Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

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Hofnarr
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Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von Hofnarr »

Hallo,
bin der Hofnarr hier und möchte euch meine Armbrust vorstellen.
Der Schaft ist aus Kirschholz, die Nuss aus Dammwildhorn, der Bogen (leider) nur aus zwei Plattfedern mit Hanfseil umwickelt. Die Sehne hab ich nach Anleitung und mit Vorrichtung selbst gewickelt, nachdem es mir ein Stahlseil zerfetzt hat, hiervor möchte ich dringenst abraten!!
Zugkraft selber mit Personenwage gemessen ca. 85 Kg - entspr. ca. 175 lbs soweit ich weiss. Ich krieg das Teil gerade so gespannt.
Maße: Länge 90 cm - Bogen 90 cm.
War laut Anleitung ein Schweizer Modell Jahrgang ca. 1350. Das Teil wiegt 5 kg und geht echt gut ab. Auf 15 Meter hab ich schon dicke Farbeimer mit stumpfen Pfeilen durchschossen. Macht echt laune!!!!

Würde mich über Rückmeldungen freuen.....

Euer Hofnarr
Zuletzt geändert von Hofnarr am 06.07.2008, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
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arcus
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von arcus »

sieht gudd aus!

leider hast du dir eine Waffe (im Sinne des aktuellen Waffengesetzes) gebaut.)

lass dich also net erwischen damit !


Gruß Rolf
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Bergschoof
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von Bergschoof »

Hi,
wow, sieht sehr schön aus !

MfG Korbi
Hofnarr
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von Hofnarr »

arcus hat geschrieben: sieht gudd aus!

leider hast du dir eine Waffe (im Sinne des aktuellen Waffengesetzes) gebaut.)

lass dich also net erwischen damit !


Gruß Rolf
Also laut Händler (Waffen Messer usw.) bei uns in der Nähe gibt es für eine Armbrust keine Bestimmungen im Waffengesetz. Oder doch?? Wo kann man dies nachlesen? Verwundert mich nun doch etwas...... Originalton des Händlers: Es gibt für Waffen, die Pfeile (Bolzen) verschießen keine Bestimmungen! Für Steinschleudern (Kugeln werden verschossen) jedoch schon. In Onlineshops kann man ja auch stärkere Armbrüste nur mit Altersnachweis erwerben, wenn ich nicht falsch liege...... Bitte um weitere Hinweise.
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Al Fadee
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von Al Fadee »

soweit ich weiß ist etwas eine waffe wenn man es gespannt, geladen oder so mit sich herumtragen kann. eine armbrust kann man gespannt mitnehmen, mit einem bogen wäre das wesentlich schwerer:D
aber ich glaube man kann jemand nich dafür bestrafen wenn er sich selbst etwas baut, die können davon ja nicht ausgehen das jeder die gesetze kennt.

sehr schöne armbrust, das design vom schaft gefällt mir sehr gut, die farbe von kirsche sowieso.
würde mir ja auch eine bauen aber ich hab leider keinen geeigneten federstahl, gibts das einfach so auf dem schrottplatz?

al fadee
Ist das Design oder kann das weg?
Dwyer
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von Dwyer »

Armbrüste sind, sowohl nach dem alten wie auch dem neuen Waffengesetz, den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände. Dies bedeutet für dich lediglich das du mindestens 18 Jahre alt sein musst um eine besitzen zu dürfen. Sonst keine Einschränkungen

vgl. das neue Waffengesetz:
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P1

schöne Armbrust übrigens  ;D
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arcus
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von arcus »

al fadee

1. Unwissenheit schützt vor strafe net !

2. das herstellen von schußwaffen ist verboten.!

z. B. eine Kartoffelkanone verschießt nur kartoffeln, herstellung, besitz und benutzung ist verboten.
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acker
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von acker »

Ja, schönes Teil.
@AL fadee: jo sowas gibt es mit ein wenig Glück aufm Schrottplatz, Blattfedern von alten Autos , Anhängern, Maschinen etc
Gruss Acker
Der junge Mensch lernt, was die Erwachsenen wissen und verlernt was er als Kind gewusst hat.
jerryhill
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von jerryhill »

Was ist denn eine Kartoffelkanone? Schießt die Kartoffeln mit Treibladung? Oder ist ansonsten auch eine Erbsenpistole und eine Gulaschkanone waffenscheinpflichtig ;D
Unwissenheit prahlt, Dummheit reißt das Maul auf.
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Squid (✝)
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von Squid (✝) »

Nu ma langsam mit den jungen Pferden  ;)

Die Armbrust ist im Waffengesetz - im Gegensatz zum Bogen - tatsächlich einer Waffe gleichgestellt. Wohlgemerkt einer Waffe - nicht einer SCHUSSwaffe.

Das bedeutet, daß Armbruste erst ab 18 ge-/verkauft werden dürfen und auch erst ab 18 benutzt werden dürfen, wenn keine Aufsichtsperson dabei ist. Aber diese Einschränkung endet auf befriedetem Gelände. Ich kann auf MEINEM Grundstück (oder einem Grundstück das mir der Eigentümer überlassen hat) mit Waffen - Schwert, Morgenstern, Armbrust - erst mal tun und lassen, was ich will solange ich niemandem den Schädel einschlage.

Und natürlich gibt es HeckMeck, wenn Kiddies mit solchen Dingern auffem Acker umme Ecke erwischt werden.

Eine SCHUSSwaffe dagegen ist ne Wumme - egal ob Gewehr oder Pistole. Und die bedarf zun BESITZ einer Waffenbesitzkarte und zum FÜHREN (also das öffentliche Herumtragen) eines Waffenscheins. Auf das befriedete Gelände kommt es bei diesen Dingern wegen ihrer Gefährlichkeit nicht mehr an.

Das Herstellen von SCHUSSwaffen ohne Darfschein ist tatsächlich verboten. Und die Kartoffelkanone fällt auch unter die entsprechenden Vorschriften, denn das Projektil (vulgo: Kartoffel) wird durch einen Lauf (vulgo: Abflussrohr) getrieben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Antrieb duch Gasdruck (Luftgewehr) oder ne Explosion (Pulver, Gas) stattfindet.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von Dwyer »

Squid hat geschrieben: Nu ma langsam mit den jungen Pferden  ;)

Die Armbrust ist im Waffengesetz - im Gegensatz zum Bogen - tatsächlich einer Waffe gleichgestellt. Wohlgemerkt einer Waffe - nicht einer SCHUSSwaffe.
imho falsch...faktisch sind Armbrüste Schusswaffen gleichgestellt. Oder wie erklärst du dir das sie unter dem Paragraphen  1 Schusswaffen aufgeführt werden (deshalb ja gleichgestellt und nicht schusswaffe an sich).
vgl. Anlage 1
Waffengesetz hat geschrieben: 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

1.1 Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

1.2 Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm² nicht überschritten wird.
Erwerb, Besitz, Führen und Handel sind ausdrücklich erlaubt laut Unterabschnitt 2. hab jetzt nur mal das wesentliche rauskopiert
Waffengesetz hat geschrieben: Unterabschnitt 2:
1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.10 Armbrüste;
3. Erlaubnisfreies Führen
3.2 Armbrüste.
4. Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
4.2 Armbrüste.
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Squid (✝)
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von Squid (✝) »

Hmpf... >:(
Wie peinlich!  :-[
Ich hätts noch mal nachlesen sollen   ::)

Hast Recht!

Aber erlaubnisfrei ab 18 ist sie...
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 07.07.2008, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Hofnarr
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von Hofnarr »

Hallo alle,

vielen Dank für die Infos, echt cool hier.
Bin immer bereit in Sachen Armbrustbau zu helfen, soweit es mir mit meinem Wissen möglich ist. Gibt es eigentlich im Raum Ostallgäu Treffen??

Euer Hofnarr
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Ritter Jos
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von Ritter Jos »

Squid,  im großen und ganzen hast du die einzige richtige Antwort gegeben.
Die Armbrust ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, weil kein Lauf geführtes und kein explodierendes Geschoss.
So und jetzt kommt es, es ist aber eingebrachte Muskelkraft, die gespannt gehalten werden kann.
Frei ab 18 Jahre. Gebrauch auf  Privat Gelände ist erlaubt. Das Geschoss darf das Grundstück aber nicht verlassen.
Im Öffentlichen Bereich ( Mittelaltermarkt) kann man das führen von Waffen beim Ordnungsamt beantragen.

PS: So leicht wie sich einige das Waffengesetz auslegen ist es bei weiten nicht, ich muss mit meinem Waffenstand, ständig die neusten Richtlinnen einhalten, auf fast jeden Markt wird mein Stand auf diese geprüft. Da kann ich immer nur wieder lachen, wenn mir jemand erklärt das ein Schwert oder eine Armbrust erlaubt ist. Kommt mir jetzt bitte keiner mit Brauchtum, Tradition und was da noch alles so steht. In der Öffentlichkeit sind das Waffen, auch Schaukantschwerter mit 2-3 mm Schlagkante gehören dazu.

Ich habe schon mehrfach hier im FC dazu aufgerufen, an unseren Stammtisch teilzunehmen. Zu diesem Stammtisch habe ich immer mal wieder einen befreundeten  Waffenrechtsexperten vom Land Niedersachsen eingeladen, der hat einigen mal die Augen geöffnet, wie man bei uns sagt, ganz, ganz weit.
Seit mir nicht böse, aber ich kann dieses freie auslegen von Gesetzen nicht mehr hören.

        Jos
Jos vom Eichsfeld
Dwyer
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Re: Hallo erst mal, hab mir eine Super-Armbrust gebaut!!

Beitrag von Dwyer »

Stimmt das mit den öffentlichen Veranstaltungen hab ich vergessen. Also bei der nächsten Demo/Mittelaltermarkt die Armbrust zu Hause lassen.

Zum Rest... mit einer Armbrust wird im waffenrechtlichen Sinn nicht geschossen, da kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Ergo darf ich überall dort mit der Armbrust „schiessen“, wo andere nicht gefährdet sind.
Vgl.
http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=34930
oder
http://www.eesk.de/armbrust%20im%20waffengesetz.pdf

Die Vorgabe einzuhalten, dass ein Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann ist übrigens in allem was nicht vollständig umschlossen ist (genau ich mein ein Haus ;) ) für den Privatmann, der kein riesiges Gelände zur Verfügung hat praktisch unmöglich, Da man in alle Richtungen sicherstellen muss dass das Geschoss dieses nicht kann. Dies gilt aber wie gesagt NICHT für Armbrüste.
lG Dwyer
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