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Waldnutzung in Hessen

Verfasst: 14.11.2003, 20:09
von michael lb
@zusammen,

die Foren über
- rechtliches,
- Roving in Süd-Dtl und
- Bogen als Waffe
habe ich gelesen und nach den Stichworten recht, rechtlich, Waldnutzung habe ich auch schon gesucht

Kennt jmd die Gesetzeslage in Hessen bzgl Waldnutzung?
- welche Rechte hat der Normalbürger
- bewegen abseits der Wege (im Vergleich zu mountenbiking oä)
- was ist "wildern"
- Bogen und Pfeil im Wald (Metallspitzen, Gummiblunts)

Ich spreche von Staatsforst (kein Privatgrund und kein Natur- Landschaftsschutzgebiet)

Verfasst: 14.11.2003, 20:21
von Archiv
Das ist wohl immer auslegungssache der Jäger oder Jagdpächter.
Theoretisch könntest du schon wegen Wilderei verdonnert werden wenn du nur eine Greifvogelfeder mit dir führst und die Herkunft nicht nachweisen kannst.Ansomsten sollte der Wald frei zugänglich sein in all seinen Formen.
Man beachte das man in der Regel aber spätestens zum Sonnenuntergang wieder aus dem Wald raus sein sollte, wegen der Jäger die dann meist auf die Pirsch gehen.Solange man dich nicht mit irgendwelchem Wildbret erwischt oder gerade beim Schuß auf welches und man nicht div. Auffällige Pfeile bei dir findet, sollte es normalerweise keine Problehme geben.
Besser ist es immer, wenn man sich die erlaubniss vom Jagdpächter oder Forstverwalter einholt.

Verfasst: 14.11.2003, 21:15
von PokerXXL
@Michael
Auch von dem Training mit Jagdspitzen würde ich absehen. ;)
Kann zu leicht als Wilderei ausgelegt werden.
Bis dann

Waffengesetz...

Verfasst: 15.11.2003, 00:20
von Harbardr
...lies es mal (aber das "Neue" ;-) ), dann wirst Du beizeiten auf den Begriff "öffentliche Schießanlage" stoßen.

Schießen mehrere Leute auf einem unbefriedetem Gelände, so ist es KEIN privates Vergnügen mehr. Diese Personen betreiben demnach eine öffentliche Schießanlage u. diese ist, unabhängig von der Erlaubnis des Grundstückseigentümers, genehmigungs- u. zulassungspflichtig.

So erklärt vom Vertreter des Amtes f. öffentliche Ordnung Worms u. des dort zuständigen Schießstand-Sachverständigen.
Ähnlich lautende Aussagen erhielt ich auch von den Amtsvertretern in Waldkirch (Nähe Freiburg).

Ob das nun auch für andere Regionen Gültigkeit hat (die Durchführungsverordnungen fehlen wohl noch) steht natürlich auf einem ganz andern Blatt.

WaffNeuRegG

Verfasst: 15.11.2003, 17:15
von Komischer
Ich hab den Abschnitt mit den Öffentlichen Schießstätten jetzt zwar nicht gefunden, aber dafür den Teil der für Bogenschützen interesant ist!

Abschnitt 2 - Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes:

7.

schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.

Da der Bogen keine Schusswaffe im sinne des Gesetzes ist, schießen wir also garnicht. Also dürfen wir überall, wo wir niemanden gefährden auch "garnicht schießen"

Aber ein nettes Wort mit dem Jagtpächter kann nicht schaden, wenn man im Wald schießen will.


Link: http://www.wacht.de/waffengesetz.htm#Anl1

Verfasst: 15.11.2003, 17:34
von Steinmann
Der Grizzly wollte im nächsten jahr so ein kleineres Turnierchen in seiner Heimatgemeinde veranstalten und bei der Anmeldung von dem Event war das Thema " Schießstand " und " Begutachtung/ Abnahme " desselben Gegenstand von Diskussionen. Wie das Ganze ausgegangen ist weiß ich jetzt nicht. Aber da war eine " amtliche Abnahme " mit Besuch einer " Amtsperson " sehr wohl im Gespräch. Also garnicht zu unterschätzen.
Und ob wir nun " schießen " oder " nicht schießen " ist letztendlich egal - wenn die Umsetzung der Neuregelung noch nicht klar definiert wurde. Ein " Präzedenzfall " kostet immer Nerven und Zeit.

Verfasst: 16.11.2003, 17:53
von michael lb
Waffengesetz und Def Schusswaffe sind klar (gibts ja auch einen Thread dazu)

natürlich versuche ich, mit den Jagdpächtern zu sprechen aber die sind #%$§

Schadensbegrenzung ist klar:
- nur Gummiblunts (jagdspitzen sowieso nicht)
- kein Wild oder Wildteile am Mann
- allein, keine Gruppenveranstaltung
- einsehbare Sicherheitszone um das Ziel herum (Verletzung anderer)

Aber das sagt noch nichts zu den rechtl. Grundlagen ...

Verfasst: 16.11.2003, 18:05
von Authomas
Das Thema wurde schon tausendmal in verschiedenen Foren durchgekaut, und immer ohne ein sicheres Ergebnis. M.w. hat ein Staatsanwalt aus unserem Verein mal seinen Referendar drauf losgelassen und der hat keine entgegenstehenden Gesetze gefunden - das muss aber nix heißen.
M.E. kommt es drauf an, ob das ganze noch unter die normale Nutzung des Waldes zu Erholungszwecken fällt oder nicht und würde, wenn das so abläuft wie von Dir beschrieben, dazu tendieren dass Ja :o.

Sicher ist aber nur so viel: wenn was passiert, bist nicht nur Du dran sondern dann müssen wir uns alle evtl. ernsthaft Sorgen um neue, schärfere Gesetze machen.
Und selbst wenn es eigentlich nicht verboten ist und Du an einen grätzigen Jagdaufseher/Förster/Bäumehüter gerätst, kann es es erstmal eine unschöne Situation geben. :motz

Jo

Verfasst: 18.11.2003, 08:07
von michael lb
naja, tausendmal ist wohl etwas übertrieben ...
Ich habe nach einigen Stichwörtern gesucht und lediglich 3 Foren gefunden, in denen es darum ging - ohne Lösung natürlich.

Verfasst: 19.11.2003, 09:22
von Mathias
Hallo Michael!

Ich habe ja auch schon des öfteren mit dem Gedanken gespielt.

Vielleicht sollte man mit seinem Pfeil und Bogen einfach mal zum Jagdpächter gehen und sein Ansinnen vortragen.

Mehr als dich hochkant rausschmeißen und eine Ladung Schrot hinterherfeuern kann wohl nicht passieren. :)

Grüße Mathias

Verfasst: 19.11.2003, 23:56
von daritter
also: ich hab heute in einer Aufzeichnung von Panorama vom letzten Freitag erfahren, das in Sachsen noch eine Verordnung vom 13 Jhd. in Kraft ist, die in etwa lautet: nur der Adel darf öffentlich Pfeil und Bogen bei sich tragen.

Also passt gut auf in Sachsen ... es sei denn ihr seid adelig :) :)

Wie es in anderen Bundesländern mit solchen sachen steht wäre auch interessant. Die englischen Gesetze kennt ja mittlerweile jeder :D