Hallo zusammen,
kürzlich hatten wir beim Training im Verein eine Diskussion darüber ob Tracer an Pfeilen bei Turnieren nach WA Sportordnung erlaubt sind.
Die elektrischen Nocken sind ja nicht zugelassen, mir gehts um die Puschel an den Pfeilenden.
Grüße
Christian
Tracer an Pfeilen bei Turnieren nach WA Regelwerk
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Tracer an Pfeilen bei Turnieren nach WA Regelwerk
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Re: Tracer an Pfeilen bei Turnieren nach WA Regelwerk
Die Art der Befiederung ist egal. Sie muss nur an allen Pfeilen gleich sein. Die Farbe ist dabei unerheblich.
Eppur si muove
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Re: Tracer an Pfeilen bei Turnieren nach WA Regelwerk
Also fällt deiner Meinung nach der Tracer mit unter die übliche Befiederung eines Pfeils?
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Re: Tracer an Pfeilen bei Turnieren nach WA Regelwerk
Achtung verwirrlich
World Archery sieht das anders.
Zitat
22.1.7. Pfeile jeder Art dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das
anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen
und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheibenauflagen und Scheiben
an.
22.1.7.1. Ein Pfeil besteht aus einem Schaft mit Spitze, Nocke, Befiederung und,
wenn gewünscht, Bemalung. Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts
beträgt 9,3 mm (Pfeilumwicklungen („Wraps“) unterliegen dieser
Einschränkung nicht, solange sie nicht länger als 22 cm sind, gemessen
vom tiefsten Punkt der Nocke bis zum Ende der Pfeilumwicklung); der
Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm
betragen. Die Pfeile eines Wettkämpfers müssen auf dem Schaft seinen
Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile, die in einer Passe benutzt
werden, müssen identisch sein und die gleiche Art und Farbe der
Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen. Tracer
Nocks (elektrisch/elektronisch beleuchtete Nocken) sind nicht erlaubt.
Quelle http://www.oebsv.com/media/Kwc_Basic_Do ... l_2017.pdf
World Archery sieht das anders.
Zitat
22.1.7. Pfeile jeder Art dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das
anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen
und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheibenauflagen und Scheiben
an.
22.1.7.1. Ein Pfeil besteht aus einem Schaft mit Spitze, Nocke, Befiederung und,
wenn gewünscht, Bemalung. Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts
beträgt 9,3 mm (Pfeilumwicklungen („Wraps“) unterliegen dieser
Einschränkung nicht, solange sie nicht länger als 22 cm sind, gemessen
vom tiefsten Punkt der Nocke bis zum Ende der Pfeilumwicklung); der
Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm
betragen. Die Pfeile eines Wettkämpfers müssen auf dem Schaft seinen
Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile, die in einer Passe benutzt
werden, müssen identisch sein und die gleiche Art und Farbe der
Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen. Tracer
Nocks (elektrisch/elektronisch beleuchtete Nocken) sind nicht erlaubt.
Quelle http://www.oebsv.com/media/Kwc_Basic_Do ... l_2017.pdf
Zuletzt geändert von killerkarpfen am 18.03.2018, 08:18, insgesamt 1-mal geändert.
Eppur si muove
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Re: Tracer an Pfeilen bei Turnieren nach WA Regelwerk
Wobei es steht da klar "Tracer Nocks" elektrisch beleuchtete Nocken.
Ich denke da fallen die flauschigen "Tussie-Puschelchen" nicht drunter. Das sind Tracer in Verbindung mit der Befiederung.
Tracer Nocken ist etwas ganz anderes und Elektronik ist am Bogen allgemein verboten.
Ich denke da fallen die flauschigen "Tussie-Puschelchen" nicht drunter. Das sind Tracer in Verbindung mit der Befiederung.
Tracer Nocken ist etwas ganz anderes und Elektronik ist am Bogen allgemein verboten.
Eppur si muove
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Re: Tracer an Pfeilen bei Turnieren nach WA Regelwerk
Ok danke für deine Antwort.
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