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Schießen in Feld und Wald?

Verfasst: 03.01.2007, 17:05
von Timotheus
Hallo, ich hab mal eine rein rechtliche Frage.
Darf ich in Deutschland draußen außerhalb meines eigenen Grundstücks mit Pfeil und Bogen schießen?
Bin schon öfter bei einem Freund von mir auf irgend eine Wiese gegangen und wir hatten nie Stress.
Jetzt geh ich einmal alleine bei mir in den Wald und da kommt nach 10 Minuten ein Typ an und sagt ich mache mich strafbar weil ich das Jagdrecht verletze. Dabei ist das einzige was ich jage nur morsche Baumstümpfe.
Hat der Mann recht? Gilt das nur im Wald? Worauf muss ich achten?
Wer kennt sich damit aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß
Tim

schiesen im wald

Verfasst: 03.01.2007, 17:18
von Dunkelelf
hi aaalso ich weis es zwar auch nicht genau aber solange du nicht auf tiere schiest dürfte dir eigentlich nix passiern aber ich kann mich nochmal näher bei meinem vater (=Jäger) informieren

also wir haben zum beispiel vor einiger zeit mit unserem turnier sogenanntes golfschiesen "durchgeführt" auf na grosen wiese und zwischen wiese und wald ist eigentlich kein unterschied

wenn ich mehr weis pooste ichs hier nochmal

mal im jagdgesetz nachschaun

Verfasst: 03.01.2007, 17:24
von Eibenmann
Ist legal, jedoch von Jägern und Wildhütern (meistens zumindest) nicht gern gesehen. Jagdklingen sind logischerweise verboten. Der Bogen wird zum Glück als Sportgerät und nicht als Waffe angesehen, deshalb ist es genauso legal wie Fahrradfahren im Wald. Meide Naturschutzgebiete und orte wo du weisst, das sich viele Tiere aufhalten. Am besten ist es, du klärst das mit dem örtlichen Wildhüter oder (den) Jäger(n). (mein Vater jagt auch... deshalb gute Verbindungen zum örtlichen Hauptwildhüter. Wenn du Ärger vermeiden willst, sprich dich mit den Typen ab, das erspart mühsame Sachen.

Liebe Grüsse

Kevin

8-)

ein bogen gilt nicht als waffe

Verfasst: 03.01.2007, 17:26
von Hunbow
hallo, dieses Thema wurde schon des öfteren diskutiert und präsentiert. guckst du hier:
waffenrecht
geändertes Waffenrecht
Waldnutzung in Hessen
Ich empfehle fürderhin die Suchfunktion zu nutzen. Es gibt hier so gut wie nichts was nicht schon bei FC diskutiert wurde.

Sport in Wald und Flur

Verfasst: 03.01.2007, 17:28
von quarryhunter
Hallo Timotheus,
erst mal wilkommen im FC.
Zu Deiner Frage: So lange Du mit Deinem SPORTGERÄT !! niemanden bedrohst oder eine
Eigentumsverletzung begehst (Über einen Zaun klettern o.ä.) kann Dir niemand auf öffentlichem Gelände das Schiessen mit Pfeil und Bogen verbieten.

RE: schiesen im wald

Verfasst: 03.01.2007, 17:40
von biende
Original geschrieben von Mirtl

... und zwischen Wiese und Wald ist eigentlich kein unterschied ...
Doch: Für den Wald gibt es den Gemeingebrauch (den es auch für Gewässer gibt = Recht zu Baden etc.).
Bestimmte Dinge (Landesrecht - ich spreche vom bayerischen Waldgesetz) wie z. B. Spazierengehen, Pilze sammeln und eben der Aufenthalt zur Erholung, sind erlaubt. Bogenschießen würde ich auch dazu zählen, aber: Triffst Du einen Baum, entsteht ein vielleicht nicht unerheblicher Schaden, für dessen Behebung Du uneingeschränkt aufkommen musst. Eine Haftpflicht, die Bogenschießen einschließt, wäre da nicht umsonst! Was es kostet, einen Baum von z.B. 20 cm Durchmesser durch einen fehlerfreien (ohne Loch) ersetzen zu lassen, kannst Du Dir ausmalen ... Im Zweifelsfall kann der Besitzer ein Gutachten überr den Schaden machen lassen und Du zahlst Schaden und Gutachten!

Auf Wiesen gibt es diese weitgehende Gemeingebrauchsregelung nicht. Eine nicht gemähte Wiese ist einfach eine landwirtschaftliche Nutzfläche, vergleichbar Betriebsgelände. Ein generelles Betretungsrecht gibt es hier nicht. Wenn Du hier einen Schaden anrichtest, und sei er noch so gering, kann Dich der Zorn und die Forderung des Besitzers treffen (Schaden 5,- Euro - Guachten darüber 300 Euro - beides von Dir zu bezahlen).

ICH würde vorher bei Wald UND Wiese den Besitzer fragen, damit bist Du auf der sicheren Seite.

Detail kannst Du u.a. hier nachlesen (für Bayern!).

Thema verboten und Jagdrecht: es ist verboten, das Wild zu beunruhigen, z. B. im Winter an Wildfütterungen. Das Mitführen eines Bogens ist aber ÜBERALL erlaubt, da er nicht dem Waffengesetz unterliegt. Sobald Du "dem Wilde nachstellst", begehst Du Jagdwilderei. Der Wille zählt hier. Wenn Dich jemand sieht, wie Du auf ein Reh anlegst, wirst Du es schwer haben, einen Richter vom Gegenteil zu überzeugen.

Verfasst: 03.01.2007, 20:35
von Uli
Wenn ich mir das hier so durchlese, fällt mir sofort das Zitat ein: ..."Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht."...
Darf man in diesem Land noch ohne Genehmigung Luft holen?

Verfasst: 03.01.2007, 21:38
von locksley
Und da wir dieses Thema hier schon öfters hatten und auch nicht tatenlos blieben, hatten wir uns schon mal Gedanken um das richtige Verhalten beim Roven gemacht und hier zusammenffasst.Roving PDF

Danke

Verfasst: 04.01.2007, 15:24
von Timotheus
Für die netten Antworten. Ich hatte eben das Pech, dass der Mensch der mich angepflaumt hat auch noch der Jagdpächter war. Aber vielleicht lässt der ja nochmal mit sich reden, wenn man freundlich fragt.

Verfasst: 09.01.2007, 15:48
von heimdall_84
hallo,

ich schiess immer bei mir auf der wiese.
ist gross genug und aussen rum alles bewaldet.
sehen tuts keiner

und mit unserem jäger hab ich auch gesprochen.
Er hat überhaupt nichts dagegen.

Auf alle fälle vorher mit den dort ansässigen
Jägern mal reden.
Wenn die von vornherein nein sagen, würd ich
vorsichtig sein

Verfasst: 17.01.2007, 18:24
von Harlekin
Also im wald darf man mit dem bogen schiessen denke ich ich würd aber unbedingt vorher mit dem jagdpächter sprechen und gaaaanz vorsichtig sein denn im wald bist nich nur du alleine und wie schnell mal ein verirrter jogger,ein Wanderer oder ein hund ect. in die schussbahn laufen kann ist ja bekannt.ansonsten sprich noch mal in ruhe mit dem guten mann lad ihn auf ein Jägermeister ein und frag nochmal freundlich das wirkt meistens wunder :-)

Verfasst: 17.01.2007, 18:58
von Halvarson
servus,

und vorallem nicht alleine schiessen, bzw alle auf einmal schiessen. seh zu, dass immer mindesten eine person die schussrichtung grossflächig einsehen kann um auf folgende waldgenossen wie z.b. pilzsucher, wanderer, von zuhause weggelaufene kinder, jäger, etc. zu achten. auch das gelände weit hinter dem schuss sollte einsehbar und bekannt sein.

gruss
thorsten

Verfasst: 17.01.2007, 19:07
von Tobias Christian
Hallo,
ich habe das große Glück, dass die Jäger in meiner Gegend, sich ebenfalls für Pfeil und Bogen interresieren. Wenn man aber mit Broad Heads durch die Gegend rennt, ist es aus mit dem Spaß.
:motz Man sollt halt sehr vorsichtig sein, dass kein Pfeil am Baum aprallt und das nächste Reh trifft. Ich habe schon ein paar mal Tiere gesehen, die mir aufeinmal durch die Bildfläche rannten und ich nicht bemerkt hatte.

Grüße

Tobias

Verfasst: 17.01.2007, 19:25
von Trinitatis
halloa... das würd mich natürlich auch interessieren... und vorallem wo kann ich anfragen welcher jäger förster welchen waldabschnitt betreut ???

LG Dani

Verfasst: 17.01.2007, 19:36
von menhir
Eine andere Frage:

Weiss jemand von euch zufällig, wie das mit dem Gesetz in Österreich aussieht?

Hab schon ab und zu auf nem Acker geschossen... wo am Rand Strohballen aufgestellt waren... das hat keinen interessiert, aber obs legal war weiss ich nicht...


Wie wärs wenn man fürs üben im Wald Gummi Blunts verwendet? Da kann einem dann zumindest keiner vorwerfen, dass man damit ein Ree töten wollte :-)