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Waffenschein?

Verfasst: 10.02.2007, 23:53
von Holmsten
Braucht man zum Bogenschießen einen Waffenschein?
Meines Wissens nicht, ich musste ja nichtmal nen Altersnachweis beim Kauf abgeben.
Der Bruder von einer Bekannten behauptet, sein Kumpel (er schießt im Verein) bräuchte einen Waffenschein. :-o

Kann mir hier jemand helfen
Gruß Holmsten

Verfasst: 11.02.2007, 00:03
von Squid (✝)
Bogen = Sportgerät.
Bogen nix (Sport-) Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes.
Bogen nix verbotener Gegenstand i. S. d. WaffG.
Bogen auch nix lange Klingenwaffe i. S. d. WaffG.
Bogen auch überhaupt nix Waffe i. S. d. WaffG
Bogen also nix Waffenschein.
Kumpel von Bruder von Bekannten erzählt Stuß.

PS:
Armbrust und lange Klingenwaffe wie Schwert oder Säbel = Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Trotzdem nix Waffenschein, nur Erwerb nicht unter 18, und Führen in Öffentlichkeit nur mit Personalausweis weil nix Schusswaffe.

Waffenschein = Darfschein, um "echte Knarre" in Öffentlichkeit dabei zu haben.

Waffenbesitzkarte = Darfschein um "echte Wumme" zu Hause oder im Schützenvereinverein zu haben.

Verfasst: 11.02.2007, 11:27
von shewolf
Ein Bogen ist ein "Rasensportgerät" und definitiv nicht Scheinpflichtig.

Natürlich unterliegt jeder Bogenbenutzer der Sorgsfaltsplicht, und sollte nur auf gesichertem Gelände bzw. mit Einverständnis des Grundeigners schießen.

Die Mitgliedschaft im Verein heißt, das ein Mitglied auch die dortigen Feuerwaffen benutzen darf. Bei uns im Verein ist dafür eine feste Anmeldung und die Ausstellung eines Lichtbildvereinsausweises erforderlich, und zusätzlich eine Waffenbesitzkarte für jede eigene Feuerwaffe, die das Vereinsmitglied zu Hause hat und im Verein schießt.

Verfasst: 11.02.2007, 11:45
von Harlekin
Hallo,
Der Bogen ist KEINE Waffe,sonder wie oben erwähnt,ein Sportgerät.Keinerlei Altersbeschränkung und kein waffenschein oä.nötig.Frag deinen Kumpel mal,ob er auch Gewehr schiesst,denn nur dafür brauchst du ne Waffenbesitzkarte.
mfg Harlekin

RE

Verfasst: 11.02.2007, 16:44
von Kaspian
HI
natürlich braucht mann für einen Bogen keinen Waffenschein, aber ist der Bogen nicht eine der ältesten Jagd- und Kriegswaffen der Welt :wundern
Möchte wissen wo es steht:
der Bogen ist ein Sportgerät. :o

Cu Kaspian

RE: RE

Verfasst: 11.02.2007, 16:58
von Schattenwolf
Original geschrieben von Kaspian

Möchte wissen wo es steht:
der Bogen ist ein Sportgerät. :o

Cu Kaspian
grab mal in den alten threads...gib sogar einen zur änderung des waffenrechts april 2004...oder wann das war.

da im gesetz der bogen nicht als waffe aufgeführt ist, ist er auch keine per gesetz!
schlußfolge - der bogen ist ein sport gerät!

ist das denn so schwer zu verstehen? :bash


es steht doch auch nicht im gesetz, das ein golf-, tennis-, ckricket-, baseballschläger sportgeräte sind und dennoch zweifelt keiner dran - trotz des ihnen inne wohnende potenzial zu tötlichen waffe.
denn...nur im falle einer straftat werden solche als solche eingestuft (hieb und stichwaffen), jedoch nicht generell.

RE

Verfasst: 11.02.2007, 17:19
von Kaspian
@ Schattenwolf
Ja, ist schwer zu begreifen, denn den Thread hab ich auch gelesen. Die Schlußvolgerung mag ja logisch klingen aber ist sie auch rechtlich haltbar?
Bin natürlich als Bogenschütze froh das es so gehändelt wird. Dennoch betrachte ich meinen Bogen beim Schießen respektvoll als "Waffe".

Cu Kaspian

Verfasst: 11.02.2007, 17:28
von mbf
da im gesetz der bogen nicht als waffe aufgeführt ist, ist er auch keine per gesetz!
schlußfolge - der bogen ist ein sport gerät!

ist das denn so schwer zu verstehen? bash
Nur, um den [D]Korinthenkacker[/D] Haarspalter raushängen zu lassen: ein Küchenmesser wird auch nicht vom WaffG erfasst, ist also auch ein Sportgerät... :-) *duck, wegrenn*

Es ist shietegal, wass ein "Ding" ist, wenn es nicht vom WaffG wird. Hauptsache, es ist nicht. :bier

@Kaspian
Du glaubst nicht welchen Respekt ich auch meinen Küchenmessern entgegenbringe (das ist jetzt durchaus ernst gemeint).

Und, ja, die Folgerung ist "rechtlich haltbar". Sonst hätten wir schon längst eine WBK für den Bogen.

fast wie Ostern... *such*

Verfasst: 11.02.2007, 17:31
von Wurzelpeter
Huhu!

Hab grad mal n paar Minuten gesucht und gewühlt und dann auch was gefunden.

Hier ist der LINK zu dem alten Waffengesetz-Thread.

Übrigens ist ne Fahrerlaubnis auch eine Art Waffenschein - hat zumindest mein Fahrlehrer immer gesagt.
:D

Schönen Abend noch!

Steffen

Verfasst: 11.02.2007, 21:32
von hugin
Dieser Thread sollte nicht ausgeweitet werden, das weckt womöglich noch mal schlafende Hunde.
Gesagt wurde ja nun alles wichtige

nu is gut

Verfasst: 11.02.2007, 21:55
von Silberruecken
Immer wieder alter Wein in neuen Schläuchen,
deshalb mach ich hier mal Dicht denn es ist alles gesagt.