dolchartige Klinge;woher?
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dolchartige Klinge;woher?
Hi Leute,
ich wollt mal fragen,ob ihr einen Online-Shop kennt,der dolchartige Messerklingen,d.h. eine kurze Klinge,die an beiden Seiten scharf geschliffen ist,verkauft.Ich hab bisher nur einseitig zugeschliffene gefunden,die mir aber irgendwie nicht so sehr gefallen8-|
Ansonsten soll die Klinge aus normalem Kohlenstoffstahl bestehen und nicht allzu teuer sein8-)
Liebe Grüße
dominic
ich wollt mal fragen,ob ihr einen Online-Shop kennt,der dolchartige Messerklingen,d.h. eine kurze Klinge,die an beiden Seiten scharf geschliffen ist,verkauft.Ich hab bisher nur einseitig zugeschliffene gefunden,die mir aber irgendwie nicht so sehr gefallen8-|
Ansonsten soll die Klinge aus normalem Kohlenstoffstahl bestehen und nicht allzu teuer sein8-)
Liebe Grüße
dominic
Dolch....
sei vorsichtig damit----2 seitig scharfgeschliffen über 12 cm fällt unter das Waffengesetz und darf nicht öffentlich getragen werden.
Rolf
Rolf
Verlange von niemenden etwas, was Du nicht selbst bereit bist zu geben
Ich hab mir mal so ein Messer gebaut.
Die Klinge ist aus dem Metzgerbedarf, soviel ich weis dient sie zum abstechen der betäubten Schweine.
Den Kunststoffgriff habe ich entfernt und gegen den neuen ausgetauscht.
Gruß Haggy
Die Klinge ist aus dem Metzgerbedarf, soviel ich weis dient sie zum abstechen der betäubten Schweine.
Den Kunststoffgriff habe ich entfernt und gegen den neuen ausgetauscht.

Gruß Haggy
Das Aufbauen und Pflegen einer jetzt anscheinend nutzlosen Besch?ftigung ist eine Altersvorsorge f?r Geist und K?rper.
Andrea Redmann
Andrea Redmann
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RE: Dolch....
Vergiss die 12 cm , die gibt es nicht. ;-)Original geschrieben von arcus
sei vorsichtig damit----2 seitig scharfgeschliffen über 12 cm fällt unter das Waffengesetz und darf nicht öffentlich getragen werden.
Rolf
Beidseitig scharf geschliffenes Messer - Dolch-Hieb und Stichwaffe - frei erhältlich ab 18 Jahren - unterliegt einen Trageverbot bei öffentlichen Veranstaltungen.
Gruß Heiko
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@messermacher
ausnahme wäre die angemeldete veranstaltung, wo das tragen der waffen zur darstellung gehört - jedenfalls für die darsteller und bislang ist mir noch niemals eine kontrollierende behörde aufgefallen, die darsteller oder besucher auf waffen kontrolliert.
ich halte sowieso nichts davon, messer - egal wie gross oder klein - öffentlich zu tragen und zur schau zu stellen(ausser eben zu einer veranstaltung, egal ob fantasy, mittelalter oder bogenschiessen). ich erinnere nur an die hirnlosen spinner, die ihre geistige unreife und ihren spieltrieb vor zwei jahren in neubrunn austoben wollten.
ahenobarbus
ausnahme wäre die angemeldete veranstaltung, wo das tragen der waffen zur darstellung gehört - jedenfalls für die darsteller und bislang ist mir noch niemals eine kontrollierende behörde aufgefallen, die darsteller oder besucher auf waffen kontrolliert.
ich halte sowieso nichts davon, messer - egal wie gross oder klein - öffentlich zu tragen und zur schau zu stellen(ausser eben zu einer veranstaltung, egal ob fantasy, mittelalter oder bogenschiessen). ich erinnere nur an die hirnlosen spinner, die ihre geistige unreife und ihren spieltrieb vor zwei jahren in neubrunn austoben wollten.
ahenobarbus
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schau mal nach Bajonetklingen
Hi,
schau doch mal bei Waffenfrankonia (oder so) nach Bajonetklingen (oder ganzen Bajoneten. Da ist ab und zu auch Dolchartiges dabei (z.B. schweizer Bajonete). Di kannst du recht einfach umbauen).
Gebrauchte findest du auch bei Http/:www.egun.de
Grüße
Alex
schau doch mal bei Waffenfrankonia (oder so) nach Bajonetklingen (oder ganzen Bajoneten. Da ist ab und zu auch Dolchartiges dabei (z.B. schweizer Bajonete). Di kannst du recht einfach umbauen).
Gebrauchte findest du auch bei Http/:www.egun.de
Grüße
Alex
Blaue Blumen, rote Dornen .....
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Schweizer Bajonet von Frankonia
Moin.
hab mir von einiger Zeit ein von diesen dingern organisiert.
der Griff ist nur gesteckt. die Angel ist durchgehend und mit dem Knauf verschraubt.
mit nem Schraubstock is die trennung kein problem.
Aber vorsicht mit dem führen.
man braucht nach neuem waffengestetz einen "legal reason", als ne gute begründung, warum man des ding mit sich rumschleppt.
Auf öffentlichen veranstaltungen is es verboten. und sonst in der öffentlichkeit liegt es im ermessen der beamten, die einen kontrollieren, ob se die begründung glauben, oder des ding einkassieren...
Schluesselmeister
hab mir von einiger Zeit ein von diesen dingern organisiert.
der Griff ist nur gesteckt. die Angel ist durchgehend und mit dem Knauf verschraubt.
mit nem Schraubstock is die trennung kein problem.
Aber vorsicht mit dem führen.
man braucht nach neuem waffengestetz einen "legal reason", als ne gute begründung, warum man des ding mit sich rumschleppt.
Auf öffentlichen veranstaltungen is es verboten. und sonst in der öffentlichkeit liegt es im ermessen der beamten, die einen kontrollieren, ob se die begründung glauben, oder des ding einkassieren...
Schluesselmeister
Ein Baum ist ein Wald mit nur einer Zusammenhangskomponente
RE:
Hat irgendwer Erfahrungen mit den hier angebotenen MesserklingenOriginal geschrieben von Damion
... und wenn es dann doch ein paar Euros mehr kosten darf, dann vielleicht diese hier??

Da gibts doch bestimmt auch grosse Qualitätsunterschiede...
Eigentlich wollt ich mir ja erstmal keine neuen Messer bauen. Aber bei dem Angebot könnt ich wieder schwach werden

Ich kann zu den Klingen direkt auch nichts sagen, aber der Preis erscheint mir auch verdächtig 'billig' , Ich hatte mal eine Klinge aus indischenm Damast.... Soll heißen von indischen Kindern im Panjab aus irgendwas zusammen gedengelt.... Preis lag auch in der Region. Qualität Sch..... ade und rostete schon beim anschauen. Die Schnitthaltigkeit war bescheiden...
Also ich würde auch das Bajonet vom StG 57 empfehlen wollen. Das taugt was und kostet so zwischen 20 und 30 Euro je nach Zustand und Lieferumfang.
Also ich würde auch das Bajonet vom StG 57 empfehlen wollen. Das taugt was und kostet so zwischen 20 und 30 Euro je nach Zustand und Lieferumfang.
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Also ich kenne nur das alte WaffR da hiess es
Breite 10von100:
Also wenn das Messer 1 cm Breit ist darf die Klingenlänge 10cm sein,
Bei 30 cm Klingenlänge müsste die Klinge also 3cm Breite haben um es legal zu Tragen.
Aber wie gesagt mir liegt hier nur die alte fassung des WaffR vor.
MfG
Uwe
Breite 10von100:
Also wenn das Messer 1 cm Breit ist darf die Klingenlänge 10cm sein,
Bei 30 cm Klingenlänge müsste die Klinge also 3cm Breite haben um es legal zu Tragen.
Aber wie gesagt mir liegt hier nur die alte fassung des WaffR vor.
MfG
Uwe
Wenn man verlernt hat zu Tr?umen,
weiss man nicht mehr was man will.
weiss man nicht mehr was man will.
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Ahh, endlich kann ich auch mal was beitragen anstatt immer nur Fragen zu stellen. Waffengesetz Unterabteilung Hieb- und Stichwaffen ist eins von meinen Steckenpferden.
Wenn ich z.B. mit einer Machete durch die Gegend spaziere, dann tue ich nichts falsches. Wenn ich gefragt werde warum, dann kann ich als Grund nennen was ich möchte. Aber auch hier gilt: Der Ton macht die Musik. Wenn eben der Eindruck entsteht, dass ich kurz vor nem Amoklauf stehe, dann wird mein Buschmesser wohl kurzzeitg den Besitzer aber nicht den Eigentümer wechseln.
Der Fragesteller hat nie angegegen wie er denn seinen Dolch tragen will. Der kann dann auch ganz dezent am Gürtel oder um den Hals oder in der Hosentasche verschwinden.
Ich laufe z.B. auch so gut wie nie Messerfrei durch die Gegend. Das ich eins habe merkt man aber erst wenn ichs brauche. Das sitzt sonst sehr diskret in der Pocket-Watch meiner Hose.
Hier haben die andern Poster generell recht. Eine zweischneidige Messerklinge ist in beinahe 100% aller Fälle eine Waffe. Damit darfst du also nicht auf Öffentliche Veranstaltungen gehen. Was das denn genau sind ist ein recht weitläufiger Begriff. Strassenfest, Kirmes, Konzert.. sowas.
Auf Demos darf generell nichts als Waffe benutzbares geführt werden. Also auch kein Schweitzer, obwohl dieses wohl unzweifelhaft als Werkzeug zu erkennende Messer z.B. auf Öffentlichen Veranstaltungen erlaubt ist.
Hier mal einige Links zum Thema
Ratgeber Messerrecht als pdf
Das aktuelle Waffengesetz
Wolfsters Knife Shop
Guter Onlineshop, für Dolche in der Suchbox einfach nach "Dolch" suchen
Nicht korrekt. In Deutschland gibt es keine legal reason. Man kann im Rahmen des Gesetzes mitführen was man möchte. Die Beamten können aber auch einziehen was sie möchten. Wenn die Herren in Grün der Meinung sind, dass dein Schweizer Taschenmesser in deinen Händen zu einer Bedrohung werden könnte, dann ist es diesen erlaubt es einzuziehen. Gegen enstprechende Quittung natürlich, und nach gegebener Zeit kannst du es dir wieder abholen.man braucht nach neuem waffengestetz einen "legal reason", als ne gute begründung, warum man des ding mit sich rumschleppt. Auf öffentlichen veranstaltungen is es verboten. und sonst in der öffentlichkeit liegt es im ermessen der beamten, die einen kontrollieren, ob se die begründung glauben, oder des ding einkassieren...
Wenn ich z.B. mit einer Machete durch die Gegend spaziere, dann tue ich nichts falsches. Wenn ich gefragt werde warum, dann kann ich als Grund nennen was ich möchte. Aber auch hier gilt: Der Ton macht die Musik. Wenn eben der Eindruck entsteht, dass ich kurz vor nem Amoklauf stehe, dann wird mein Buschmesser wohl kurzzeitg den Besitzer aber nicht den Eigentümer wechseln.
ich halte sowieso nichts davon, messer - egal wie gross oder klein - öffentlich zu tragen und zur schau zu stellen(ausser eben zu einer veranstaltung, egal ob fantasy, mittelalter oder bogenschiessen). ich erinnere nur an die hirnlosen spinner, die ihre geistige unreife und ihren spieltrieb vor zwei jahren in neubrunn austoben wollten.
Der Fragesteller hat nie angegegen wie er denn seinen Dolch tragen will. Der kann dann auch ganz dezent am Gürtel oder um den Hals oder in der Hosentasche verschwinden.
Ich laufe z.B. auch so gut wie nie Messerfrei durch die Gegend. Das ich eins habe merkt man aber erst wenn ichs brauche. Das sitzt sonst sehr diskret in der Pocket-Watch meiner Hose.
Das bezieht sich auf automatische Klappmesser (Springmesser). Damit sollen de facto Stilette verhindert werden. Ein feststehendes Messer kann so lang und dünn sein wie es will. Normale Klappmesser übrigens auch. Nur in Verbindung mit Springmessern tauchen überhaupt irgendwelche Zahlen im Waffengesetz auf.Also ich kenne nur das alte WaffR da hiess es Breite 10von100: Also wenn das Messer 1 cm Breit ist darf die Klingenlänge 10cm sein, Bei 30 cm Klingenlänge müsste die Klinge also 3cm Breite haben um es legal zu Tragen.
Kurze Anmerkung:dolchartige Klinge;woher?
Hier haben die andern Poster generell recht. Eine zweischneidige Messerklinge ist in beinahe 100% aller Fälle eine Waffe. Damit darfst du also nicht auf Öffentliche Veranstaltungen gehen. Was das denn genau sind ist ein recht weitläufiger Begriff. Strassenfest, Kirmes, Konzert.. sowas.
Auf Demos darf generell nichts als Waffe benutzbares geführt werden. Also auch kein Schweitzer, obwohl dieses wohl unzweifelhaft als Werkzeug zu erkennende Messer z.B. auf Öffentlichen Veranstaltungen erlaubt ist.
Hier mal einige Links zum Thema
Ratgeber Messerrecht als pdf
Das aktuelle Waffengesetz
Wolfsters Knife Shop
Guter Onlineshop, für Dolche in der Suchbox einfach nach "Dolch" suchen
The arrow knows the way - Tsuruchi