Rechtliche Bewertung des Messers
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Rechtliche Bewertung des Messers
Hallo,
zu Weihnachten habe ich von meinem Schwager ein Messer geschenkt bekommen, von dem ich nicht weiß, wie es
waffenrechtlich einzuschätzen ist. Es handelt sich um das Ringed Razel von CRKT.
Beidseitig geschliffene Messer sind verboten. Klar. Dieses Messer hat jedoch drei Seiten, von denen zwei geschliffen
sind. Es ist wohl, von der Bauweise her, sicherlich nicht als Waffe, wohl mehr als Werkzeug entworfen.
Jedoch traue ich es mich nicht, dieses Messer zu führen ...
Was meint Ihr dazu?
Peter
zu Weihnachten habe ich von meinem Schwager ein Messer geschenkt bekommen, von dem ich nicht weiß, wie es
waffenrechtlich einzuschätzen ist. Es handelt sich um das Ringed Razel von CRKT.
Beidseitig geschliffene Messer sind verboten. Klar. Dieses Messer hat jedoch drei Seiten, von denen zwei geschliffen
sind. Es ist wohl, von der Bauweise her, sicherlich nicht als Waffe, wohl mehr als Werkzeug entworfen.
Jedoch traue ich es mich nicht, dieses Messer zu führen ...
Was meint Ihr dazu?
Peter
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- eddytwobows
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Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Hm, wenn die Klinge länger als 12 cm und kein durch den Träger / Führenden eindeutig bestimmter, Zweckgebundener Gebrauch als Werkzeug erkennbar ist, sollte man es wohl besser zu Hause lassen, bevor man da in unötige Erklärungsnot
gegenüber einem Pflichtbewußten oder übereifrigen (je nach Standpunkt und Auftreten der Beteiligten...
)
Gesetzeshüter kommt / gerät...
Ist aber nur meine Meinung...
Für mich sieht das Teil zwar auf den ersten Blick wie eine Art Hack- oder Spaltmesser aus, allerdings wohl eher
im Garten- denn im Küchenbereich...
Nur dieser etwas martialisch wirkende Ring am Ende des Griffes macht mich denn doch etwas stutzig...
LG
etb
gegenüber einem Pflichtbewußten oder übereifrigen (je nach Standpunkt und Auftreten der Beteiligten...


Gesetzeshüter kommt / gerät...
Ist aber nur meine Meinung...

Für mich sieht das Teil zwar auf den ersten Blick wie eine Art Hack- oder Spaltmesser aus, allerdings wohl eher
im Garten- denn im Küchenbereich...
Nur dieser etwas martialisch wirkende Ring am Ende des Griffes macht mich denn doch etwas stutzig...


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Das Volumen einer Minute ist gleich Universal ist gleich die liegende Acht. A. Be.
Die Perversitaet des Universums strebt einem Maximum zu.
Alles was schiefgehen kann wird auch zwangslaeufig schiefgehen. Larry Niven
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- ralfmcghee
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Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Ich habe gerade einmal gegoogelt. Wenn es Dir um das Führen des Messers geht, hast Du wohl schlechte Karten. Das ist grundsätzlich verboten. Allerdings kannst Du, wenn ich den Text richtig verstanden habe, Dein Messer in einem verschlossenen Behältnis (durch Schloss oder Zahlenschloss gesichert!) transportieren. Ich würde vermuten, dass das Arbeiten mit dem Messer z.B. Auf einem Bogenbauertreffen kein großes Problem darstellen sollte, weil es in diesem Rahmen zweifelsfrei und unter Zeugen als Werkzeug eingesetzt wird.
Allerdings bin ich kein Jurist. Entsprechend stellt mein Beitrag keinen rechtlichen Rat dar. Zum Nachlesen findest Du die textliche Grundlage meines Beitrags hier:
http://www.messerforum.net/initiative/p ... ser.php#s4
Wenn Du einen relativ sicheren juristischen Rat möchtest, würde ich Dir in jedem Fall eine Beratung durch einen Anwalt (Waffenrecht oder Strafrecht) empfehlen.
Edit: Ich bin nicht sicher, ob der hier gepostete Link funktioniert. Aber mit messerforum.net solltest Du weiter kommen. Ansonsten google mal nach "Messer führen".
Gruß
Ralf
Allerdings bin ich kein Jurist. Entsprechend stellt mein Beitrag keinen rechtlichen Rat dar. Zum Nachlesen findest Du die textliche Grundlage meines Beitrags hier:
http://www.messerforum.net/initiative/p ... ser.php#s4
Wenn Du einen relativ sicheren juristischen Rat möchtest, würde ich Dir in jedem Fall eine Beratung durch einen Anwalt (Waffenrecht oder Strafrecht) empfehlen.
Edit: Ich bin nicht sicher, ob der hier gepostete Link funktioniert. Aber mit messerforum.net solltest Du weiter kommen. Ansonsten google mal nach "Messer führen".
Gruß
Ralf
Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.
Der Student geht zur Mensa bis er bricht.
Mein Bogen geht auf den Tillerstock bis er bricht.
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Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Die Klinge ist 8,5 cm lang = erlaubt.
Das Messer ist von den Anwendungen für jeweils eine Klingenseite bestimmt zum Hebeln, Schaben, Schneiden
und insgesamt zum Hauen.
Der Ring soll nicht den Gebrauch als Schlagwaffe ermöglichen, sondern das Halten des Messers erleichtern,
z.B. beim Angeln - Knotenbinden/Abschneiden, da man das Messer nicht weglegen muss.
Der Schenker ist selbst Anwalt und hält das Messer für vollkommen unbedenklich.
Ich habe da aber eben Bedenken, da dieses Messer "andere Deutungen" ermöglicht,
indem es zweiseitig geschliffen ist und diesen Haltering aufweist.
Ich würde es nur zum Angeln und/oder Bogenschießen mitnehmen.
Blöd
Das Messer ist von den Anwendungen für jeweils eine Klingenseite bestimmt zum Hebeln, Schaben, Schneiden
und insgesamt zum Hauen.
Der Ring soll nicht den Gebrauch als Schlagwaffe ermöglichen, sondern das Halten des Messers erleichtern,
z.B. beim Angeln - Knotenbinden/Abschneiden, da man das Messer nicht weglegen muss.
Der Schenker ist selbst Anwalt und hält das Messer für vollkommen unbedenklich.
Ich habe da aber eben Bedenken, da dieses Messer "andere Deutungen" ermöglicht,
indem es zweiseitig geschliffen ist und diesen Haltering aufweist.
Ich würde es nur zum Angeln und/oder Bogenschießen mitnehmen.
Blöd
- ralfmcghee
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Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Ja, man kann schon in doofe Situationen kommen, wenn man an Ordnungshüter gerät, die sich mit der Rechtslage auch nur unzureichend auskennen. Da wird dann schon einmal ein Bogen für eine Waffe gehalten und sichergestellt. Das kann Dir mit Deinem Messer natürlich auch passieren. Meine Empfehlung:
Benutze das Messer zuhause. Da ist es Deine Privatsache und es geht niemandem etwas an.
Wenn Du es unterwegs benutzen möchtest: Transportiere es ausschließlich in einem abgeschlossenen Behältnis (Koffer mit aktivierten Zahlenschlössern o.ä.). Trage das Messer nicht auf öffentlichen Veranstaltungen.
Verwende das Messer deutlich und zweifelsfrei nur zum Arbeiten. Wenn Du in eine Kontrolle gerätst, sei freundlich und kooperativ. Das sollte allseits den Ball flach halten. Sollte doch einmal in einer Kontrolle etwas sichergestellt werden: Ruhig bleiben! Sich wehren oder herumstreiten nützt gar nichts und erschwert nur ein nachfolgendes Verfahren.
Ich kann mittlerweile mit meinem Bogen im Feld schießen, weil ich mich sehr bemühe, deutlich zu machen, dass ich nichts Böses vorhabe und dass ich weiß, was ich tue. Ich lade die Leute ein, sich aus der Nähe anzuschauen, was ich da treibe und führe nette Gespräche mit ihnen. Bisher hatte ich weder mit Bogen, Beil oder Messer irgendwelche Probleme - toi toi toi.
Benutze das Messer zuhause. Da ist es Deine Privatsache und es geht niemandem etwas an.
Wenn Du es unterwegs benutzen möchtest: Transportiere es ausschließlich in einem abgeschlossenen Behältnis (Koffer mit aktivierten Zahlenschlössern o.ä.). Trage das Messer nicht auf öffentlichen Veranstaltungen.
Verwende das Messer deutlich und zweifelsfrei nur zum Arbeiten. Wenn Du in eine Kontrolle gerätst, sei freundlich und kooperativ. Das sollte allseits den Ball flach halten. Sollte doch einmal in einer Kontrolle etwas sichergestellt werden: Ruhig bleiben! Sich wehren oder herumstreiten nützt gar nichts und erschwert nur ein nachfolgendes Verfahren.
Ich kann mittlerweile mit meinem Bogen im Feld schießen, weil ich mich sehr bemühe, deutlich zu machen, dass ich nichts Böses vorhabe und dass ich weiß, was ich tue. Ich lade die Leute ein, sich aus der Nähe anzuschauen, was ich da treibe und führe nette Gespräche mit ihnen. Bisher hatte ich weder mit Bogen, Beil oder Messer irgendwelche Probleme - toi toi toi.

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- eddytwobows
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Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verstehe ich schon, ist immer ein blödes Gefühl, wenn man sich nicht zu 100% sicher darüber ist...
Sowas kann u.U. zu dauerhaften Nackenschmerzen wg. des ständigen Gefühls "über die Schulter gucken zu müssen" führen...
Eigentlich aber, rein vom Waffengesetz, sehe ich da bei einer Klingenlänge von 8,5 cm auch keine Probleme...
Ist aber, wie gesagt, nur meine Meinung...
Wenn Dir der Schenker als Anwalt sagt, es ist unbedenklich und Du es ohnehin zweckgebunden nur
zum Angeln und Bogenschießen dabei haben / führen willst, aber trotzdem ein ungutes Gefühl dabei hast,
bzw. Dir unsicher bist, dann bitte doch einfach den Schenker / Anwalt, Dir einen Schriebs (Schreiben) aufzusetzen,
in dem er die unbedenklichkeit bestätigt...
Das könntest Du dann im Falle eines Falles vorzeigen...
Ob das nun aber im Zweifelsfalle etwas nützt, wenn sich ein Ordnungshüter ersteinmal dazu entschloßen hat,
sich das Gerät genauer anzuschauen, weil er der Meinung ist, daß das Führen gerade dieses speziellen Messers
verboten ist, ist natürlich eine andere Frage...
Wenn Du GANZ sicher gehen willst, packst Du das Messer in ein ver- / abgeschlossenes / abschließbares Behältnis,
marschierst mitsamt dem o.g. Schreiben zum Ordnungsamt und fragst dort den Zuständigen, ob das Gerät nun
"führungsfähig" ist oder halt nicht...und das ist jetzt weniger ironisch gemeint, als es klingt...
LG
etb
Sowas kann u.U. zu dauerhaften Nackenschmerzen wg. des ständigen Gefühls "über die Schulter gucken zu müssen" führen...
Eigentlich aber, rein vom Waffengesetz, sehe ich da bei einer Klingenlänge von 8,5 cm auch keine Probleme...
Ist aber, wie gesagt, nur meine Meinung...

Wenn Dir der Schenker als Anwalt sagt, es ist unbedenklich und Du es ohnehin zweckgebunden nur
zum Angeln und Bogenschießen dabei haben / führen willst, aber trotzdem ein ungutes Gefühl dabei hast,
bzw. Dir unsicher bist, dann bitte doch einfach den Schenker / Anwalt, Dir einen Schriebs (Schreiben) aufzusetzen,
in dem er die unbedenklichkeit bestätigt...
Das könntest Du dann im Falle eines Falles vorzeigen...
Ob das nun aber im Zweifelsfalle etwas nützt, wenn sich ein Ordnungshüter ersteinmal dazu entschloßen hat,
sich das Gerät genauer anzuschauen, weil er der Meinung ist, daß das Führen gerade dieses speziellen Messers
verboten ist, ist natürlich eine andere Frage...

Wenn Du GANZ sicher gehen willst, packst Du das Messer in ein ver- / abgeschlossenes / abschließbares Behältnis,
marschierst mitsamt dem o.g. Schreiben zum Ordnungsamt und fragst dort den Zuständigen, ob das Gerät nun
"führungsfähig" ist oder halt nicht...und das ist jetzt weniger ironisch gemeint, als es klingt...

LG
etb
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Re: Rechtliche Bewertung des Messers
oder aber ich schleife die Klinge so zu, dass es eben in einer Kurve nur noch zwei Seiten gibt ,
und ersetze die Metallöse durch eine Lederschlaufe, dann passt´s garantiert.
Was meint Ihr?
und ersetze die Metallöse durch eine Lederschlaufe, dann passt´s garantiert.
Was meint Ihr?
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
"Verwegenes" Styling ist noch kein Verbrechen...
Ich bin kein Jurist oder sonst Experte, halte das Messer aber für absolut "standard".
Es ist nicht "beidseitig" geschliffen im Sinne einer Stechwaffe. Auch der Ring hat im Gebrauch eigentlich null Bedeutung was die Trennung Waffe-Werkzeug angeht, denke ich.
Das Messer kann man, denke ich, führen wie jedes andere stehene Messer auch - bei der Ausübung der Tätigkeit für die man es braucht und sonst nirgends.
Das liegt aber nicht am Styling dieses Messers, sondern trifft auf alle stehenden Messer zu.
Beim Bogenschiessen, Wandern, Campen, Segeln oder was-weiss-ich ist die Notwendigkeit als Werkzeug gegeben (oder zumindest vertretbar) - man kann aber weder mit diesen, noch sonst-einem stehenden Messer einfach umher laufen.
Gruss,
Mark

Ich bin kein Jurist oder sonst Experte, halte das Messer aber für absolut "standard".
Es ist nicht "beidseitig" geschliffen im Sinne einer Stechwaffe. Auch der Ring hat im Gebrauch eigentlich null Bedeutung was die Trennung Waffe-Werkzeug angeht, denke ich.
Das Messer kann man, denke ich, führen wie jedes andere stehene Messer auch - bei der Ausübung der Tätigkeit für die man es braucht und sonst nirgends.
Das liegt aber nicht am Styling dieses Messers, sondern trifft auf alle stehenden Messer zu.
Beim Bogenschiessen, Wandern, Campen, Segeln oder was-weiss-ich ist die Notwendigkeit als Werkzeug gegeben (oder zumindest vertretbar) - man kann aber weder mit diesen, noch sonst-einem stehenden Messer einfach umher laufen.
Gruss,
Mark
"I don't believe it!!" (Victor Meldrew)
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Moin, Entschuldigung aber diese Unsicherheit bei klarer Rechtslage ist irgendwo unverständlich:
WaffG § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
1) Es ist verboten
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen. (was hier nicht der Fall ist!)
solange nicht § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen greift (wobei dann gar kein Messer/gefährlicher Gegenstand geführt werden darf) ist dieses Messer rechtlich überhaupt kein Problem!
Man kann natürlich noch einmal beim BKA nachsehen ob dieser Meißel irgendwann einmal geprüft wurde, ist aber unwahrscheinlich.
Bitte fangt nicht an demnächst zu diskutieren ob es nicht vielleicht ratsam wäre eine Nagelschere 3-fach verschlossen im Kofferraum eines gepanzerten Fahrzeugs zu transportieren.
Ich entschuldige mich für den etwas gereizten Ton, ich glaube ich werde juristische Themen in Zukunft filtern, wurde einfach schon totgekaut, sowohl hier, als auch an anderer kompetenter Stelle!
Gruß Rizzar
WaffG § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
1) Es ist verboten
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen. (was hier nicht der Fall ist!)
solange nicht § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen greift (wobei dann gar kein Messer/gefährlicher Gegenstand geführt werden darf) ist dieses Messer rechtlich überhaupt kein Problem!
Man kann natürlich noch einmal beim BKA nachsehen ob dieser Meißel irgendwann einmal geprüft wurde, ist aber unwahrscheinlich.
Bitte fangt nicht an demnächst zu diskutieren ob es nicht vielleicht ratsam wäre eine Nagelschere 3-fach verschlossen im Kofferraum eines gepanzerten Fahrzeugs zu transportieren.
Ich entschuldige mich für den etwas gereizten Ton, ich glaube ich werde juristische Themen in Zukunft filtern, wurde einfach schon totgekaut, sowohl hier, als auch an anderer kompetenter Stelle!
Gruß Rizzar
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Man darf also mit einem stehenden Messer unter 12cm Klingenlänge immer und überall herumlaufen...?
"I don't believe it!!" (Victor Meldrew)
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Ja, führen ist rechtlich kein Problem, gibt natürlich noch Polizeigesetze die Gefahrenabwehr bei auffälligkeit der Person regeln.
Aber wenn man sich benimmt und niemanden gefährdet und es sich nicht um öffentliche Veranstaltungen wie oben gesagt handelt ist ein nicht eingestuftes Messer (andere Punkte WaffG und BKA) kein Problem.
Gibt auch noch Sperrzonen analog zu öffentlichen Veranstaltungen, das ist aber etwas exotischer und lässt sich auch im Gesetz nachlesen, ist aber Landes-/Kommunenabhängig.
Persönlich bin ich allerdings der Meinung, dass man kein Messer ständig führen sollte, nur zweckgebunden zu notwendigen Anlässen.
Das erspart immer Problematiken.
Aber wenn man sich benimmt und niemanden gefährdet und es sich nicht um öffentliche Veranstaltungen wie oben gesagt handelt ist ein nicht eingestuftes Messer (andere Punkte WaffG und BKA) kein Problem.
Gibt auch noch Sperrzonen analog zu öffentlichen Veranstaltungen, das ist aber etwas exotischer und lässt sich auch im Gesetz nachlesen, ist aber Landes-/Kommunenabhängig.
Persönlich bin ich allerdings der Meinung, dass man kein Messer ständig führen sollte, nur zweckgebunden zu notwendigen Anlässen.
Das erspart immer Problematiken.
-
- Newbie
- Beiträge: 27
- Registriert: 23.01.2014, 17:16
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Hi
Leider ist der Gesetzgeber in Deutschland was Messer an geht ein wenig gaga. Bei deinem Messer handelt es sich um einen Typ von Messern die für besondere Gelegenheiten gemacht wurden. Das zeigt schon die Klingengeometrie und auch die Materiealien ich nähme mal an der Griff ist G10 und der Kliengenrücken ist so 5 - 6 mm stark. Diese Art von Messern kommen vor allem in den USA bei Polizei und Militär sehr oft zum Einsatz. Die Rechtliche Seite ist hier zwar eindeutig (erlaubt) aber ein gut gemeinter Rat von mir kauf dir ein Schweitzer Taschenmesser mit dem bist du immer auf der Richtigen Seite und zwar in fast ganz Europa (England nicht).
Lg
Roman
Leider ist der Gesetzgeber in Deutschland was Messer an geht ein wenig gaga. Bei deinem Messer handelt es sich um einen Typ von Messern die für besondere Gelegenheiten gemacht wurden. Das zeigt schon die Klingengeometrie und auch die Materiealien ich nähme mal an der Griff ist G10 und der Kliengenrücken ist so 5 - 6 mm stark. Diese Art von Messern kommen vor allem in den USA bei Polizei und Militär sehr oft zum Einsatz. Die Rechtliche Seite ist hier zwar eindeutig (erlaubt) aber ein gut gemeinter Rat von mir kauf dir ein Schweitzer Taschenmesser mit dem bist du immer auf der Richtigen Seite und zwar in fast ganz Europa (England nicht).
Lg
Roman
Mir war die konsequente Rechtschreibung immer ziemlich gleichgültig. Wie dieses oder jenes Wort geschrieben wird - darauf kommt es doch eigentlich nicht an.
Johann Wolfgang von Goethe
Johann Wolfgang von Goethe
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
@rizzar
War mir so nicht bewusst, dass es explizit erlaubt ist ein stehenes Messer unter 12cm immer und überall zu tragen.
Danke.
Ich bin auch der Meinung, dass man Messer zweckgebunden tragen sollte - und ein Taschenmesser reicht im Alltag als Werkzeug zu 99.9% aus - es sei denn eben man ist in der Natur usw.
Ich denke, rein schon weil man mit dem Messer oftmals auch dem Hausrecht Anderer unterliegt sollte man abwägen ob es notwendig ist es zu tragen ehe man damit unter Leute geht. Auf öffentlicher Strasse mag die uneingeschränkte Erlaubnis ja bestehen, aber sobald ich mich damit auf privaten Grund begebe hat der Besitzer das Recht es mir zu verbieten. Er hat das Hausrecht und kann das Mitbringen eines Messers als Problem sehen und untersagen.
Interessant wird es dann wenn es nicht explizit untersagt ist, wie oft in Kneipen, Discotheken, Stadien usw.
Was wenn ein Ladenbesitzer sich spontan daran stört, ...und ist ein Zug der Deutschen Bahn "öffentlicher Raum" oder Gewerbe mit entsprechendem Hausrecht...und so weiter und so fort...
Naja, das gezeigte Messer ist rechtlich sicher ok zu führen. Ich würde es halt aber auch einfach nur bei Bedarf offen tragen - rein schon wegen der verwegenen Optik, sie signalisiert eben "Waffe", drum wurde ja gefragt...
Gruss,
Mark
War mir so nicht bewusst, dass es explizit erlaubt ist ein stehenes Messer unter 12cm immer und überall zu tragen.
Danke.

Ich bin auch der Meinung, dass man Messer zweckgebunden tragen sollte - und ein Taschenmesser reicht im Alltag als Werkzeug zu 99.9% aus - es sei denn eben man ist in der Natur usw.
Ich denke, rein schon weil man mit dem Messer oftmals auch dem Hausrecht Anderer unterliegt sollte man abwägen ob es notwendig ist es zu tragen ehe man damit unter Leute geht. Auf öffentlicher Strasse mag die uneingeschränkte Erlaubnis ja bestehen, aber sobald ich mich damit auf privaten Grund begebe hat der Besitzer das Recht es mir zu verbieten. Er hat das Hausrecht und kann das Mitbringen eines Messers als Problem sehen und untersagen.
Interessant wird es dann wenn es nicht explizit untersagt ist, wie oft in Kneipen, Discotheken, Stadien usw.
Was wenn ein Ladenbesitzer sich spontan daran stört, ...und ist ein Zug der Deutschen Bahn "öffentlicher Raum" oder Gewerbe mit entsprechendem Hausrecht...und so weiter und so fort...
Naja, das gezeigte Messer ist rechtlich sicher ok zu führen. Ich würde es halt aber auch einfach nur bei Bedarf offen tragen - rein schon wegen der verwegenen Optik, sie signalisiert eben "Waffe", drum wurde ja gefragt...

Gruss,
Mark
"I don't believe it!!" (Victor Meldrew)
- killerkarpfen
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Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Komm zu uns ins Schweizerland...
Unsere Waffenmeister haben es aufgegeben! Stehende Messer gelten nicht mehr als Waffe. Diese dürfen bei uns wieder frei mitgeführt und benutzt werden.
Ein solches Messer in einem abschliessbaren Behältnis (Tresor) zu transportieren
Als Idee, mit einer Messerscheide mit Zahlenschloss könnte man eine Marktlücke erschliessen.
Unsere Waffenmeister haben es aufgegeben! Stehende Messer gelten nicht mehr als Waffe. Diese dürfen bei uns wieder frei mitgeführt und benutzt werden.
Ein solches Messer in einem abschliessbaren Behältnis (Tresor) zu transportieren

Als Idee, mit einer Messerscheide mit Zahlenschloss könnte man eine Marktlücke erschliessen.

- Heidjer
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Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Für mich sieht das Messer eindeutig mehr nach Werkzeug als nach Waffe aus.
Und die Gesetzeslage ist für mich auch eindeutig mit einer Klingenlänge unter 12cm.
Und die Ordnungshüter hier sehen das auch etwas entspannter, klar kann man mal an einen geraten der unbedingt Stress machen will, aber das ist eher die Ausnahme.
Überlegt doch noch mal kurz warum Messer überhaupt im Waffengesetz auftauchen und den "Sinn" des Waffengesetzes überhaupt?
Es ging darum das die Ordnungsorgane vorher gar keine Eingriffsmöglichkeiten hatten wenn Leute meinten mit Bajonetten, Rambomessern und Macheten auf Demos auftauchen zu müssen, oder damit sogar in Diskos, in Rotlichtvierteln oder bei Volksfesten rumliefen. Und wo Menschen eng zusammen kommen und kontroverse Meinungen bestehen oder wegen Alkohol entstehen, da haben potentiell gefährliche Gegenstände eben nichts verloren. Da würde ich auch keine Diskusion wegen einer 11,9cm langen Klinge anfangen, es gibt ebend Situationen wo diejenigen die für die Sicherheit aller zuständig sind, es anders sehen wie man selbst.
Führt man dagegen eine Klinge da, wo es auch einen eventuellen Bedarf oder Grund dafür gibt, gibt es in den seltensten Fällen überhaupt eine Frage danach. Man sollte sie nur dann ablegen wenn sich die Umstände ändern, oder man die Örtlichkeit wechselt, im McDoof oder der Kneipe braucht man so ein Messer eher selten.
Gruß Dirk
Und die Gesetzeslage ist für mich auch eindeutig mit einer Klingenlänge unter 12cm.
Und die Ordnungshüter hier sehen das auch etwas entspannter, klar kann man mal an einen geraten der unbedingt Stress machen will, aber das ist eher die Ausnahme.
Überlegt doch noch mal kurz warum Messer überhaupt im Waffengesetz auftauchen und den "Sinn" des Waffengesetzes überhaupt?
Es ging darum das die Ordnungsorgane vorher gar keine Eingriffsmöglichkeiten hatten wenn Leute meinten mit Bajonetten, Rambomessern und Macheten auf Demos auftauchen zu müssen, oder damit sogar in Diskos, in Rotlichtvierteln oder bei Volksfesten rumliefen. Und wo Menschen eng zusammen kommen und kontroverse Meinungen bestehen oder wegen Alkohol entstehen, da haben potentiell gefährliche Gegenstände eben nichts verloren. Da würde ich auch keine Diskusion wegen einer 11,9cm langen Klinge anfangen, es gibt ebend Situationen wo diejenigen die für die Sicherheit aller zuständig sind, es anders sehen wie man selbst.
Führt man dagegen eine Klinge da, wo es auch einen eventuellen Bedarf oder Grund dafür gibt, gibt es in den seltensten Fällen überhaupt eine Frage danach. Man sollte sie nur dann ablegen wenn sich die Umstände ändern, oder man die Örtlichkeit wechselt, im McDoof oder der Kneipe braucht man so ein Messer eher selten.

Gruß Dirk
Ein Pfeil, den Schaft gemacht aus der Pflanzen hölzern Teil, versehen mit eines Vogels Federn und einer Spitze, aus der Erde Mineral, wird von der Natur gern zurückgenommen.