dass Du für den Einkauf eine sicher verschließbare Transportgelegenheit benötigst. Ein stabiler Koffer sollte dafür ausreichen.
Unsere Gesetze sind so, dass Du permanent Gefahr läufst mit einem Fuß eine Ordnungswidrigkeit und mit dem anderen eine Straftat zu begehen.
Dessen sollte man sich immer bewußt sein, wenn man sie dann geflissentlich ignoriert, was ich ständig mache...
Es hat keinen Sinn zu versuchen einen Sinn im Versuchen des Menschen zu erkennen.
Es ist traurig zu glauben, dass der Mensch stets schlecht sei.
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Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
Hi,
immer bedenken es gibt noch den "sozial adequaten" Zweck des Messers.......................
immer bedenken es gibt noch den "sozial adequaten" Zweck des Messers.......................
- Heidjer
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Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
Nicht erlaubt ist, so ein Messer in der Öffentlichkeit, Zugriffsbereit zu haben ohne einen Bedarf dafür gelten machen zu können.
Beim Jagen, Angeln, Campen und Bogenschiessen ist die "Öffentlichkeit" weiter weg und Du kannst einen "Bedarf" anführen.
Kannst Du "Brauchtumspflege" glaubhaft machen, kannst Du mit einen Degen, Muskete oder Schwert durch die Stassen laufen.
Gruß Dirk
Beim Jagen, Angeln, Campen und Bogenschiessen ist die "Öffentlichkeit" weiter weg und Du kannst einen "Bedarf" anführen.

Kannst Du "Brauchtumspflege" glaubhaft machen, kannst Du mit einen Degen, Muskete oder Schwert durch die Stassen laufen.
Gruß Dirk
Ein Pfeil, den Schaft gemacht aus der Pflanzen hölzern Teil, versehen mit eines Vogels Federn und einer Spitze, aus der Erde Mineral, wird von der Natur gern zurückgenommen.
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Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
Danke für die informativen Antworten
ich glaub ich machs von der Situation abhängig, ob ichs mit mir führ oder nicht 
So ein schönes Messer darf einfach nicht zu Hause vergammeln


So ein schönes Messer darf einfach nicht zu Hause vergammeln

- Pictor Lucis
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Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
Öfter mal schleifen...PeterPansky hat geschrieben:... dass die erlaubte Klingenlänge eines Messers mit
feststehender Klinge 12cm sei. Nun hab ich ein Problem, ich hab ein sehr schönes Matrosenmesser von meinem Vater
geschenkt bekommen die Klingenlänge ist 13cm...
Ein Messer muß scharf sein und dabei wird es kürzer...
Grins
Lutz
- Wilfrid (✝)
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Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
LUTZ !!! Da könntest Du ihm auch vorschlagen, nen passenden Anzug anzuziehen, dann ist ´s Brauchtum :-)
Es kommt auch aufs Bundesland an, manche sehen´s enger, manche nicht. Trag ´s einfach zum Roven und Holzholen, in beiden Fällen ist´s ´n berechtigtes Interesse. Mein Messerchen auf dem Avatar hat 30 cm Klingenlänge und es hat in dem Outfit noch nie jemand was gesagt
Es kommt auch aufs Bundesland an, manche sehen´s enger, manche nicht. Trag ´s einfach zum Roven und Holzholen, in beiden Fällen ist´s ´n berechtigtes Interesse. Mein Messerchen auf dem Avatar hat 30 cm Klingenlänge und es hat in dem Outfit noch nie jemand was gesagt
- captainplanet
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Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
Könnte man die effektive Klingenlänge nicht auch reduzieren, indem man auf das Heft eine entsprechend dicke Schicht draufklebt? Schaut zwar scheiße aus, ist aber immerhin reversibel.
Lg Georg
PS: Und wenn das Messer wirklich so schön ist, ja dann zeig´ es uns doch endlich! Erst den Mund wassrig machen und dann keine Bilder posten, so gehts net!

Lg Georg
PS: Und wenn das Messer wirklich so schön ist, ja dann zeig´ es uns doch endlich! Erst den Mund wassrig machen und dann keine Bilder posten, so gehts net!


Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
Mensch Leute, das Thema ist doch längst ausgelutscht und wurde mehrmals durchgekaut.
Wenn der gute Mann mit seiner 13 Zentimeter langen Klinge in den Wald geht und sagt, daß er einen legalen guten Grund hat, wie z.B. Campen, Pilzsuche, Waldarbeit oder mit dem Messer auf einen Bogenparcour geht um den Bogenschießsport auszuüben, dann passiert nichts.
Auf dem Weg zum Parcour oder zum Wald sollte das Messer entsprechend dem Gesetz in einem abgeschlossenen Behälter transportiert werden, wie z.B. http://www.maxpedition.de/shop/product_ ... 221--.html, dann ist alles im grünen Rahmen.
Ich mach' das so und hatte bisher noch nie Probleme.
Eine weitere unnötige Diskussion finde ich persönlich hier wirklich Fehl am Platze.
Wenn der gute Mann mit seiner 13 Zentimeter langen Klinge in den Wald geht und sagt, daß er einen legalen guten Grund hat, wie z.B. Campen, Pilzsuche, Waldarbeit oder mit dem Messer auf einen Bogenparcour geht um den Bogenschießsport auszuüben, dann passiert nichts.
Auf dem Weg zum Parcour oder zum Wald sollte das Messer entsprechend dem Gesetz in einem abgeschlossenen Behälter transportiert werden, wie z.B. http://www.maxpedition.de/shop/product_ ... 221--.html, dann ist alles im grünen Rahmen.
Ich mach' das so und hatte bisher noch nie Probleme.
Eine weitere unnötige Diskussion finde ich persönlich hier wirklich Fehl am Platze.
Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
Dummerweise ist das eben nicht so. Gab schon genug Fälle, bei denen Pilzesammeln nicht anerkannt wurde. Außerdem liegt es sowieso am betreffenden Beamten, wenn der dir das Messer wegnehmen will, dann machter das auch.Alzwolf hat geschrieben:Wenn der gute Mann mit seiner 13 Zentimeter langen Klinge in den Wald geht und sagt, daß er einen legalen guten Grund hat, wie z.B. Campen, Pilzsuche, Waldarbeit oder mit dem Messer auf einen Bogenparcour geht um den Bogenschießsport auszuüben, dann passiert nichts.
Auf dem Weg zum Parcour oder zum Wald sollte das Messer entsprechend dem Gesetz in einem abgeschlossenen Behälter transportiert werden, wie z.B. http://www.maxpedition.de/shop/product_ ... 221--.html, dann ist alles im grünen Rahmen.
Eigentlich könnte man das Messer auch auf dem Weg in den Wald führen, wenn der Zweck allgemein anerkannt wird. Aber auch hier gilt wieder: 10 Politiker - 10 Meinungen. Ein schönes Beispiel dazu findet sich hier. Lies dir den Brief mal durch, da stehen die Antworten von zwei Politikern zu dem Thema.
Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
Mensch Iwan,
glaubt ihr wirklich, daß jede Menge von uns Beamte durch die Gegend sausen und nur darauf aus sind allen Messerträgern eine zu verbraten.
Nein!
Die meisten machen es sehr ungeschickt. Wenn ich schon ein Messer mit mir herumtrage, welches in die gewisse Kategorie fällt, dann trage ich es so, daß es niemanden auffällt und klopfe erst recht nicht auf den Busch. Und so einfach ein Messer wegzunehmen geht nun auch nicht, dazu gibt es jede Menge Gesetze und Vorschriften dazu.
Dieses Thema ist absoluter alter Hut und jeder hat seine eigene Auffassung und Meinung dazu.
Ich würde vorschlagen, dem Trauerspiel ein Ende zu setzen.
Die Briefe kenne ich und ich kann mich darüber nicht aufregen
glaubt ihr wirklich, daß jede Menge von uns Beamte durch die Gegend sausen und nur darauf aus sind allen Messerträgern eine zu verbraten.
Nein!
Die meisten machen es sehr ungeschickt. Wenn ich schon ein Messer mit mir herumtrage, welches in die gewisse Kategorie fällt, dann trage ich es so, daß es niemanden auffällt und klopfe erst recht nicht auf den Busch. Und so einfach ein Messer wegzunehmen geht nun auch nicht, dazu gibt es jede Menge Gesetze und Vorschriften dazu.
Dieses Thema ist absoluter alter Hut und jeder hat seine eigene Auffassung und Meinung dazu.
Ich würde vorschlagen, dem Trauerspiel ein Ende zu setzen.
Die Briefe kenne ich und ich kann mich darüber nicht aufregen
Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
Mir ist schon klar, dass man nicht immer damit rechnen muss kontrolliert zu werden. Ich kann die Male, in denen ich überhaupt Kontakt mit der Polizei hatte an einer Hand abzählen und hatte da auch nie Probleme (weil ich nur 'n kleines Klappmesser einstecken hatte, was nicht mal kontrolliert wurde). Wenn man aber an den Falschen gerät kann man ganz schnell ganz schön Pech haben, mehr wollte ich damit nicht sagen.
Und da geb ich dir vollkommen Recht.Alzwolf hat geschrieben:Dieses Thema ist absoluter alter Hut und jeder hat seine eigene Auffassung und Meinung dazu.
- the_Toaster (✝)
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- Registriert: 28.09.2007, 19:29
Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
HIER ist die Diskussion tatsächlich müßig.
Sinniger wäre es das mit den Kaspern zu besprechen, die solche Gesetze in unserem Namen beschließen.
Aber ich glaube, dass eher die Hölle gefrieren wird, bevor wir wegen sowas auf die Barrikaden steigen...
Sinniger wäre es das mit den Kaspern zu besprechen, die solche Gesetze in unserem Namen beschließen.
Aber ich glaube, dass eher die Hölle gefrieren wird, bevor wir wegen sowas auf die Barrikaden steigen...
Es hat keinen Sinn zu versuchen einen Sinn im Versuchen des Menschen zu erkennen.
Es ist traurig zu glauben, dass der Mensch stets schlecht sei.
Es ist traurig zu glauben, dass der Mensch stets schlecht sei.
- Wilfrid (✝)
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Re: Messer - erlaubte Klingenlänge
Eigentlich schon witzig, das sich Leute , die mit einer der effektifsten Waffe seit der Steinzeit durch die Gegend laufen, Gedanken machen, ob ihr Gebrauchsgegenstand, der eine Waffe sein kann (Messer) erlaubt oder verboten ist. Und was der Polizist, der während des Schießbetriebs nun GARNICHTS auf dem Parcour zu suchen hat, dazu sagen könnte. Und in Gegenden, wo Leute rumlaufen, ( auch solche , die fragen können , sind Leute) sollte man nicht Roven.